Danke!

Danke!

Was für ein Ergebnis! Mit 39.098 Stimmen und 18,8% heißt es Platz 2 im Wahlkreis 242 Fürth!
Besonders hervorheben möchte ich Scheinfeld mit 22,7%, Ammerndorf mit 22,5%, Neustadt a. d. Aisch mit 22,1% und Wilhermsdorf mit 21,5%!

In meiner Heimatstadt Zirndorf schnitt ich mit den Zweitstimmen durchschnittlich ab (18,9%), konnte jedoch mehr Erststimmen (19,2%) für mich gewinnen. Richtig abgeräumt wurde im Bezirk 01/02/03/04 (Altstadt) 31,2%/19,2%/24,7%/28,2%, Bezirk 09 (Nordstadt) mit 32,3 % und im Bezirk 10 (Altstadt-West) mit 34,1%! Die Ortsteile Lind (25,9%), Bronnamberg (25,6%), Weinzierlein (27,7%) und Wintersdorf (26,0%) waren wieder besonders überdurchschnittlich.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Bastian Treuheit

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Von Andreas Haas

Unser Kreisrat und Stadtrat in Zirndorf Claus-Georg Pleyer hat in internen Beratungen zu Metropolregion und Allianz auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen hingewiesen. 

Darin wird unter Frage Nr. 4 in Frageform gesagt, daß es für Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 — wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“ — keine gesetzliche Grundlage gibt.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie die staatlichen Finanzbehörden in Bayern damit bei im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit festgestellten Verstößen gegen die politische Neutralität umgehen. Einfach durchwinken wird man es kaum können. Vielleicht gibt es dazu demnächst eine Anfrage an die Staatsregierung von einem unserer MdLs.

Aus unserer Sicht ist die Gesetzeslage allerdings klar. Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3: Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

Fürth: Bericht vom Kreiswahlausschuss am 27.2.2025

Fürth: Bericht vom Kreiswahlausschuss am 27.2.2025

Von Andreas Haas, Beisitzer für die AfD im Kreiswahlausschuss Fürth zur Bundestagswahl 2025.

Es gibt von @oliredet auf X ein Video in dem Unterschiede „bei der Anzahl der Stimmen in den Wahllokalen und der Bundeswahlleiterin“ thematisiert werden. Andere haben dieses Video aufgegriffen und deuten es als Beweis für Wahlfälschung.

Um der Sache nachzugehen hatte ich das Wahlamt der Stadt Fürth noch vor der gestrigen Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis Fürth auf dieses Video mit der darin gemachten Beobachtung hingewiesen. Gestern im Kreiswahlausschuss Fürth erklärte Kreiswahlleiter Mathias Kreitinger dazu, daß die Zahlen des lokalen Portals für den Wahlkreis auf telefonisch übermittelten Schnellmeldungen basieren. Die Zahlen auf bundeswahlleiterin.de basieren dagegen auf den erst später den Wahlämtern in Papierform vorliegenden Protokollen der Wahlvorstände aus den einzelnen Wahlbezirken.

In der Publikation des Bundeswahlleiters sind gegenüber den Wahlkreis-Portalen Stimmen von Bündnis Sarah Wagenknecht an Bündnis Deutschland gewandert. Dies wurde so erklärt, daß bei Rückfragen während der telefonischen Übermittlung, ob denn die Zahlen richtig verstanden wurden, in einigen Fällen nur „vom Bündnis“ die Rede war. So kamen diese Fehler zustande.

Es gibt im gesetzlich geregelten Prozess der Ergebnisfeststellung bei Bundestagswahlen eine ganze Reihe von Sicherungsschritten, die der Erkennung von Fehlern dienen. Daß BSW bei Bundeswahlleiter nun weniger Stimmen als auf dem lokalen Portal hat, ist einfach das Ergebnis davon, daß Fehler erkannt und korrigiert wurden.

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Von Andreas Haas, Bezirksvorsitzender und Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe in Fürth.

In der Fränkischen Landeszeitung ist heute ein Kommentar, in dem CSU und Freie Wähler im Ansbacher Stadtrat braun angeschossen und effektiv zur Zielscheibe erklärt werden:

Grund: sie wollten bei einer Bündnis-Kundgebung nicht mitmachen, die u.a. von der LINKEN-Abspaltung Offene Linken Ansbach organisiert wird. Hat man in der FLZ-Redaktion nicht mitbekommen, daß bei den derzeit überall in Deutschland stattfindenden Kundgebungen und Demonstrationen gerade auch gegen Merz und die Union demonstriert wird? Glaubt man in der FLZ-Redaktion ernsthaft, daß man die CSU dazu bewegen kann gegen sich selbst zu demonstrieren?

Wir hatten in Fürth bereits in 2020 den Fall, daß ein CSU-Infostand zur Kommunalwahl aus einer Demonstration heraus tätlich angegriffen wurde, die sich nominell gegen den Einzug der AfD in den Fürther Stadtrat richtete. Die Fürther Nachrichten hatten sich mit ihrer Berichterstattung vollends hinter das Anliegen des lokalen Fürther Antifa-Bündnisses gestellt und in ihrer Begeisterung dann sogar einen Livestream der Demonstration gemacht. Der Angriff auf die CSU in Fürth wurde damals erst nachträglich auf Drängen der Fürther CSU in den Artikel zu der Demonstration aufgenommen:

Als Konsequenz daraus hatte sich die Stadt Fürth direkt nach der Kommunalwahl 2020 aus diesem Fürther Antifa-Bündnis verabschiedet, das diese Demonstration organisiert hatte.

Als drittes Indiz für die gestörte Wahrnehmung in den NN-Redaktionen dieser Kommentar von Michael Husarek von Mitte Dezember 2024:

Der NN-Chefredakteur hatte in seinem Kommentar „Urteil wirft Fragen auf“ das Richterkollegium am BayVGH wegen dessen Urteil gegen die Stadt Nürnberg in Sachen Allianz gescholten: „Wenn Verwaltungsrichter den Demokratieschutz mit Anlegen der Robe – ohne nach rechts oder links zu blicken – den Paragraphen unterordnen, mögen sie zwar formaljuristisch korrekt handeln, doch ob sie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit einen Dienst erweisen, steht auf einem anderen Blatt.“ (Michael Husarek)

Daß „das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“ gemäß § 4 Verfassungsschutzgesetz zu den Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gehört, war ihm damals wohl noch nicht bewußt. Heute weiß er es aber, nachdem ich ihm diesen Sachverhalt am 18.12.2024 per E-Mail dargelegt habe.