Pressemitteilung: Fragebogen der Fürther Nachrichten vor der Bundestagswahl

Pressemitteilung: Fragebogen der Fürther Nachrichten vor der Bundestagswahl

Name: Bastian Treuheit 

Partei: AfD – Alternative für Deutschland 

Alter: 27

Geburtstag: 17.01.1998

Geburtsort: Fürth

Wohnort: Zirndorf 

Beruf: Maschinen- und Anlagenführer 

1) Was hat Sie dazu bewegt, sich politisch zu engagieren?

Schon seit meiner Schulzeit identifiziere ich mich als politischen Menschen. Ich war immer vielseitig interessiert, habe den Medien gelauscht und Nachrichtenmeldungen hinterfragt, im Prüfungsfach „Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde“ war ich Jahrgangsbester. 

Und schon bald stellte sich mir die Frage: Will ich mich einer Partei, und damit in meiner damaligen Sichtweise dem „Establishment“ anschließen, oder nicht? Viele prangern untragbare Zustände in ihrem Alltag und Umfeld an. Wirkliche Veränderung herbeiführen, politische Verantwortung übernehmen und Dinge ins Positive umkehren – das habe ich mir zum Ziel gesetzt.

2) Wie und wann kamen Sie zu Ihrer Partei, warum wurde sie Ihre politische Heimat?

Um zu wissen, wo ich hingehöre, besuchte ich aber zunächst Veranstaltungen, Kundgebungen, Stammtische und Infostände aller etablierten Parteien in Bayern. Relativ schnell wurde mir klar: Da fehlt das „Alleinstellungsmerkmal“. Im Oktober 2015 besuchte ich dann meine erste AfD-Veranstaltung.

Der Besuch meiner ersten AfD-Kundgebung unterschied sich inhaltlich fundamental von den Veranstaltungen der etablierten Parteien, die ich zuvor besuchte. Die AfD spricht Themen an, die bei den Altparteien ausgespart, manchmal verkürzt oder einseitig dargestellt oder gar vollständig verschwiegen werden – bis heute! Die AfD jedoch wählt klare Worte, spricht vermeintlich unbequeme Themen an, regt zum nachdenken an.

Vom Besuch meiner ersten AfD-Kundgebung nahm ich insbesondere einen Fakt mit: Es gibt in Franken, Bayern und Deutschland Themen, die andere Parteien offensichtlich bewusst ausblenden und nicht thematisieren (wollen). Aber warum ist das so, begann ich mich zu fragen. Das war für mich ein Schlüsselmoment in meiner politischen Findungsphase.

3) Nennen Sie bitte drei Themen, für die Sie sich als Bundestagsabgeordneter besonders engagieren würden. 

Kommunales:

Das Problem: Die Kommunen sind für viele Aufgaben zuständig – und es werden immer mehr. Schulen, Kitas, Nahverkehr, Straßenbau, Energieversorgung, Krankenhäuser und die Migration sind nur einige davon. Die Einnahmen werden aber immer weniger und die Kosten explodieren, vor allem für den sozialen Bereich und das Personal. 

Die Kommunen stellen im föderalen System einen eigenen wichtigen Baustein dar und entsprechend ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verankert worden. Dort heißt es entsprechend in Abs. 2 Satz 1: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ 

Die Vorgabe „im Rahmen der Gesetze“ bedeutet zunehmend eine hohe Herausforderung bei der Beachtung der Vielzahl an Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie eine Einschränkung der eigenverantwortlichen Gestaltung der Gemeindepolitik. Eine notwendige Entscheidungskompetenz und eine ausreichende Finanzausstattung der Gebietskörperschaften bilden die Grundlage für die Wahrnehmung ihrer pflichtigen und freiwilligen Aufgaben. Die aktuellen Rahmenbedingungen höhlen derzeit diese Forderung zunehmend aus.

Bildung/Arbeit: 

Die berufliche Bildung muss sich in Deutschland heute mehr denn je als attraktives Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle ist daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen. 

