Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Am Donnerstag, den 16. Mai, fand im vollbesetzen kleinen Saal der Paul-Metz-Halle in Zirndorf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD statt. Zudem veranstaltete ein Bündnis aus CSU, SPD, Grünen, Linken, Freie Wähler, AWO, Verdi-Jugend und das Fürther Bündnis gegens Rechts eine Gegenkundgebung. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Bürgermeister der Stadt Zirndorf, Thomas Zwingel dazu eine Rede halten sollte.

Der Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) forderte in seiner Rede, „nicht eine bestimmte Partei zu wählen, sondern eine demokratische Partei“. Zudem erklärte das Stadtoberhaupt: „Wenn man eine Chance gehabt hätte, hätte man den Feinden Europas, den Feinden der Demokratie, nicht die Paul-Metz-Halle überlassen“. 

Im Ortsvorstand der AfD Zirndorf reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Thomas Zwingel von der SPD missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Zirndorf, Bastian Treuheit fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Zwingel betreibt mit seiner Äußerung unzulässige Wahlbeeinflussung. Die zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Die Zirndorfer Stadträtin Elke Eder (FW) missbrauchte ebenfalls ihr Amt als Kulturreferentin, um sich gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Sie schrieb öffentlich auf Facebook: „Auch als Kulturreferentin der Stadt Zirndorf kann ich es nicht zulassen, dass unsere Paul-Metz-Halle, in der großartige nationale und internationale KünstlerInnen auftreten, von einer Partei benutzt wird, die als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist!

Dazu äußert sich Bastian Treuheit wie folgt: „Die Amtsinhaber im Zirndorfer Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt. Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen und Diffamierungen von Amtsrägern behindert zu werden.“

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Nicht erst seit der im April von Bundestag- und Bundesrat beschlossenen Asylbewerber- Bezahlkarte gibt es Möglichkeiten zur zielgenauen Versorgung und sinnvollen Beschäftigung von Asylbewerbern in den Kommunen. Die AfD im Kreistag Fürth hat daher nun den Antrag gestellt, über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen des Landkreises für eine Asylbewerber-Bezahlkarte, die bevorzugte Ausgabe von Sachleistungen und die Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit zu informieren und nötigenfalls weitere Schritte einzuleiten.

AfD-Fraktionsvorsitzender Claus-Georg Pleyer begründet den Antrag so: “Gerade angesichts geplanter Unterkünfte für bis zu weitere 700 Personen im Landkreis sollten Asylbewerber eine zweckdienliche Versorgung und Beschäftigung erhalten.” Im Antrag der Kreistagsfraktion heißt es: “Eine gemeinnützige Arbeit ist neben ihrem Wert für die Allgemeinheit auch eine Gelegenheit, Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen, dem Asylbewerber Selbstwert und Sinn in einer neuen Umgebung zu vermitteln sowie seine gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.”

In einer ersten Reaktion auf den Antrag versichert Landrat Obst, dass die Unterkunftsverwaltung derzeit prüfe, “ob und in welchem Umfang Gelegenheiten geschaffen werden können”. Die Gemeinden seien zudem darauf hingewiesen worden, dass nach der Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes seit Februar auch Arbeiten für Asylbewerber erlaubt sind, die bislang anderweitig erledigt werden können.

Die AfD-Kreistagsfraktion schlägt nun vor, wie im Main-Tauber-Kreis zusätzlich ein Online- Formular bereitzustellen, mit der besonders auch gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten eigenständig melden können. Anleitung und Überwachung wären von diesen weitgehend selbst zu übernehmen, so dass der Personalaufwand im Landratsamt überschaubar bliebe.

Die gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern wird laut dem Portal “kommunal.de” von den kommunalen Spitzenverbänden und Bundesarbeitsminister Heil befürwortet. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz werden pro Arbeitsstunde 80 Cent vergütet, die laut AfD-Antrag auf die Bezahlkarte gebucht werden sollten. Bei Weigerung trotz Eignung sieht das Gesetz Leistungskürzungen vor. Der Kreistag des thüringischen Saale-Orla-Kreises hat eine entsprechende Arbeitspflicht von Asylbewerbern z.B. im September 2023 beschlossen.

Landkreis Fürth, 02.05.2023

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Die AfD will zudem, dass der Landkreis auch bei der Bezahlkarte aus den Erfahrungen der bayerischen Pilotkommunen rechtzeitig lernt und so auf die Einführung der Bezahlkarte mit langfristig weniger Verwaltungsaufwand optimal vorbereitet ist.

Anhängend: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion LK FÜ vom 03.04.24

Hintergrund und rechtliche Grundlagen:

– Sachleistungen und Bezahlkarte:

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/bezahlkarte-fluechtlinge-226 3574

– Arbeitsgelegenheiten:

§ 5 AsylbLG und § 16d SGB II:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16d.html

https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Themen-und-Projekte/Asyl-und-Fluechtlinge/Arbeit en/Arbeitsgelegenheiten/

Stadtrat Zirndorf – Anfrage: Vandalismus im Stadtgebiet Zirndorf

Stadtrat Zirndorf – Anfrage: Vandalismus im Stadtgebiet Zirndorf

Antwort der Stadtverwaltung (Auszug Niederschrift):

Mit Schreiben vom 14. April 2024 thematisiert die AfD im Zirndorfer Stadtrat Vandalismusfälle im Stadtgebiet und stellt einen Fragenkatalog dazu. Zusammengefasst beantwortet Bürgermeister Thomas Zwingel die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durch Graffiti wurde gegen drei Heranwachsende geführt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Täter zu den weiteren Sachbeschädigungen durch Graffiti im Bereich der Bushaltestelle Siedlerstraße konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen dauern ebenfalls an.

Zu Frage 2:

Gemäß Kriminalstatistik für das 2023 wurden 107 Straftaten mit dem PKS-Straftatenschlüssel 674000 für das Stadtgebiet Zirndorf registriert, darunter 16 Straftaten, die durch Graffiti begangenen wurden.

Zu Frage 3:

Die Taten werden selbstverständlich verurteilt.

Zu Frage 4:

Die städtischen Kosten durch Vandalismus werden nicht gesondert erfasst.

Zu Frage 5:

Es liegen keine Erkenntnisse vor. Durch die Kriminalstatistik 2022 zeigte sich, dass Delikte, begangen durch Jugendliche und Heranwachsende, ansteigen. Aus diesem Grund wurde seitens der PI auf das Thema reagiert und die Innenstadt verstärkt bestreift. Es konnten immer wieder Jugendliche/Heranwachsende festgestellt werden, die sich dort zu mehreren trafen/aufhielten. Eine feste Gruppenstruktur war nicht erkennbar und auch nicht durch begangene Straftaten belegbar.

Zu Frage 6:

Anhand der Kriminalstatistik 2023 wurden keine Fälle von Vandalismus (PKS-Straftatenschlüssel 674000) an Schulen registriert. Im Vorjahr wurden sieben derartige Taten an Schulen registriert.

Zu Frage 7:

Im öffentlichen Raum wird durch eine gute Ausleuchtung die soziale Kontrolle ermöglicht und so versucht, die Hemmschwelle zu erhöhen. Weitergehende Maßnahmen sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht umsetzbar.

Stadtverwaltung