Kunstpreis für Hanna Schiller: „Liebe und Kraft in Untergrund und Haft“

Kunstpreis für Hanna Schiller: „Liebe und Kraft in Untergrund und Haft“

Von Andreas Haas

Gestern Abend Berichte von BILD und BR über den mit Bundesmitteln geförderten Kunstpreis für Hanna Schiller, die am 6. Mai 2024 in Nürnberg von Zielfahndern verhaftet und am 8. Oktober 2024 von der Bundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Gewalttaten in Budapest angeklagt wurde.

Für den Kunstpreis nominiert wurde Schiller von der Akademie für Bildende Künste (AdBK) in Nürnberg. Dort wußte man aber bereits im Juli 2024, daß ihr die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen wird, wie einem auf den 17.7.2024 datierten Artikel in den Nürnberger Nachrichten zu entnehmen ist.

So viel zu der Geisteshaltung die an der AdBK vorherrscht. Bilder, die mir zugeschickt wurden, zeigen weiter, daß sich die AdBK der Antifa-Kampagne zur Freilassung von Hanna Schiller derart verschrieben hat, daß wirklich der Eindruck eines permanenten Unterstützer-Camps für die ganze Hammerbande entsteht.

So heißt es auf einem der hier abgebildeten „Free Hanna“-Flyer zur Mobilisierung für eine Demo in München: „Liebe und Kraft in Untergrund und Haft“. Bei der AdBK übt man Solidarität durchaus auch mit denen, die noch frei rumlaufen.

Fürth: AfD-Anfrage zu gewaltbereiten Fußballfans

Fürth: AfD-Anfrage zu gewaltbereiten Fußballfans

Mit ihrer Anfrage „Gewaltbereite Fußballfans“ vom 10.4.2025 erinnert die AfD im Fürther Stadtrat an die polizeiliche Durchsuchung des Fanbunkers am Laubenweg Ende März 2025, nachdem einem Ordner bei einem Spiel der SpVgg Greuther Fürth am 15. Dezember 2024 im Stadion gewaltsam die Jacke geraubt worden war und die Gewalttäter mit ihrem Diebesgut in den Fanbunker geflohen waren. Vier Personen im jungen Erwachsenenalter wurden bei der Razzia vorläufig festgenommen. Weiterhin weist die AfD auf „Anti-Polizei-Gesänge im Fürther Ronhof“ hin, die kürzlich bereits in den Fürther Nachrichten thematisiert wurden.

Zuletzt rückt die AfD einen Aufkleber „Ganz Fürth ist glubbsau-freie Zone, SpVgg Fürth Kleeblatt“, den sie gestern nahe des Haupteingangs der Stadthalle entdeckt hatte, ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Der Aufkleber zeigt ein Schwein mit schwarz-rotem Halsband, das von einem Vermummten mit grün-weißem Kleeblatt-Abzeichen und Baseballschläger gejagt wird. Ein Bild dieses Aufklebers ist in der Anfrage als Anlage enthalten. Die AfD sieht in dieser „erschreckenden Entmenschlichung einen offenen Gewaltaufruf“. Gleichzeitig weist sie aber darauf hin, daß der allergrößte Teil der Fans ist friedlich ist, kein Problem mit der Polizei hat und derartige Aufkleber auch nicht lustig findet.

Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Stadtratsgruppe fünf Fragen:

  1. Wie wertet die Stadt Fürth diesen Aufkleber? Ist das ein strafbarer Gewaltaufruf?
  2. Liegen der Stadt Fürth Zahlen zu den Kosten vor, die für die Entfernung solcher und anderer Aufkleber der Ultra-Szene an Ampelmasten, Verkehrsschildern und Schaltkästen im öffentlichen Raum entstehen? Besteht die Möglichkeit diese Kosten der SpVgg Greuther Fürth in Rechnung zu stellen?
  3. Gibt es ein Bündnis, dem die Stadt Fürth und die SpVgg Greuther Fürth angehören, das sich gegen gewaltbereite Ultra-Gruppen stellt? Falls nicht, würde sich die Stadt Fürth einem solchen Bündnis evtl. anschließen?
  4. Ist bekannt, ob die SpVgg Greuther Fürth ein Budget für eine Öffentlichkeitsarbeit hat, die auf eine Isolierung gewaltbereiter Ultra-Gruppen vom Gros der friedlich gesonnen Fußballfans abzielt?
  5. Adressiert die städtische Jugendarbeit die Gewaltbereitschaft bei Teilen der Kleeblattfans?

