Stadtrat Fürth: AfD geht gegen Relikt aus Corona-Zeit vor

Stadtrat Fürth: AfD geht gegen Relikt aus Corona-Zeit vor

Gemäß Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 ist „die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden“. Ob dieser Grundsatz der Rechtstaatlichkeit auch vom Fürther Rathaus stets vollumfänglich beherzigt wird, will die AfD-Stadtratsgruppe mit einer Anfrage herausfinden. Konkret gefragt wird darin nach der rechtlichen Grundlage dafür, daß Bürger seit einigen Jahren dazu genötigt werden online einen Termin zu vereinbaren, um notwendige Behördengänge erledigen zu können.

Gleichzeitig beantragt die AfD im Fürther Stadtrat, daß die Bürger in Fürth ihre Ämtergänge künftig wenigstens an einem Tag ohne vorherige Online-Reservierung erledigen können sollen. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, wird eine Überprüfung der angefragten Rechtsgrundlage durch die Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt.

Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe und OB Kandidat in 2020, erklärt dazu: „Daß Ämtergänge in Fürth nur mit Online-Terminvereinbarung möglich sind, ist ein Relikt aus der Corona-Zeit, das sich überlebt hat. Die Bürger fühlen sich davon gegängelt und der Stadt Fürth entsteht, weil viele Bürger damit nicht zurecht kommen, sogar noch zusätzlicher Aufwand. In Herzogenaurach ist der freie Mischbetrieb mit und ohne Reservierung bei Gemeinde und Landratsamt an allen Wochentagen möglich. Warum sollte das nicht auch in Fürth möglich sein?“

Behandelt werden Anfrage und Antrag am Freitag, den 11. Oktober ab 14 Uhr im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (Rathaus, Großer Sitzungssaal, Zimmer 203, Königstr. 88, Fürth)

Zirndorfs private VGN-Fahrkartenverkaufsstelle bleibt

Zirndorfs private VGN-Fahrkartenverkaufsstelle bleibt

Aufgrund klammer Haushaltslage und der Aufforderung zum Sparen durch die Kommunalaufsicht stand in der Zirndorfer Stadtratssitzung vom 11. September 2024 der Zuschuss von zuletzt gut 2.500 € für die private Nahverkehrs-Fahrkartenverkaufsstelle genauso wie der für den Fahrkartenautomaten am Marktplatz auf der Kippe. Wegen gestiegener Instandhaltungs- und Energiekosten, die der Landkreis zukünftig nur noch hälftig übernimmt, wäre für den Automaten im kommenden Jahr sogar ein Zuschuss von 10.000 € erforderlich, obwohl dessen Umsatz deutlich geringer ist.

Während die eine Hälfte des Stadtrats beide Fahrkarten-Angebote nicht mehr mitfinanzieren und die andere Hälfte alles beim Alten lassen wollte, hob AfD-Stadtrat Claus-Georg Pleyer diese Zahlen der Verwaltung hervor und plädierte dafür, zumindest die private Verkaufsstelle zu erhalten, um besonders auch älteren und ortsunkundigen Menschen eine persönliche Anlaufstelle zu bieten, wie es auch aus den Reihen von SPD und Grünen befürwortet wurde. Nach mehreren Patts entschied sich das Gremium schließlich mit 16 zu 10 Stimmen für die alleinige Fortführung der Mitfinanzierung der privaten Verkaufsstelle.

“Die AfD in Zirndorf begrüßt den Kompromiss und damit den Erhalt des Fahrkartenverkaufs im Schreibwarengeschäft nahe dem Marktplatz“, erklärt AfD-Ortsvorsitzender und Stadtrat Bastian Treuheit. “Eine persönliche Anlaufstelle vor Ort erhalte auch ein wenig den sozialen Kontakt und das Geschäftsleben im Stadtkern”, meinte Pleyer noch in der Sitzung. Natürlich solle an der Haltestelle dann auch ein Aushang angebracht werden, der informiert, welche und wann Karten online, im Bus oder im nahen Schreibwarenladen zu bekommen sind und zusätzlich auf den Automaten am Bahnhof verweist.

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Am Donnerstag, den 16. Mai, fand im vollbesetzen kleinen Saal der Paul-Metz-Halle in Zirndorf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD statt. Zudem veranstaltete ein Bündnis aus CSU, SPD, Grünen, Linken, Freie Wähler, AWO, Verdi-Jugend und das Fürther Bündnis gegens Rechts eine Gegenkundgebung. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Bürgermeister der Stadt Zirndorf, Thomas Zwingel dazu eine Rede halten sollte.

