Ämtergänge in Fürth: Bericht über Behandlung unseres Antrags

Am Freitag (11.10.2024) wurde unsere Anfrage mit Antrag „Ämtergänge mit und ohne Online-Terminvereinbarung“ (hier zu finden) im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt. Für die AfD nahm daran unser Gruppensprecher Andreas Haas teil, der auch den Antrag verfaßt hatte.

Keine Rechtsgrundlage, braucht es überhaupt eine?

Frau Dr. Ammon erklärte für Referat II unumwunden, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, daß man Ämtergänge nur noch mit Online-Reservierung machen kann. Stephan Eichmann (FDP) und Dr. Michael Au (CSU) versuchten zu argumentieren, daß „für Digitalisierung“ im Ausschuss-Namen als grundsätzlicher Auftrag u.a. auch für die Online-Reservierung zu sehen sei, weshalb gar kein Beschluss des Stadtrates oder des Ausschusses nötig sei. Beide stellten die Frage nach einer Rechtsgrundlage als aberwitzig und fortschrittshemmend hin. Daß es bei „der Digitalisierung“ immer auch verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung gibt und wir uns mit dem Antrag gar nicht gegen Online-Terminvereinbarungen gestellt hatten, wollten sie nicht hören.

Kamran Salimi (Grüne) versuchte unseren Antrag als einen für die AfD „typischen Populismus“ abzutun. Mehrfach wurde bestritten, daß Ämtergänge nur noch mit Online-Reservierung etwas mit den Corona-Maßnahmen zu tun gehabt hätten, obwohl wir uns gut daran erinnern können, daß es zeitlich damit angefangen hat und damit gerechtfertigt wurde. Andere Wortmeldungen sprachen sich für die Beibehaltung der aktuellen Praxis aus und führten dabei Beispiele auf, wie problemlos Ämtergänge in Fürth mit Online-Reservierung sind.

Unterstützungsangebote der Stadt Fürth für Online-Terminreservierungen

Eine wichtige Rolle bei der Beratung spielten auch die Unterstützungsangebote der Stadt Fürth für Personen, die mit der Online-Reservierung nicht zurecht kommen. Die Bürgerinformation im Rathaus hatte laut einer Mitteilung von Frau Susanne Kramer (Bürgermeister- und Presseamt) im Jahr 2023 beachtliche 1.400 mal Bürgern bei Termin-Reservierungen geholfen! Für dieses und andere Unterstützungsangebote präsentierte Frau Dr. Ammon sogar einen Flyer (download hier) der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs).

Beengte Situation in den Gängen, Bedrohungen von Mitarbeitern im Ämtergebäude Süd

Gesagt wurde von Frau Dr. Ammon außerdem, daß man bemüht sei Bürgern ihre Ämtergänge zu ermöglichen, wenn es „dringend“ ist und diese einfach ohne Termin bei einem der Bürgerämter erscheinen. Nur will man offenbar nicht, daß das überhand nimmt. Verwiesen wurde dabei auf die engen Gänge im Ämtergebäude Süd und Probleme mit Mitarbeitern, die sich bedrohnt gefühlt haben bzw. tatsächlich auch bedroht wurden, weshalb dort auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden mußte.

Unser Antrag Ämtergänge an wenigstens einem bestimmten Wochentag reservierungfrei erledigen zu können, hatte keine Chance und bekam nur die eine Stimme von uns.

Wie weiter?

Nun könnten wir natürlich wegen der fehlenden Rechtsgrundlage die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken einschalten. Die würde uns dann vielleicht bestätigen, daß es eine Rechtsgrundlage nötig ist. Nur würde sich dieses Defizit relativ leicht mit einem Beschluss für die aktuelle Praxis beheben lassen. Die dafür nötige Mehrheit scheint da zu sein.

Das bedeutet, daß wir vorläufig mit der aktuellen Praxis leben müssen. Wir werden das Thema aber natürlich weiter aufmerksam verfolgen.