Die Anfrage wird am 30.4.2025 im Finanz- und Verwaltungsausschuss behandelt.

Kunststudentin Hanna Schiller aus Nürnberg gewinnt 27. Bundespreis für Kunststudierende

Kunststudentin Hanna Schiller aus Nürnberg gewinnt 27. Bundespreis für Kunststudierende

Keine große Nachricht, könnte man meinen.

Nur handelt es sich bei der mit diesem Preis ausgezeichneten Kunststudentin um die selbe Hanna S., gegen die die Bundesanwaltschaft Anklage im Zusammenhang mit Gewalttaten in Ungarn, Stichwort Hammerbande, erhoben hat. Dieser Kunstwettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Daß es sich um die selbe Person handelt, ist diesem Artikel zu entnehmen. Einen Bericht über die Prozesseröffnung gegen Hanna Schiller in München, nach Anklage durch die Bundesanwaltschaft, findet man hier.

Pressemitteilung: Messer-Bedrohung in Zirndorf

Pressemitteilung: Messer-Bedrohung in Zirndorf

Messer-Bedrohung in Zirndorf: Mehrköpfige Gruppe bedroht 31-jährigen Mann mit einer Stichwaffe.

Am Samstag, dem 22.03.2025, gegen 04:45 Uhr kam es in Zirndorf, im Bereich der Roten Straße, zu einer Bedrohung mit einem Messer. Dies hat die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken gegenüber einer Anfrage des Zirndorfer Bundestagsabgeordneten Bastian Treuheit bestätigt. Treuheit wandte sich an die Pressestelle, nachdem er von dem Vorfall in den sozialen Medien gehört hatte, jedoch keine offizielle Meldung fand. 

„Ein 31-jähriger Mann war aus einer mehrköpfigen Gruppe heraus unter anderem mit einem Messer bedroht worden. Die Polizeiinspektion Zirndorf führt derzeit ein entsprechendes Ermittlungsverfahren. Die Ermittlungen laufen gegen Unbekannt. Die Hintergründe zu diesem Vorfall sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen“, so die Antwort der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Bastian Treuheit kommentiert den Vorfall wie folgt: „Ich hoffe, dass der Fall schnellstmöglich aufgeklärt wird. Mutmaßungen und Erfahrungswerte verweisen zwar in eine bestimmte Richtung, die Ermittlungen bleiben aber abzuwarten. Der SPD-Bürgermeister Thomas Zwingel muss sich die Frage stellen, wie sicher unsere Stadt noch ist. Die Verwahrlosung und die immer wieder auftretende Kriminalität in unserer Stadt nehmen weiter zu. Dies kann unmöglich die neue Realität sein. Die Tatsache, dass die Mehrheit im Zirndorfer Stadtrat weiterhin für „Weltoffenheit“ und „Vielfalt“ steht, zeigt die Verblendung der hiesigen Volksvertreter. Die vermehrte Polizeipräsenz, wie etwa in der Nürnberger Straße, ist auch nur Symbol einer auf ganzer Linie gescheiterten Zuwanderungspolitik. Die Gebote der Stunde heißen Remigration, sichere Grenzen und eine starke Polizei – das gibt es nur mit der AfD. 

Wie glaubwürdig ist es denn noch, für Toleranz und Weltoffenhalt Haltung zu zeigen, wenn zur gleichen Zeit die innere Sicherheit den Bach runtergeht. 

Die Realität hat das grün-rot-linke Wunschdenken zum Schaden der inneren Sicherheit schon längst überholt.

Die AfD wird im Stadtrat einen entsprechenden Antrag einbringen, der voraussichtlich am 30.04.2025 um 17:30 Uhr in der Paul-Metz-Halle behandelt wird.“ 

Bastian Treuheit

Danke!

Danke!

Was für ein Ergebnis! Mit 39.098 Stimmen und 18,8% heißt es Platz 2 im Wahlkreis 242 Fürth!
Besonders hervorheben möchte ich Scheinfeld mit 22,7%, Ammerndorf mit 22,5%, Neustadt a. d. Aisch mit 22,1% und Wilhermsdorf mit 21,5%!

