Ämtergänge in Fürth: Bericht über Behandlung unseres Antrags

Ämtergänge in Fürth: Bericht über Behandlung unseres Antrags

Am Freitag (11.10.2024) wurde unsere Anfrage mit Antrag „Ämtergänge mit und ohne Online-Terminvereinbarung“ (hier zu finden) im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt. Für die AfD nahm daran unser Gruppensprecher Andreas Haas teil, der auch den Antrag verfaßt hatte.

Keine Rechtsgrundlage, braucht es überhaupt eine?

Frau Dr. Ammon erklärte für Referat II unumwunden, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, daß man Ämtergänge nur noch mit Online-Reservierung machen kann. Stephan Eichmann (FDP) und Dr. Michael Au (CSU) versuchten zu argumentieren, daß „für Digitalisierung“ im Ausschuss-Namen als grundsätzlicher Auftrag u.a. auch für die Online-Reservierung zu sehen sei, weshalb gar kein Beschluss des Stadtrates oder des Ausschusses nötig sei. Beide stellten die Frage nach einer Rechtsgrundlage als aberwitzig und fortschrittshemmend hin. Daß es bei „der Digitalisierung“ immer auch verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung gibt und wir uns mit dem Antrag gar nicht gegen Online-Terminvereinbarungen gestellt hatten, wollten sie nicht hören.

Kamran Salimi (Grüne) versuchte unseren Antrag als einen für die AfD „typischen Populismus“ abzutun. Mehrfach wurde bestritten, daß Ämtergänge nur noch mit Online-Reservierung etwas mit den Corona-Maßnahmen zu tun gehabt hätten, obwohl wir uns gut daran erinnern können, daß es zeitlich damit angefangen hat und damit gerechtfertigt wurde. Andere Wortmeldungen sprachen sich für die Beibehaltung der aktuellen Praxis aus und führten dabei Beispiele auf, wie problemlos Ämtergänge in Fürth mit Online-Reservierung sind.

Unterstützungsangebote der Stadt Fürth für Online-Terminreservierungen

Eine wichtige Rolle bei der Beratung spielten auch die Unterstützungsangebote der Stadt Fürth für Personen, die mit der Online-Reservierung nicht zurecht kommen. Die Bürgerinformation im Rathaus hatte laut einer Mitteilung von Frau Susanne Kramer (Bürgermeister- und Presseamt) im Jahr 2023 beachtliche 1.400 mal Bürgern bei Termin-Reservierungen geholfen! Für dieses und andere Unterstützungsangebote präsentierte Frau Dr. Ammon sogar einen Flyer (download hier) der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs).

Beengte Situation in den Gängen, Bedrohungen von Mitarbeitern im Ämtergebäude Süd

Gesagt wurde von Frau Dr. Ammon außerdem, daß man bemüht sei Bürgern ihre Ämtergänge zu ermöglichen, wenn es „dringend“ ist und diese einfach ohne Termin bei einem der Bürgerämter erscheinen. Nur will man offenbar nicht, daß das überhand nimmt. Verwiesen wurde dabei auf die engen Gänge im Ämtergebäude Süd und Probleme mit Mitarbeitern, die sich bedrohnt gefühlt haben bzw. tatsächlich auch bedroht wurden, weshalb dort auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden mußte.

Unser Antrag Ämtergänge an wenigstens einem bestimmten Wochentag reservierungfrei erledigen zu können, hatte keine Chance und bekam nur die eine Stimme von uns.

Wie weiter?

Nun könnten wir natürlich wegen der fehlenden Rechtsgrundlage die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken einschalten. Die würde uns dann vielleicht bestätigen, daß es eine Rechtsgrundlage nötig ist. Nur würde sich dieses Defizit relativ leicht mit einem Beschluss für die aktuelle Praxis beheben lassen. Die dafür nötige Mehrheit scheint da zu sein.

Das bedeutet, daß wir vorläufig mit der aktuellen Praxis leben müssen. Wir werden das Thema aber natürlich weiter aufmerksam verfolgen.

Stadtrat Fürth: AfD geht gegen Relikt aus Corona-Zeit vor

Stadtrat Fürth: AfD geht gegen Relikt aus Corona-Zeit vor

Gemäß Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 ist „die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden“. Ob dieser Grundsatz der Rechtstaatlichkeit auch vom Fürther Rathaus stets vollumfänglich beherzigt wird, will die AfD-Stadtratsgruppe mit einer Anfrage herausfinden. Konkret gefragt wird darin nach der rechtlichen Grundlage dafür, daß Bürger seit einigen Jahren dazu genötigt werden online einen Termin zu vereinbaren, um notwendige Behördengänge erledigen zu können.

Gleichzeitig beantragt die AfD im Fürther Stadtrat, daß die Bürger in Fürth ihre Ämtergänge künftig wenigstens an einem Tag ohne vorherige Online-Reservierung erledigen können sollen. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, wird eine Überprüfung der angefragten Rechtsgrundlage durch die Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt.

Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe und OB Kandidat in 2020, erklärt dazu: „Daß Ämtergänge in Fürth nur mit Online-Terminvereinbarung möglich sind, ist ein Relikt aus der Corona-Zeit, das sich überlebt hat. Die Bürger fühlen sich davon gegängelt und der Stadt Fürth entsteht, weil viele Bürger damit nicht zurecht kommen, sogar noch zusätzlicher Aufwand. In Herzogenaurach ist der freie Mischbetrieb mit und ohne Reservierung bei Gemeinde und Landratsamt an allen Wochentagen möglich. Warum sollte das nicht auch in Fürth möglich sein?“

Behandelt werden Anfrage und Antrag am Freitag, den 11. Oktober ab 14 Uhr im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (Rathaus, Großer Sitzungssaal, Zimmer 203, Königstr. 88, Fürth)

Zirndorfs private VGN-Fahrkartenverkaufsstelle bleibt

Zirndorfs private VGN-Fahrkartenverkaufsstelle bleibt

Aufgrund klammer Haushaltslage und der Aufforderung zum Sparen durch die Kommunalaufsicht stand in der Zirndorfer Stadtratssitzung vom 11. September 2024 der Zuschuss von zuletzt gut 2.500 € für die private Nahverkehrs-Fahrkartenverkaufsstelle genauso wie der für den Fahrkartenautomaten am Marktplatz auf der Kippe. Wegen gestiegener Instandhaltungs- und Energiekosten, die der Landkreis zukünftig nur noch hälftig übernimmt, wäre für den Automaten im kommenden Jahr sogar ein Zuschuss von 10.000 € erforderlich, obwohl dessen Umsatz deutlich geringer ist.

Während die eine Hälfte des Stadtrats beide Fahrkarten-Angebote nicht mehr mitfinanzieren und die andere Hälfte alles beim Alten lassen wollte, hob AfD-Stadtrat Claus-Georg Pleyer diese Zahlen der Verwaltung hervor und plädierte dafür, zumindest die private Verkaufsstelle zu erhalten, um besonders auch älteren und ortsunkundigen Menschen eine persönliche Anlaufstelle zu bieten, wie es auch aus den Reihen von SPD und Grünen befürwortet wurde. Nach mehreren Patts entschied sich das Gremium schließlich mit 16 zu 10 Stimmen für die alleinige Fortführung der Mitfinanzierung der privaten Verkaufsstelle.

“Die AfD in Zirndorf begrüßt den Kompromiss und damit den Erhalt des Fahrkartenverkaufs im Schreibwarengeschäft nahe dem Marktplatz“, erklärt AfD-Ortsvorsitzender und Stadtrat Bastian Treuheit. “Eine persönliche Anlaufstelle vor Ort erhalte auch ein wenig den sozialen Kontakt und das Geschäftsleben im Stadtkern”, meinte Pleyer noch in der Sitzung. Natürlich solle an der Haltestelle dann auch ein Aushang angebracht werden, der informiert, welche und wann Karten online, im Bus oder im nahen Schreibwarenladen zu bekommen sind und zusätzlich auf den Automaten am Bahnhof verweist.

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Am Donnerstag, den 16. Mai, fand im vollbesetzen kleinen Saal der Paul-Metz-Halle in Zirndorf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD statt. Zudem veranstaltete ein Bündnis aus CSU, SPD, Grünen, Linken, Freie Wähler, AWO, Verdi-Jugend und das Fürther Bündnis gegens Rechts eine Gegenkundgebung. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Bürgermeister der Stadt Zirndorf, Thomas Zwingel dazu eine Rede halten sollte.

Der Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) forderte in seiner Rede, „nicht eine bestimmte Partei zu wählen, sondern eine demokratische Partei“. Zudem erklärte das Stadtoberhaupt: „Wenn man eine Chance gehabt hätte, hätte man den Feinden Europas, den Feinden der Demokratie, nicht die Paul-Metz-Halle überlassen“. 

Im Ortsvorstand der AfD Zirndorf reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Thomas Zwingel von der SPD missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Zirndorf, Bastian Treuheit fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Zwingel betreibt mit seiner Äußerung unzulässige Wahlbeeinflussung. Die zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Die Zirndorfer Stadträtin Elke Eder (FW) missbrauchte ebenfalls ihr Amt als Kulturreferentin, um sich gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Sie schrieb öffentlich auf Facebook: „Auch als Kulturreferentin der Stadt Zirndorf kann ich es nicht zulassen, dass unsere Paul-Metz-Halle, in der großartige nationale und internationale KünstlerInnen auftreten, von einer Partei benutzt wird, die als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist!

Dazu äußert sich Bastian Treuheit wie folgt: „Die Amtsinhaber im Zirndorfer Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt. Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen und Diffamierungen von Amtsrägern behindert zu werden.“