Zirndorfs private VGN-Fahrkartenverkaufsstelle bleibt

Zirndorfs private VGN-Fahrkartenverkaufsstelle bleibt

Aufgrund klammer Haushaltslage und der Aufforderung zum Sparen durch die Kommunalaufsicht stand in der Zirndorfer Stadtratssitzung vom 11. September 2024 der Zuschuss von zuletzt gut 2.500 € für die private Nahverkehrs-Fahrkartenverkaufsstelle genauso wie der für den Fahrkartenautomaten am Marktplatz auf der Kippe. Wegen gestiegener Instandhaltungs- und Energiekosten, die der Landkreis zukünftig nur noch hälftig übernimmt, wäre für den Automaten im kommenden Jahr sogar ein Zuschuss von 10.000 € erforderlich, obwohl dessen Umsatz deutlich geringer ist.

Während die eine Hälfte des Stadtrats beide Fahrkarten-Angebote nicht mehr mitfinanzieren und die andere Hälfte alles beim Alten lassen wollte, hob AfD-Stadtrat Claus-Georg Pleyer diese Zahlen der Verwaltung hervor und plädierte dafür, zumindest die private Verkaufsstelle zu erhalten, um besonders auch älteren und ortsunkundigen Menschen eine persönliche Anlaufstelle zu bieten, wie es auch aus den Reihen von SPD und Grünen befürwortet wurde. Nach mehreren Patts entschied sich das Gremium schließlich mit 16 zu 10 Stimmen für die alleinige Fortführung der Mitfinanzierung der privaten Verkaufsstelle.

“Die AfD in Zirndorf begrüßt den Kompromiss und damit den Erhalt des Fahrkartenverkaufs im Schreibwarengeschäft nahe dem Marktplatz“, erklärt AfD-Ortsvorsitzender und Stadtrat Bastian Treuheit. “Eine persönliche Anlaufstelle vor Ort erhalte auch ein wenig den sozialen Kontakt und das Geschäftsleben im Stadtkern”, meinte Pleyer noch in der Sitzung. Natürlich solle an der Haltestelle dann auch ein Aushang angebracht werden, der informiert, welche und wann Karten online, im Bus oder im nahen Schreibwarenladen zu bekommen sind und zusätzlich auf den Automaten am Bahnhof verweist.

AfD erzielt Erfolg gegen Stadt Zirndorf vor dem Verwaltungsgericht!

AfD erzielt Erfolg gegen Stadt Zirndorf vor dem Verwaltungsgericht!

Verstoß gegen das Neutralitätsgebot!

Die Äußerungen des Bürgermeisters und der Kulturreferentin der Stadt Zirndorf in sozialen Medien und auf der Gegendemo zur EU-Wahlkampfveranstaltung des AfD-Ortsverbandes Zirndorf am 16.05.24 veranlasste die Partei zu einer teils erfolgreichen Unterlassungsklage gegen die Stadt. 

So ist es der Kulturreferentin Elke Eder zukünftig untersagt, als solche die Nutzung der betreffenden Paul-Metz-Halle durch die AfD anzuprangern. Beim Bürgermeister sah das Gericht dagegen keine Verletzung seiner amtlichen Neutralitätspflicht. Dieser und ein Zeugen-Ehepaar haben nämlich der Darstellung seiner Worte auf der Gegendemonstration durch Berichte der Fürther Nachrichten vom 18.05. und 20.06.24 nach der Klageeinreichung mit eidesstattlichen Erklärungen widersprochen.

Die AfD begrüßt dennoch das Urteil des Verwaltungsgerichts Ansbach als „Schutz der Chancengleichheit der Parteien und freien Willensbildung der Bürger“. Einer Einflussnahme und Einschüchterung durch eine Stadtverwaltung, wie sie z.B. zuletzt gegen den AfD-Bundesparteitag in Essen gescheitert sei, schiebe das Gericht nun auch in Zirndorf einen klaren Riegel vor.