War eine duale Berufsausbildung über Jahrzehnte die häufigste Qualifizierungswahl, so haben hochschulische Angebote sie mittlerweile überholt. Dieser Trend führt neben der allgemeinen demographischen Entwicklung zu einem sich weiter verstärkenden Mangel an beruflich qualifizierten Fachkräften. Eine attraktive berufliche Bildung ist daher auch volkswirtschaftlich unverzichtbar zur Sicherung der zukünftigen Fachkräftebasis.

Sport:

Die Verdienste des Sports liegen insbesondere in der Vielfältigkeit seiner Verdienste für das Gemeinwohl, in seiner gemeinsinnstiftenden Wirkung. Der Sport und die Sportvereine tragen zum sozialen Zusammenhalt und zur positiven Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft bei. Mit ca. 27 Millionen Mitgliedern in ungefähren 90.000 Vereinen sind annähernd 30 % der Bevölkerung in Sportvereinen sportlich aktiv. Hinzu kommen ca. 4,5 Millionen Menschen, die sich in den Vereinen ehrenamtlich für den Sport engagieren. 

Der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“), auf der Grundlage der vom damaligen Bundesminister Seehofer am 13. Juli 2020 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für die Länder, ist mit seinem Finanzvolumen in Höhe von insges. 640 Millionen Euro (bis zum Jahre 2024) vollkommen unzureichend. Ausgehend von einem aktuellen und stetig steigenden Investitionsbedarf in Höhe von über 31 Milliarden Euro, gleicht der in Rede stehende „Investitionspakt Sportstätten“ einer Bankrotterklärung an den bundesdeutschen Sport. Der milliardenschwere Investitionsstau ist ein zentraler Engpassfaktor des gesamten Sports, der eine mehrjährige Sanierungsoffensive erfordert.

4) Was muss die neue Bundesregierung besser machen als die aktuelle?

Die größte Herausforderung für das Jahr 2025 besteht darin, die verheerenden Folgen von 16 Jahren Merkel- und drei Jahren Ampel-Regierung abzufedern. Die Situation in Deutschland ist dramatisch. Durch die künstliche Verknappung und Verteuerung von Energie haben Union und Ampel die wirtschaftliche Basis Deutschlands zerstört. Es drohen Deindustrialisierung sowie massenhafter Arbeitsplatzverlust. Der politisch gewollte Kontrollverzicht in der Migrationspolitik von 2015 gefährdet nicht nur unsere sozialen Sicherungssysteme, sondern auch die innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Frieden und das Vertrauen in staatliche Institutionen. Wir benötigen in nahezu allen Politikbereichen einen Paradigmenwechsel. Zunehmend erkennen die Bürger, dass es für einen grundlegende Politikwechsel keine Alternative zur AfD gibt. 

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Der von der AfD im Fürther Stadtrat durch eine Anfrage an das Rathaus aufgedeckte Skandal um die Wählerbeeinflussung bei den U18 Wahlen wurde auf 1/2 Seite der heutigen Druckausgabe (12.2.2025) größtenteils richtig wiedergegeben. Hier gibt es aber einen schweren Fehler:

In den sozialen Medien hat die AfD den Fall publik gemacht, Reaktionen („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) folgten prompt.

Es wird suggeriert, daß niemand den Artikel „Wen wählen?“ des Stadtjugendrings auf www.u18-fuerth.de gesehen und sich daran gestört hätte, wenn die AfD nicht ihre Anfrage an OB Jung geschickt und eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hätte. Tatsächlich stammt der zitierte Satz aus dem Tweet vom 7.2., mit dem unser Sprecher Andreas Haas auf der Plattform X auf diesen Artikel des Stadtjugendrings hingewiesen worden war. Erst zwei Tage später bekam der OB die Anfrage frühmorgens zugeschickt. Die zugehörige Pressemitteilung hatte die FN-Redaktion tags darauf auf ihrem Schreibtisch.

Richtig wäre somit gewesen:

Die AfD war auf X auf den SJR-Artikel hingewiesen worden („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) und reagierte prompt.

Indem FN-Autor Matthias Boll die zeitliche Abfolge einfach umdreht, schiebt er der AfD im Fürther Stadtrat „die Schuld“ für den Tweet zu. Ursache und Wirkung sind verwechselt. Das Problem wäre quasi nicht, daß sich der Stadtjugendring Fürth mit einem derart kritikwürdigen Artikel angreifbar macht und dies weiterhin für normal hält. Das Problem wäre vielmehr, daß die AfD seit dem Frühjahr 2020 im Fürther Stadtrat vertreten ist, dort Anträge und Anfragen stellt, Pressemitteilungen dazu verfasst und diese dann auch noch überall verbreitet.