Der Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) forderte in seiner Rede, „nicht eine bestimmte Partei zu wählen, sondern eine demokratische Partei“. Zudem erklärte das Stadtoberhaupt: „Wenn man eine Chance gehabt hätte, hätte man den Feinden Europas, den Feinden der Demokratie, nicht die Paul-Metz-Halle überlassen“. 

Im Ortsvorstand der AfD Zirndorf reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Thomas Zwingel von der SPD missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Zirndorf, Bastian Treuheit fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Zwingel betreibt mit seiner Äußerung unzulässige Wahlbeeinflussung. Die zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Die Zirndorfer Stadträtin Elke Eder (FW) missbrauchte ebenfalls ihr Amt als Kulturreferentin, um sich gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Sie schrieb öffentlich auf Facebook: „Auch als Kulturreferentin der Stadt Zirndorf kann ich es nicht zulassen, dass unsere Paul-Metz-Halle, in der großartige nationale und internationale KünstlerInnen auftreten, von einer Partei benutzt wird, die als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist!

Dazu äußert sich Bastian Treuheit wie folgt: „Die Amtsinhaber im Zirndorfer Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt. Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen und Diffamierungen von Amtsrägern behindert zu werden.“

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Nicht erst seit der im April von Bundestag- und Bundesrat beschlossenen Asylbewerber- Bezahlkarte gibt es Möglichkeiten zur zielgenauen Versorgung und sinnvollen Beschäftigung von Asylbewerbern in den Kommunen. Die AfD im Kreistag Fürth hat daher nun den Antrag gestellt, über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen des Landkreises für eine Asylbewerber-Bezahlkarte, die bevorzugte Ausgabe von Sachleistungen und die Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit zu informieren und nötigenfalls weitere Schritte einzuleiten.

AfD-Fraktionsvorsitzender Claus-Georg Pleyer begründet den Antrag so: “Gerade angesichts geplanter Unterkünfte für bis zu weitere 700 Personen im Landkreis sollten Asylbewerber eine zweckdienliche Versorgung und Beschäftigung erhalten.” Im Antrag der Kreistagsfraktion heißt es: “Eine gemeinnützige Arbeit ist neben ihrem Wert für die Allgemeinheit auch eine Gelegenheit, Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen, dem Asylbewerber Selbstwert und Sinn in einer neuen Umgebung zu vermitteln sowie seine gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.”

In einer ersten Reaktion auf den Antrag versichert Landrat Obst, dass die Unterkunftsverwaltung derzeit prüfe, “ob und in welchem Umfang Gelegenheiten geschaffen werden können”. Die Gemeinden seien zudem darauf hingewiesen worden, dass nach der Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes seit Februar auch Arbeiten für Asylbewerber erlaubt sind, die bislang anderweitig erledigt werden können.

Die AfD-Kreistagsfraktion schlägt nun vor, wie im Main-Tauber-Kreis zusätzlich ein Online- Formular bereitzustellen, mit der besonders auch gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten eigenständig melden können. Anleitung und Überwachung wären von diesen weitgehend selbst zu übernehmen, so dass der Personalaufwand im Landratsamt überschaubar bliebe.

Die gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern wird laut dem Portal “kommunal.de” von den kommunalen Spitzenverbänden und Bundesarbeitsminister Heil befürwortet. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz werden pro Arbeitsstunde 80 Cent vergütet, die laut AfD-Antrag auf die Bezahlkarte gebucht werden sollten. Bei Weigerung trotz Eignung sieht das Gesetz Leistungskürzungen vor. Der Kreistag des thüringischen Saale-Orla-Kreises hat eine entsprechende Arbeitspflicht von Asylbewerbern z.B. im September 2023 beschlossen.

Landkreis Fürth, 02.05.2023

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Die AfD will zudem, dass der Landkreis auch bei der Bezahlkarte aus den Erfahrungen der bayerischen Pilotkommunen rechtzeitig lernt und so auf die Einführung der Bezahlkarte mit langfristig weniger Verwaltungsaufwand optimal vorbereitet ist.

Anhängend: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion LK FÜ vom 03.04.24

Hintergrund und rechtliche Grundlagen:

– Sachleistungen und Bezahlkarte:

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/bezahlkarte-fluechtlinge-226 3574

– Arbeitsgelegenheiten:

§ 5 AsylbLG und § 16d SGB II:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16d.html

https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Themen-und-Projekte/Asyl-und-Fluechtlinge/Arbeit en/Arbeitsgelegenheiten/