Die AfD betont: „Wir haben der Darstellung der Fürther Nachrichten zur Gegendemo geglaubt und schätzen eine vertrauenswürdige Lokalberichterstattung als wichtige Grundlage der kommunalen Demokratie. Mit der Klage wollten wir niemanden in seiner Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken oder gar persönlich angreifen, sahen jedoch die Neutralitätspflicht der Verwaltung als hohes Gut verletzt und uns deshalb zur Gegenwehr genötigt“.

Evtl. prüfe man auch noch weitere Rechtsmittel. Städtische Institutionen und Repräsentanten hätten der Bürgerschaft als Ganzes zu dienen und nicht nur den Interessen einer oder mehrerer Parteien. Ein klarer Rahmen für den politischen Wettkampf fördere auch die nötige sachorientierte Zusammenarbeit im Stadtrat.

AfD Zirndorf

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Am Donnerstag, den 16. Mai, fand im vollbesetzen kleinen Saal der Paul-Metz-Halle in Zirndorf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD statt. Zudem veranstaltete ein Bündnis aus CSU, SPD, Grünen, Linken, Freie Wähler, AWO, Verdi-Jugend und das Fürther Bündnis gegens Rechts eine Gegenkundgebung. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Bürgermeister der Stadt Zirndorf, Thomas Zwingel dazu eine Rede halten sollte.

Der Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) forderte in seiner Rede, „nicht eine bestimmte Partei zu wählen, sondern eine demokratische Partei“. Zudem erklärte das Stadtoberhaupt: „Wenn man eine Chance gehabt hätte, hätte man den Feinden Europas, den Feinden der Demokratie, nicht die Paul-Metz-Halle überlassen“. 

Im Ortsvorstand der AfD Zirndorf reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Thomas Zwingel von der SPD missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Zirndorf, Bastian Treuheit fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Zwingel betreibt mit seiner Äußerung unzulässige Wahlbeeinflussung. Die zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Die Zirndorfer Stadträtin Elke Eder (FW) missbrauchte ebenfalls ihr Amt als Kulturreferentin, um sich gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Sie schrieb öffentlich auf Facebook: „Auch als Kulturreferentin der Stadt Zirndorf kann ich es nicht zulassen, dass unsere Paul-Metz-Halle, in der großartige nationale und internationale KünstlerInnen auftreten, von einer Partei benutzt wird, die als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist!

Dazu äußert sich Bastian Treuheit wie folgt: „Die Amtsinhaber im Zirndorfer Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt. Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen und Diffamierungen von Amtsrägern behindert zu werden.“

Pressemitteilung: AfD im Fürther Stadtrat hinterfragt kostspielige Tigermücken-Bekämpfung

Pressemitteilung: AfD im Fürther Stadtrat hinterfragt kostspielige Tigermücken-Bekämpfung

Durch eine Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe wurde nun bekannt, wie viel Geld der Kampf gegen die Tigermücke schon gekostet hat. Nicht weniger als 710.000 Euro hat die Stadt Fürth seit 2020 ausgegeben, um die „Etablierung stabiler Populationen“ entsprechend einer Handlungsempfehlung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu verhindern. Die Stadt Fürth bekommt dafür jedoch keine Gelder von Bund oder Land, weshalb die kostspielige Bekämpfung zu 100 Prozent beim städtischen Haushalt zu Buche schlägt.

In Erfahrung bringen konnte die Stadtratsgruppe auch, daß von den Krankheiten, die die Tigermücke übertragen kann, bislang nur Dengue in Fürth registriert wurde. Der Erreger dieses Fiebers gehört zu den Viren, die nur von der Tigermücke übertragen werden können. Insgesamt 15 mal wurde Dengue, das eine „schwere grippeähnliche Erkrankung“ verursacht, in Jahren 2021 bis 2024 in Fürth Stadt und Land registriert. Dengue trat jedoch durchgängig bei Reiserückkehrern auf, weshalb eine Übertragung durch die Tigermücke ausgeschlossen werden kann.