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth greift mit einer Anfrage Verstöße des Stadtjugendrings Fürth gegen die parteipolitische Neutralität auf. Dazu hat sich der Stadtjugendring in einem Grundlagenvertrag aus dem Jahr 2014 gegenüber der Stadt Fürth verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Fürth ihrerseits den Stadtjugendring mit gewissen Geldmitteln auszustatten.

Von aktueller Brisanz ist ein wahlbeeinflussender Artikel auf Webpräsenz des Stadtjugendrings zur U18 Wahl. Unter dem Titel „Wen wählen?“ sind die Kandidaten aller Parteien außer der AfD aufgeführt. Diese Auslassung begründet der Stadtjugendring mit der ebenso linkslastigen wie inhaltsleeren Floskel von den „demokratischen Parteien“.

Ein Nutzer der Plattform X hatte den Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas darauf hingewiesen:

Daß es sich um einen Artikel zur U18-Wahl zur Landtagswahl 2023 in Bayern handelt, war dem Nutzer nicht aufgefallen, weil die gegen die AfD gerichtete Wahlempfehlung an allererster Stelle auf der U18-Seite verlinkt ist und dann auch noch „aktuell“ das erste Wort des Artikel ist:

Andreas Haas erklärt dazu: „Ich habe es auch für einen aktuellen Artikel zur bevorstehenden Wahl gehalten. Stutzig wurde ich erst, als ich sah, daß dort Landtagskandidaten aufgeführt sind. Wer sich nicht intensiv mit Politik beschäftigt, sieht das nicht — Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schon gar nicht. Sie nehmen nur mit, daß man die AfD nicht wählen soll. Was ist das, wenn nicht Wahlbeeinflussung? Ein riesiger Skandal, wenn man bedenkt, daß der Stadtjugendring Fürth selbst diese Wahlen organisiert! Bei solchen Hämmern braucht sich niemand mehr wundern, daß solchen Institutionen mißtraut wird.“

Der zweite mit der Anfrage aufgegriffene Verstoß ist die Mitgliedschaft des Stadtjugendrings Fürth bei dem nicht eingetragenen Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Daß durch eine Mitgliedschaft dort gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen wird, hatte der BayVGH mit seinem Urteil gegen die Stadt Nürnberg festgestellt. Die Revision wird daran auch nichts ändern.

Der Wortlaut der Anfrage „Parteipolitische Neutralität des SJR“ kann im Telegram-Kanal der AfD-Stadtratrgruppe @AfDFuerthStadtrat nachgelesen werden.

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Von Andreas Haas, Bezirksvorsitzender und Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe in Fürth.

In der Fränkischen Landeszeitung ist heute ein Kommentar, in dem CSU und Freie Wähler im Ansbacher Stadtrat braun angeschossen und effektiv zur Zielscheibe erklärt werden:

Grund: sie wollten bei einer Bündnis-Kundgebung nicht mitmachen, die u.a. von der LINKEN-Abspaltung Offene Linken Ansbach organisiert wird. Hat man in der FLZ-Redaktion nicht mitbekommen, daß bei den derzeit überall in Deutschland stattfindenden Kundgebungen und Demonstrationen gerade auch gegen Merz und die Union demonstriert wird? Glaubt man in der FLZ-Redaktion ernsthaft, daß man die CSU dazu bewegen kann gegen sich selbst zu demonstrieren?

Wir hatten in Fürth bereits in 2020 den Fall, daß ein CSU-Infostand zur Kommunalwahl aus einer Demonstration heraus tätlich angegriffen wurde, die sich nominell gegen den Einzug der AfD in den Fürther Stadtrat richtete. Die Fürther Nachrichten hatten sich mit ihrer Berichterstattung vollends hinter das Anliegen des lokalen Fürther Antifa-Bündnisses gestellt und in ihrer Begeisterung dann sogar einen Livestream der Demonstration gemacht. Der Angriff auf die CSU in Fürth wurde damals erst nachträglich auf Drängen der Fürther CSU in den Artikel zu der Demonstration aufgenommen:

Als Konsequenz daraus hatte sich die Stadt Fürth direkt nach der Kommunalwahl 2020 aus diesem Fürther Antifa-Bündnis verabschiedet, das diese Demonstration organisiert hatte.