In meiner Heimatstadt Zirndorf schnitt ich mit den Zweitstimmen durchschnittlich ab (18,9%), konnte jedoch mehr Erststimmen (19,2%) für mich gewinnen. Richtig abgeräumt wurde im Bezirk 01/02/03/04 (Altstadt) 31,2%/19,2%/24,7%/28,2%, Bezirk 09 (Nordstadt) mit 32,3 % und im Bezirk 10 (Altstadt-West) mit 34,1%! Die Ortsteile Lind (25,9%), Bronnamberg (25,6%), Weinzierlein (27,7%) und Wintersdorf (26,0%) waren wieder besonders überdurchschnittlich.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Bastian Treuheit

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Gestern wurde unsere Anfrage „Sachstand zu Bebauungsplan 332b“ im Bau- und Werksausschuss behandelt.

Bemerkenswert war dabei, daß die Anfrage vom OB in den nicht-öffentlichen Teil verfügt worden war. Ebenso die Anfrage der FWF und der CSU-Antrag. Wenige Stunden vor der Sitzung teilte dann der Sitzungsdienst den Stadträten dieses mit:

Nach Rücksprache zwischen Rf. V und dem Rechtsamt der Stadt Fürth wurden die beiliegenden Anträge in den öffentlichen Teil des BWA neu verfügt. Die Antragsdokumente der CSU-Stadtratsfraktion wurden entsprechend der Rücksprache von Rf. V teilweise geschwärzt.

Der CSU-Antrag und unsere Anfrage wurden somit öffentlich behandelt, nicht aber die FWF-Anfrage. Von Seiten der Eigentümerfamilien kommt dies als plausible Vermutung:

Weil Hr. Schubert im Beisein von zwei anderen Personen zu Frau Lau gesagt hat „Es ist nur noch eine Politische Entscheidung“. Dies war im Antrag von Frau Lau gestanden….

Im Ergebnis soll es nun einen Erörterungs-Termin für 332b vor der Sommerpause geben. Gute Nachrichten für die Eigentümerfamilien!

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Von Andreas Haas

Der Focus schreibt in seinem Artikel Union stellte 551 Fragen: So pampig antwortet die Noch-Regierung auf die Fragen nach den NGO-Steuermillionen:

Und weiter wirft Ryglewski der Union indirekt vor, dass sich deren Abgeordnete die Recherche-Arbeit doch selbst machen könnten: „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.“

Völlig richtig! CDU/CSU müssen selbst die Finanzströme ermitteln und dann dem zuständigen Finanzamt ihre Belege für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit zuschicken. Das bekommen die aber wohl nicht hin.

Dabei wäre es so einfach. Wenn schon in der Zeitung steht, daß die Amadeu Antonio Stiftung „2,6 Mio. Euro in 2025“ bekommt, dann hat die Union im Bundestag doch das Recht, dieser Stiftung direkt eine Anfrage zu stellen, um der Mittelverwendung nachzugehen. So können sie den Finanzströmen selbst nachgehen und gerichtsfeste Belege dafür sammeln.

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Mit einem heute abgeschickten Schreiben bittet der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth Andreas Haas das Finanzamt Marburg um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“. Grund ist deren Publikation Empfehlungen zum Umgang mit der AfD vom April 2024, die voll von bösartigen Unterstellungen ist und in dieser Aussage gipfelt:

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe haben daraufhin beschlossen, für die anstehenden Wahlen eine Empfehlung gegen die AfD auszusprechen.

Eine solche auf einer Beschlusslage beruhende Wahlempfehlung ist nach Auffassung von Haas klar unvereinbar mit der gesetzlichen Erfordernis der Selbstlosigkeit in AO § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3, nach der die Bundesvereinigung Lebenshilfe als gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf. Genau dies tut die Bundesvereinigung Lebenshilfe aber, denn mit einer solchen Wahlempfehlung gegen die AfD werden die jeweils anderen bei Wahlen antretenden Parteien mittelbar unterstützt oder gefördert.

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Von Andreas Haas

Unser Kreisrat und Stadtrat in Zirndorf Claus-Georg Pleyer hat in internen Beratungen zu Metropolregion und Allianz auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen hingewiesen. 

Darin wird unter Frage Nr. 4 in Frageform gesagt, daß es für Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 — wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“ — keine gesetzliche Grundlage gibt.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie die staatlichen Finanzbehörden in Bayern damit bei im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit festgestellten Verstößen gegen die politische Neutralität umgehen. Einfach durchwinken wird man es kaum können. Vielleicht gibt es dazu demnächst eine Anfrage an die Staatsregierung von einem unserer MdLs.

Aus unserer Sicht ist die Gesetzeslage allerdings klar. Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3: Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.