Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Nicht erst seit der im April von Bundestag- und Bundesrat beschlossenen Asylbewerber- Bezahlkarte gibt es Möglichkeiten zur zielgenauen Versorgung und sinnvollen Beschäftigung von Asylbewerbern in den Kommunen. Die AfD im Kreistag Fürth hat daher nun den Antrag gestellt, über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen des Landkreises für eine Asylbewerber-Bezahlkarte, die bevorzugte Ausgabe von Sachleistungen und die Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit zu informieren und nötigenfalls weitere Schritte einzuleiten.

AfD-Fraktionsvorsitzender Claus-Georg Pleyer begründet den Antrag so: “Gerade angesichts geplanter Unterkünfte für bis zu weitere 700 Personen im Landkreis sollten Asylbewerber eine zweckdienliche Versorgung und Beschäftigung erhalten.” Im Antrag der Kreistagsfraktion heißt es: “Eine gemeinnützige Arbeit ist neben ihrem Wert für die Allgemeinheit auch eine Gelegenheit, Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen, dem Asylbewerber Selbstwert und Sinn in einer neuen Umgebung zu vermitteln sowie seine gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.”

In einer ersten Reaktion auf den Antrag versichert Landrat Obst, dass die Unterkunftsverwaltung derzeit prüfe, “ob und in welchem Umfang Gelegenheiten geschaffen werden können”. Die Gemeinden seien zudem darauf hingewiesen worden, dass nach der Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes seit Februar auch Arbeiten für Asylbewerber erlaubt sind, die bislang anderweitig erledigt werden können.

Die AfD-Kreistagsfraktion schlägt nun vor, wie im Main-Tauber-Kreis zusätzlich ein Online- Formular bereitzustellen, mit der besonders auch gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten eigenständig melden können. Anleitung und Überwachung wären von diesen weitgehend selbst zu übernehmen, so dass der Personalaufwand im Landratsamt überschaubar bliebe.

Die gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern wird laut dem Portal “kommunal.de” von den kommunalen Spitzenverbänden und Bundesarbeitsminister Heil befürwortet. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz werden pro Arbeitsstunde 80 Cent vergütet, die laut AfD-Antrag auf die Bezahlkarte gebucht werden sollten. Bei Weigerung trotz Eignung sieht das Gesetz Leistungskürzungen vor. Der Kreistag des thüringischen Saale-Orla-Kreises hat eine entsprechende Arbeitspflicht von Asylbewerbern z.B. im September 2023 beschlossen.

Landkreis Fürth, 02.05.2023

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Die AfD will zudem, dass der Landkreis auch bei der Bezahlkarte aus den Erfahrungen der bayerischen Pilotkommunen rechtzeitig lernt und so auf die Einführung der Bezahlkarte mit langfristig weniger Verwaltungsaufwand optimal vorbereitet ist.

Anhängend: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion LK FÜ vom 03.04.24

Hintergrund und rechtliche Grundlagen:

– Sachleistungen und Bezahlkarte:

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/bezahlkarte-fluechtlinge-226 3574

– Arbeitsgelegenheiten:

§ 5 AsylbLG und § 16d SGB II:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16d.html

https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Themen-und-Projekte/Asyl-und-Fluechtlinge/Arbeit en/Arbeitsgelegenheiten/