Als drittes Indiz für die gestörte Wahrnehmung in den NN-Redaktionen dieser Kommentar von Michael Husarek von Mitte Dezember 2024:

Der NN-Chefredakteur hatte in seinem Kommentar „Urteil wirft Fragen auf“ das Richterkollegium am BayVGH wegen dessen Urteil gegen die Stadt Nürnberg in Sachen Allianz gescholten: „Wenn Verwaltungsrichter den Demokratieschutz mit Anlegen der Robe – ohne nach rechts oder links zu blicken – den Paragraphen unterordnen, mögen sie zwar formaljuristisch korrekt handeln, doch ob sie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit einen Dienst erweisen, steht auf einem anderen Blatt.“ (Michael Husarek)

Daß „das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“ gemäß § 4 Verfassungsschutzgesetz zu den Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gehört, war ihm damals wohl noch nicht bewußt. Heute weiß er es aber, nachdem ich ihm diesen Sachverhalt am 18.12.2024 per E-Mail dargelegt habe.

AfD warnt Stadt Uffenheim vor Beitritt zu Allianz

AfD warnt Stadt Uffenheim vor Beitritt zu Allianz

Nach Berichten in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ), wonach die Stadt Uffenheim womöglich der Allianz beitreten will, hat sich der Kreisverband Fürth/Neustadt a.d. Aisch mit einem Schreiben an die Stadtspitze und die Sprecher der Fraktionen im Uffenheimer Stadtrat gewandt. 

Der E-Mail angehängt ist eine Bildkopie des Schreibens des Zentralfinanzamts Nürnberg, mit dem es dem stellv. Kreisvorsitzenden Andreas Haas den Eingang des Schreibens bestätigt, mit dem dieser die staatlichen Finanzbehörden am 2.12.2024 um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Allianz-Fördervereins gebeten hatte.

Andreas Haas erklärt dazu: „Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend wird die Gemeinnützigkeit von Vereinen alle drei Jahre von den jeweiligen Finanzämtern überprüft. Die letzte Überprüfung des Allianz-Fördervereins war laut dem öffentlich einsehbaren Zuwendungsempfängerregister Ende Mai 2022. Somit ist davon auszugehen, daß das Zentralfinanzamts Nürnberg turnusmäßig im Mai 2025 die Gemeinnützigkeit dieses Vereins erneut überprüfen wird und sich dabei die ganzen Unterlagen ansehen wird, die ich ihnen zugeschickt habe. Es würde mich sehr wundern, wenn dem Verein die Gemeinnützigkeit dann nicht aberkannt würde. Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird auch der über diesen Förderverein aufwändig organisierten Geldstrom an den nicht eingetragenen Allianz-Verein insgesamt enden, weil dann das Vermögen des Fördervereins satzungsgemäß an die Stadt Nürnberg fällt. Beim größten Teil dieser Gelder handelt es sich um öffentliche Mittel, d.h. um unser Steuergeld.“

Der AfD-Kreisverband informierte die Stadt Uffenheim in der E-Mail zudem über einen Beschluss des Kreisvorstands zur Beauftragung des Rechtsanwalts, der bereits die Klage gegen die Stadt Nürnberg geführt hatte. Das Ergebnis dieser Klage war, daß der BayVGH die Stadt Nürnberg zum Austritt aus der Allianz verurteilte. Die Stadt Nürnberg ist zwar in Revision gegangen. Damit wird der zwangsweise Austritt Nürnbergs aber gerade einmal verzögert.

Bastian Treuheit zum Direktkandidaten gekürt

Bastian Treuheit zum Direktkandidaten gekürt

Bastian Treuheit (26) zum AfD-Bundestagsdirektkandidaten für den Wahlkreis Fürth nominiert.

