Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Im Zuge des Krieges in der Ukraine gibt es auf bundespolitischer Ebene
immer wieder Vorstöße zu einer allgemeinen Dienstpflicht. Ob es wirklch
dazu kommt, ist ungewiß. Sicher ist jedoch, daß besonders Einrichtungen im
Sozial- und Pflegebereich einen Nutzen davon hätten. Bis zur Abschaffung
der Wehrpflicht haben bundesweit jährlich über 100.000 Zivildienstleistende
ersatzweise in solchen Einrichtungen mit angepackt und dabei auch erste
Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt. Auch wenn es sich zumeist um
ungelernte Tätigkeiten handelte, haben die „Zivis“ mit ihrer Arbeit doch das
Fachpersonal entlastet und so einen spürbaren Beitrag dazu geleistet den
Betrieb in diesen Einrichtungen am Laufen zu halten.


Vergleichbares wäre möglich, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge aus der
Ukraine Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt bekommen. Die
gesetzliche Grundlage dafür ist bereits vorhanden. Die Umsetzung von
AsylbLG § 5 erfolgt jedoch schleppend. Es ist bislang unklar, wer dafür
zuständig ist, den in den Aufnahmeeinrichtungen Bayerns lebenden
Personen Arbeitsgelegenheiten anzubieten.


Zu diesem Ergebnis kommt AfD-Stadtrat und Andreas Haas, nachdem er im
Sozialbeirat der Stadt Fürth die Frage gestellt hatte, ob es denn geplant ist,
den in den Einrichtungen in Fürth lebenden Asylbewerbern solche Arbeiten
anzubieten. Laut Sozialreferent Dr. Benedikt Döhla sei dies „nicht in erster
Linie Aufgabe der Kommunen“. Die Stadt Fürth wolle trotzdem „prüfen, ob
es möglich und sinnvoll ist“. Das Thema soll nun bei der nächsten Sitzung
des Sozialbeirats am 18. Juni offiziell behandelt werden.


Vorangetrieben wird es auch von den AfD-Kreisräten in den Landkreisen
Fürth und Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim. Kreisrätin Anni Benedikt
verweist in ihrer Anfrage an Landrat Helmut Weiß auf den „erheblichen
Arbeitskräftemangel in öffentlichen und sozialen Einrichtungen“, über den im
Kreistag immer wieder gesprochen wird. In seiner Antwort an den Sprecher
der Fürther Kreistagsfraktion Claus-Georg Pleyer weist der Fürther Landrat
Bernd Obst darauf hin, daß „derzeit keine personellen Ressourcen für die
Anleitung und Überwachung derartiger Arbeitsgelegenheiten bei der
Unterkunftsverwaltung des Landkreises bestehen“.


Haas, der auch mittelfränkischer Bezirksvorsitzender ist, erklärt dazu: „Daß
die Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel weiter gereicht wird, liegt wohl
auch daran, daß Leistungskürzungen möglich sind, wenn eine angebotene
Tätigkeit grundlos abgelehnt wird. Auch solche Fälle wird es freilich geben.
Das bedeutet dann Ärger. Man macht sich damit als Landrat nicht beliebt. Es
gibt aber bereits Landkreise in denen das umgesetzt wird. Der badenwürttembergische
Main-Tauber-Kreis stellt auf seiner Seite ein Formular
bereit, mit dem staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger solche
Arbeitsgelegenheiten an das dortige Landratsamt melden können. Wenn es
dort geht, warum nicht bei uns?“


Wer eigentlich dafür zuständig ist und warum die Umsetzung in Bayern
bislang nicht vorankommt, soll nun eine Anfrage von Johannes Meier
(Stadtrat in Ansbach und MdL) an die Staatsregierung klären. Meier sagt
dazu: „In Bayern liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Unterbringung bei
den Regierungen der Bezirke. Dem entsprechend erfolgt auch die Anmietung
geeigneter Immobilien meist durch die jeweilige Bezirksregierung. Es gibt
aber auch Unterkünfte, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten
angemietet werden. Damit Asylbewerber und Flüchtlinge, wie vom Gesetz
vorgesehen, auch Arbeitsgelegenheiten innerhalb der Einrichtungen zu deren
Aufrechterhaltung und Betreibung zur Verfügung gestellt bekommen, muß
dies in den Verträgen mit den Betreibern der Einrichtungen geregelt sein. Das
wird flächendeckend nur dann stattfinden, wenn es dazu eine Vorgabe der
Staatsregierung gibt.“