Der Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas erklärt dazu: „Wir haben Zweifel am Nutzen dieser Bekämpfung, weshalb wir auch die Streichung dieser jährlichen Ausgabenposition beantragt haben. Im Umweltreferat weiß man längst, daß Fürth die Tigermücke nicht mehr los wird. Trotzdem soll die kostspielige Bekämpfung durch eine Spezialfirma fortgesetzt werden. Mit den Insektenfallen wird nur die Tigermücke bekämpft, obwohl auch die heimische Stechmücke (lat. Aedes vexans) diverse Krankheiten wie Tahyna, Myxomatose, Encephalitis und Dirofilaria immitis übertragen und im Sommer sehr lästig sein kann.“

Weitergehende Informationen bei TOP Ö5, Ö7 und Ö7.1: Sitzung des Umweltausschusses vom 3.5.2024

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Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Im Zuge des Krieges in der Ukraine gibt es auf bundespolitischer Ebene
immer wieder Vorstöße zu einer allgemeinen Dienstpflicht. Ob es wirklch
dazu kommt, ist ungewiß. Sicher ist jedoch, daß besonders Einrichtungen im
Sozial- und Pflegebereich einen Nutzen davon hätten. Bis zur Abschaffung
der Wehrpflicht haben bundesweit jährlich über 100.000 Zivildienstleistende
ersatzweise in solchen Einrichtungen mit angepackt und dabei auch erste
Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt. Auch wenn es sich zumeist um
ungelernte Tätigkeiten handelte, haben die „Zivis“ mit ihrer Arbeit doch das
Fachpersonal entlastet und so einen spürbaren Beitrag dazu geleistet den
Betrieb in diesen Einrichtungen am Laufen zu halten.


Vergleichbares wäre möglich, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge aus der
Ukraine Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt bekommen. Die
gesetzliche Grundlage dafür ist bereits vorhanden. Die Umsetzung von
AsylbLG § 5 erfolgt jedoch schleppend. Es ist bislang unklar, wer dafür
zuständig ist, den in den Aufnahmeeinrichtungen Bayerns lebenden
Personen Arbeitsgelegenheiten anzubieten.


Zu diesem Ergebnis kommt AfD-Stadtrat und Andreas Haas, nachdem er im
Sozialbeirat der Stadt Fürth die Frage gestellt hatte, ob es denn geplant ist,
den in den Einrichtungen in Fürth lebenden Asylbewerbern solche Arbeiten
anzubieten. Laut Sozialreferent Dr. Benedikt Döhla sei dies „nicht in erster
Linie Aufgabe der Kommunen“. Die Stadt Fürth wolle trotzdem „prüfen, ob
es möglich und sinnvoll ist“. Das Thema soll nun bei der nächsten Sitzung
des Sozialbeirats am 18. Juni offiziell behandelt werden.


Vorangetrieben wird es auch von den AfD-Kreisräten in den Landkreisen
Fürth und Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim. Kreisrätin Anni Benedikt
verweist in ihrer Anfrage an Landrat Helmut Weiß auf den „erheblichen
Arbeitskräftemangel in öffentlichen und sozialen Einrichtungen“, über den im
Kreistag immer wieder gesprochen wird. In seiner Antwort an den Sprecher
der Fürther Kreistagsfraktion Claus-Georg Pleyer weist der Fürther Landrat
Bernd Obst darauf hin, daß „derzeit keine personellen Ressourcen für die
Anleitung und Überwachung derartiger Arbeitsgelegenheiten bei der
Unterkunftsverwaltung des Landkreises bestehen“.