In der Aufstellungsversammlung für den Bundestagsdirektkandidaten in Fürth wurde der 26-jährige Zirndorfer Bastian Treuheit gewählt. Bei einer vergangenen Aufstellungsversammlung wurde der 63-jährige Stadtrat aus Fürth, Thomas Klaukien gewählt, trat jedoch nach dem Listenaufstellungsparteitag in Greding zurück, da Treuheit auf den aussichtsreichsten Platz 18 gewählt wurde. Bastian Treuheit ist der einzige Kandidat aus Mittelfranken, der in der Landesliste unter den 20 aussichtsreichsten Kandidaten vertreten ist. 

Treuheit war schon im Jahr 2023 zum Landtagsdirektkandidat gewählt worden, scheiterte jedoch knapp.

Der 1998 in Fürth geborene Bastian Treuheit, ist ledig, in einer festen Partnerschaft und hat ein Kind. Er ist stellv. Kreisvorsitzender und Ortsverbandvorsitzender in Zirndorf. Außerdem bekleidet er das Ehrenamt als Stadtrat in Zirndorf sowie als Kreisrat im Landkreis Fürth. Vom Beruf ist er gelernte Kaufmann im Großhandel und hat zuvor auch eine Ausbildung als Maschinen- und Anlagenführer erfolgreich absolviert.

Bastian Treuheit möchte auch bei den jungen Wählern punkten und wie er sagt, „mit den in West-Deutschland verbundenen Vorurteilen aufräumen“. Er sieht sich selbst, als einer aus der Arbeiterklasse. Die aktuellen Themen der galoppierenden Inflation und Energiekrise treiben ihn um. Eine grundlastsichere Energieversorgung durch Kernkraftwerke, ist für ihn eine „echte Alternative zur ideologiegesteuerten Energiewende“. Der Wegfall der GEZ-Gebühren, kostenloses, gesundes Schulessen sowie gebührenfreie Kindergartenplätze sind weitere Herzensangelegenheiten für Bastian Treuheit

Treuheit führte in seiner Rede aus: „Deutschland steht an einem Scheideweg. Die Herausforderungen unserer Zeit – von steigenden Lebenshaltungskosten über Energiekrisen bis hin zum Erhalt unseres Industriestandorts – erfordern mutige Entscheidungen und eine verantwortungsvolle Politik. Nur die AfD hat die Lösungen, die unser Land jetzt dringend braucht, um Wohlstand, soziale Gerechtigkeit und Sicherheit für kommende Generationen zu gewährleisten“.

Rückblick der AfD-Stadtratsgruppe Fürth auf die Haushaltsberatungen

Rückblick der AfD-Stadtratsgruppe Fürth auf die Haushaltsberatungen

Die AfD-Stadtratsgruppe hatte zu den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt alle Positionen zum umstrittenen Umbau der Hornschuchpromenade aus dem Haushalt zu streichen. Damit hätte die Stadt Fürth Eigenmittel in Höhe von 3 Mio. Euro sparen können. In seiner Haushaltsrede zeigte Gruppen-Sprecher Andreas Haas auf, daß diese Einsparung es erlauben würde, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Mai 2024 beschlossenen zusätzlichen Belastungen für die Bürger zurückzunehmen:

  • Erhöhung der Hundesteuer (ab 2025 um jährlich 33 T€)
  • Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung (jährlich 15 T€ ab 2024)
  • Erhöhung der Parkgebühren um 25 % (jährlich 478 T€ ab 2025)

Der Antrag bekam jedoch nur die Unterstützung der drei AfD-Stadträte und von Heidi Lau (FWF).

Einige Stadträte der anderen Parteien hatten bei den Haushaltsberatungen heute arge Phantomschmerzen, was in einer unmotivierten Debatte über AfD und Brandmauer zum Ausdruck kam, obwohl das gar nicht auf der Tagesordnung stand. Andreas Haas erklärte daher in seinem Schlusswort, daß er die „Brandmauer“ im Grundgesetz noch nicht finden konnte und daß Markus Braun als Sitzungsleiter damals im FuV-Ausschuss die Brandmauer-Schlagzeile einfach hätte verhindern können, wenn er bei der Sozialitcket-Abstimmung erst über die 10 Euro des FDP-Kollegen, dann über die 15 Euro der CSU und zuletzt über die 18 Euro der SPD hätte abstimmen lassen.