Haas, der auch mittelfränkischer Bezirksvorsitzender ist, erklärt dazu: „Daß
die Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel weiter gereicht wird, liegt wohl
auch daran, daß Leistungskürzungen möglich sind, wenn eine angebotene
Tätigkeit grundlos abgelehnt wird. Auch solche Fälle wird es freilich geben.
Das bedeutet dann Ärger. Man macht sich damit als Landrat nicht beliebt. Es
gibt aber bereits Landkreise in denen das umgesetzt wird. Der badenwürttembergische
Main-Tauber-Kreis stellt auf seiner Seite ein Formular
bereit, mit dem staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger solche
Arbeitsgelegenheiten an das dortige Landratsamt melden können. Wenn es
dort geht, warum nicht bei uns?“


Wer eigentlich dafür zuständig ist und warum die Umsetzung in Bayern
bislang nicht vorankommt, soll nun eine Anfrage von Johannes Meier
(Stadtrat in Ansbach und MdL) an die Staatsregierung klären. Meier sagt
dazu: „In Bayern liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Unterbringung bei
den Regierungen der Bezirke. Dem entsprechend erfolgt auch die Anmietung
geeigneter Immobilien meist durch die jeweilige Bezirksregierung. Es gibt
aber auch Unterkünfte, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten
angemietet werden. Damit Asylbewerber und Flüchtlinge, wie vom Gesetz
vorgesehen, auch Arbeitsgelegenheiten innerhalb der Einrichtungen zu deren
Aufrechterhaltung und Betreibung zur Verfügung gestellt bekommen, muß
dies in den Verträgen mit den Betreibern der Einrichtungen geregelt sein. Das
wird flächendeckend nur dann stattfinden, wenn es dazu eine Vorgabe der
Staatsregierung gibt.“

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Nicht erst seit der im April von Bundestag- und Bundesrat beschlossenen Asylbewerber- Bezahlkarte gibt es Möglichkeiten zur zielgenauen Versorgung und sinnvollen Beschäftigung von Asylbewerbern in den Kommunen. Die AfD im Kreistag Fürth hat daher nun den Antrag gestellt, über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen des Landkreises für eine Asylbewerber-Bezahlkarte, die bevorzugte Ausgabe von Sachleistungen und die Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit zu informieren und nötigenfalls weitere Schritte einzuleiten.

AfD-Fraktionsvorsitzender Claus-Georg Pleyer begründet den Antrag so: “Gerade angesichts geplanter Unterkünfte für bis zu weitere 700 Personen im Landkreis sollten Asylbewerber eine zweckdienliche Versorgung und Beschäftigung erhalten.” Im Antrag der Kreistagsfraktion heißt es: “Eine gemeinnützige Arbeit ist neben ihrem Wert für die Allgemeinheit auch eine Gelegenheit, Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen, dem Asylbewerber Selbstwert und Sinn in einer neuen Umgebung zu vermitteln sowie seine gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.”

In einer ersten Reaktion auf den Antrag versichert Landrat Obst, dass die Unterkunftsverwaltung derzeit prüfe, “ob und in welchem Umfang Gelegenheiten geschaffen werden können”. Die Gemeinden seien zudem darauf hingewiesen worden, dass nach der Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes seit Februar auch Arbeiten für Asylbewerber erlaubt sind, die bislang anderweitig erledigt werden können.

Die AfD-Kreistagsfraktion schlägt nun vor, wie im Main-Tauber-Kreis zusätzlich ein Online- Formular bereitzustellen, mit der besonders auch gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten eigenständig melden können. Anleitung und Überwachung wären von diesen weitgehend selbst zu übernehmen, so dass der Personalaufwand im Landratsamt überschaubar bliebe.

Die gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern wird laut dem Portal “kommunal.de” von den kommunalen Spitzenverbänden und Bundesarbeitsminister Heil befürwortet. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz werden pro Arbeitsstunde 80 Cent vergütet, die laut AfD-Antrag auf die Bezahlkarte gebucht werden sollten. Bei Weigerung trotz Eignung sieht das Gesetz Leistungskürzungen vor. Der Kreistag des thüringischen Saale-Orla-Kreises hat eine entsprechende Arbeitspflicht von Asylbewerbern z.B. im September 2023 beschlossen.

Landkreis Fürth, 02.05.2023

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Die AfD will zudem, dass der Landkreis auch bei der Bezahlkarte aus den Erfahrungen der bayerischen Pilotkommunen rechtzeitig lernt und so auf die Einführung der Bezahlkarte mit langfristig weniger Verwaltungsaufwand optimal vorbereitet ist.

Anhängend: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion LK FÜ vom 03.04.24

Hintergrund und rechtliche Grundlagen:

– Sachleistungen und Bezahlkarte:

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/bezahlkarte-fluechtlinge-226 3574

– Arbeitsgelegenheiten:

§ 5 AsylbLG und § 16d SGB II:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16d.html

https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Themen-und-Projekte/Asyl-und-Fluechtlinge/Arbeit en/Arbeitsgelegenheiten/

Pressemitteilung: Stadtrat Zirndorf blockiert Wirtschaftsplan des Bibertbades

Pressemitteilung: Stadtrat Zirndorf blockiert Wirtschaftsplan des Bibertbades

In der heutigen Stadtratssitzung am 13.03.2024 wurde der Wirtschaftsplan des Bibertbades Zirndorf mehrheitlich abgelehnt und die nachfolgenden Tagesordnungspunkte, um den Haushalt vollständig genehmigen zu können, übersprungen. Grund ist, der Wirtschaftsplan muss zwingend im Haushalt der Stadt Zirndorf verankert werden, der jedoch keine Mehrheit fand. Nun steht die Stadt Zirndorf ohne Haushalt da.

Einige Stadträte kritisierten den vorgelegten Wirtschaftsplan des Bibertbades bereits vor der Sitzung. Denn im Wirtschaftsplan sind Aufwendungen und Erträge der Eisbahn festgeschrieben, die jedoch wegen eines Defekts nicht öffnen kann. Die Mehrheit der Stadträte forderte die Streichung der Planzahlen für die Eisbahn. Zuvor wurde in den Haushaltsberatungen im Februar ein Antrag der AfD auf Sanierung oder Neubau der Eisbahn abgelehnt.

Stadtrat Bastian Treuheit (AfD) erklärt: „Wir haben dem Wirtschaftsplan zugestimmt, um hier ein klares Signal für die Eisbahn zu setzen. Schon unser Antrag im Haushalt, die Eisbahn zu sanieren, fand leider keine Mehrheit. Wir betrachten die Entscheidung der anderen Parteien, den Wirtschaftsplan abzulehnen, weil ein Weiterbetrieb in den Planzahlen festgeschrieben wurde, als unwürdiges Schauspiel. Wir hätten uns andere Streichungen gewünscht, um die Bürger nachhaltig zu entlasten. In den Haushaltsberatungen wurden jedoch andere Prioritäten gesetzt. Aufgrund fehlender Investitionen für die Eisbahn hätten wir den Investitionsplan abgelehnt. Doch zu dieser Entscheidung ist es nicht gekommen.“

Bastian Treuheit, Stadtrat (www.bastian-treuheit.de)

Pressemitteilung: Zirndorfs Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) schmeißt Stadtrat Bastian Treuheit (AfD) aus dem Saal

Pressemitteilung: Zirndorfs Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) schmeißt Stadtrat Bastian Treuheit (AfD) aus dem Saal

Pressemitteilung vom 27. November 2023

Bei der Jahreshauptversammlung des Kunsteisbahn-Förderverein-Zirndorf e. V. kam es zu einem Eklat. Schon vor Beginn der Sitzung versammelten sich einige Mitglieder zu informativen Gesprächen und tauschten sich aus, darunter auch der im Bäderausschuss sitzende Stadtrat Bastian Treuheit von der AfD. Treuheit ist kein Mitglied des Vereins, obwohl er im Sommer 2022 einen Mitgliedsantrag gestellt hat.

Treuheit wollte sich bei dem Förderverein erkundigen, wobei er schon im Vorfeld viele Gespräche geführt hat. Da er selbst ein aktiver Eishockeyspieler ist und auch in einem Nürnberger Verein mitwirkt, verfolgt er bei der Zirndorfer Eisbahn ein „besonderes Interesse“. 