Stadtratsgruppe Fürth leitet Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Allianz-Förderverein und EMN ein

Stadtratsgruppe Fürth leitet Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Allianz-Förderverein und EMN ein

Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth, hat mit Schreiben vom 22.11. und 2.12.2024 das Zentralfinanzamt Nürnberg sowie das Landesamt für Steuern um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine „EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“ und „Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V.“ gebeten.

In den beiden Schreiben enthalten sind als Anlagen Dokumente aus dem Geschäftsbericht der EMN und die schriftlichen Antworten der Fürther Stadtverwaltung auf die Anfrage „Metropolregion und Allianz“ der Stadtratsgruppe als Beleg für die jährliche Zahlung von der EMN an den Förderverein in Höhe von 10.000 Euro. Weiterhin enthalten ist das Schreiben von Stefan Doll, mit dem er im April 2022 als Vorsitzender der Allianz Gebietskörperschaften wie die Stadt Fürth um einen „freiwilligen Mitgliedsbeitrag“ bat, was gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde. Enthalten ist auch eine „Mitgliederliste – Organisationen“ der Allianz vom 20. Mai 2020, die der Stadtratsgruppe in die Hände gefallen war.

Die Finanzbehörden werden mit den Schreiben auch auf Zahlungseingänge steuerpflichtiger Wirtschaftsbetriebe wie der SpVgg Greuther Fürth GmbH&Co. KGaA und der McDonalds-Filialen in Gunzenhausen, Roth, Schwabach und Weißenburg an den Förderverein hingewiesen, von denen nicht klar ist, wie sie von dem Förderverein zu verbuchen sind und wie sie verbucht wurden. Aufgezeigt wird zudem freilich auch die Verbindung beider Vereine mit dem Urteil des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft bei der Allianz.

Zu dem Förderverein erklärt Andreas Haas:

„Vielleicht ist es formalrechtlich nicht zu beanstanden, daß von diesem Verein sog. freiwillige Mitgliedsbeiträge der Gebietskörperschaften vereinnahmt werden, um damit den nicht eingetragenen Verein des Herrn Doll zu begünstigen. Wenn das Finanzamt aber die vorgelegten Dokumente bewertet, dürfte es doch zu dem Ergebnis kommen, daß das von der Geschäftsführung des Vereins verfolgte Ziel nicht in der Verfolgung der beim Finanzamt registrierten gemeinnützigen Zwecke besteht. Es ist anhand der vorgelegten Unterlagen leicht erkennbar, daß die Arbeit der Geschäftsführung auf eine Maximierung des Anteils der Zahlungseingänge ausgerichtet ist, die steuerlich keiner Bindung an Gemeinnützige Zwecke unterliegen, um damit diese ‚kommunale Öffentlichkeitsarbeit‘ zu betreiben, die Gegenstand des Urteils des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg ist.“

Fürth: Neue Erkenntnisse und ein Schreiben zu Metropolregion und Allianz an die Finanzbehörden

Fürth: Neue Erkenntnisse und ein Schreiben zu Metropolregion und Allianz an die Finanzbehörden

Die Antworten der Verwaltung zu unserer Anfrage „Metropolregion und Allianz“ liegen vor (hier und hier). Anders als von uns erwartet, stellt die EMN der Allianz keine vergütete Arbeitskraft zur Verfügung. Stattdessen wird die Allianz seit 2017 auf Beschluß des Rates der Europäischen Metropolregion Nürnberg mit jährlich 10.000 Euro finanziell unterstützt.

Die jährlichen städtischen Mitgliedsbeiträge der Stadt Fürth an die EMN sind mit rund 33.500 Euro deutlich höher als von uns erwartet. Erklärt wurde dies durch eine neuere Beitragsordnung, nach der sich dieser Beitrag von 0,15 Euro pro Einwohner auf 0,20 Euro erhöht hat. Die neue Satzung will man uns noch zukommen lassen.

Nach einer Einsichtnahme in das Register beim Amtsgericht Nürnberg (online) und das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (online) ergibt sich für uns nun folgendes Bild:

Der beim Finanzamt als steuerbegünstigt geführte Verein ENM Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (VR 201634) mit Herrn Peter Reiß (OB von Schwabach) als Vorsitzenden stellt dem nicht eingetragenen Verein der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg für die Maßnahme „Mitarbeit in der Allianz gegen Rechtsextremismus“ seit 2017 Geldmittel von jährlich 10.000 Euro zur Verfolgung seiner Satzungszwecke zur Verfügung.

Dies erfolgt sehr wahrscheinlich mittelbar über den Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V. (VR 202291), an den laut einem Anhang zur Beschlussvorlage der Verwaltung (hier) auch die Zuwendungen der Stadt Fürth für die Allianz überwiesen werden. Der Verein wird beim Finanzamt ebenfalls als steuerbegünstigt geführt. Vorsitzender dieses Vereins ist Markus König (OB von Nürnberg). Die Anlage ist ein Schreiben von Stefan Doll an die Stadt Fürth von April 2022, in dem er den Verein als „Förderverein“ bezeichnet.

Der von Herrn Doll geführte Allianz-Verein schreibt sich selbst in seiner Vereinssatzung die Verfolgung „ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke“ (§ 1 Satz 3) zu. Es finden sich in dieser Satzung jedoch keine Angaben dazu, welche der in AO § 52 Abs. 2 zur Auswahl stehenden Gemeinnützigen Zwecke das im Einzelnen sein sollen. Wegen dieser Auslassung ist klar, daß dieser Verein keine Gemeinnützigen Zwecke verfolgt. Beim Finanzamt geführt wird er gar nicht, weil es ein „nicht eingetragener Verein“ (§ 1 Satz 1) ist.

Für die EMN haben wir die staatlichen Finanzbehörden bereits per Schreiben um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit gebeten.

Zweifel an Gemeinnützigkeit der Metropolregion Nürnberg wegen Allianz-Unterstützung

Zweifel an Gemeinnützigkeit der Metropolregion Nürnberg wegen Allianz-Unterstützung

Von Andreas Haas

Es ist schon spannend, was man in Dokumenten wie der Geschäftsordnung der Europäischen Metropolregion Nürnberg, der Satzung des Vereins EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. und dem Jahresbericht 2023 so alles finden kann:

Der Jahresbeitrag an die Metropolregion der Stadt Fürth mit 132.000 Einwohnern und dem Mitgliedsbeitrag von 15 Cent pro Einwohner (Beitragsordnung § 2 Abs. 2) sollte bei rund 20.000 Euro liegen. Sie finanzieren sich größtenteils über Förderprojekte von Bund, Land und EU (in 2024 rund 2,7 Mio. Euro ). An zweiter Stelle stehen sog. Wirtschaftsbeiträge (1 Mio. Euro) und an dritter die Jahresbeiträge der Mitgliedskommunen (870 Tsd. Euro).

Haushalt2024

Sie haben eine Geschäftsstelle in Nürnberg mit einem Mitarbeiter und eine Steuernummer. Die „Mitwirkung an der Allianz gegen Rechtsextremismus“ wird in der Satzung des Vereins in § 2 Abs. 2 als Maßnahme zur Verwirklichung Gemeinnütziger Zwecke dargestellt. Dazu findet sich in §2 Abs. 1 eine Auswahl Gemeinnütziger Zwecke aus Abgabenordnung § 52, die man sich so zu eigen macht.

Eine der spannenden Frage ist nun wohl, welche der Gemeinnützigen Zwecke das Aufstellen dieser martialischen Plakate zur Landtagswahl in Bayern 2023 verwirklicht haben soll, was im Jahresbericht 2023 der Metropolregion aufgeführt ist. Oder diese „Brandmauer“-Aktion gegen Rechts. Muß man bei „Brandmauer“ nicht automatisch an die AfD denken? Und gegen welche Partei richtet es sich wohl, wenn eine Podiumsdiskussion nur für Politiker „demokratischer Parteien“ veranstaltet wird?

Wie kann das alles gemeinnützig sein, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs laut seiner Pressemitteilung vom 18. November 2024 in diesen von der Metropolregion unterstützten Aktivitäten der Allianz „eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit“ erkannt hat, „die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei“ richtet und laut Verwaltungsgerichtshof „gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ verstößt?

Landtagwahl 2023