Der Bürgermeister und Vorsitzende des Vereins, Thomas Zwingel, erkundigte sich vor Beginn der Versammlung nach Personen, die nicht Mitglied des Vereins sind. Darauf meldete sich Treuheit. Zwingel forderte Treuheit auf, den Saal zu verlassen, „da die Versammlung nicht öffentlich sein würde“. Dies führte bei vielen Mitgliedern zu Unverständnis. 

Treuheit begründete sein Erscheinen mit dem Mandat als Stadtrat und als Mitglied des Bäderausschusses. Das beeindruckte Zwingel jedoch wenig. Treuheit forderte eine Aushändigung der Satzung, da er als „wichtiger Entscheidungsträger im Ausschuss über die Eisbahn Informationen aus erster Hand erhalten möchte“. Auch die Mitglieder des Vereins wollten das Beisein des Stadtrats und forderten eine Abstimmung. Zwingel unterdrückte dies jedoch.

Nachdem Zwingel die Satzung länger durchsucht hatte, entschied Treuheit, die Versammlung zu verlassen, um sie „nicht unnötig in die Länge zu ziehen“.  

Treuheit hatte schon im Sommer 2022 einen Mitgliedsantrag für den Kunsteisbahn-Förderverein-Zirndorf e. V. gestellt, jedoch nie eine Antwort erhalten. Er erkennt in Zwingel einen „billigen Taschenspieler“, der „bewusst einen unbequemen Stadtrat ausgrenzt“. 

Bastian Treuheit, Stadtrat

Pressemitteilung: SPD, CSU und Grüne genehmigen Mega-Asylunterkunft in Zirndorf!

Pressemitteilung: SPD, CSU und Grüne genehmigen Mega-Asylunterkunft in Zirndorf!

Pressemitteilung vom 11. Juli 2023

Am heutigen Dienstag, den 11. Juli 2023, wurde im Bauausschuss in Zirndorf eine neue Asylbewerberunterkunft mehrheitlich genehmigt. Die Unterkunft soll im Herzen der Altstadt, auf dem Grundstück Sternstraße 10, entstehen. Der im Bauausschuss nicht näher definierte Antragsteller möchte neben einer energetischen Sanierung auch die Nutzungsänderung in eine Asylbewerberunterkunft vornehmen. Dies wurde von den Fraktionen CSU, SPD und Grünen bestätigt. Nur die Stadträte Schmidt (FW), Rauch (CSU) und Pleyer (AfD) lehnten den Antrag ab. Nach den vorliegenden Planungen sollen mehr als 200 Asylbewerber an diesem Stadort untergebracht werden. 

Nachdem die CSU eine Sitzungsunterbrechung beantragt hatte, kam es zu einem scharfen Wortwechsel zwischen dem Ausschussmitglied Popp (SPD) und dem nicht stimmberechtigten Stadtrat Treuheit (AfD). Treuheit (AfD) machte deutlich, dass ein positiver Beschluss „einen Dammbruch darstellt“ und „die Interessen der Zirndorfer Bürger bereits seit langer Zeit nicht mehr im Fokus der Politik stehe“. Stadtrat Popp (SPD) argumentierte, dass „eine vermeintliche Überfremdung nicht stattfinden würde“. Popp konnte dem Stadtrat Treuheit nicht auf die Frage antworten, „wie viele Millionen Zuwanderer das Land noch verkraften kann“. Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD), der ebenfalls dem Antrag zustimmte, sorgte kurzzeitig für Ruhe. 

Ausschussmitglied Pleyer (AfD) erklärt: „Der heutige Beschluss, eine überdimensionierte Asylunterkunft in das Herz der Altstadt zu setzen, überschreite jegliches Verständnis der Bevölkerung. Es ist den Bürgern schwer zu erklären, wenn aufgrund finanzieller Engpässe sozial geförderter Wohnraum nicht gebaut werden kann, jedoch Asylbewerberunterkünfte wie Pilze aus der Stadt schießen. Es ist bereits die dritte Großunterkunft, die Zirndorf neben dem ANKER-Zentrum verkraften soll.“

Bastian Treuheit, Stadtrat