Gemäß Grundgesetz Art. 20 Abs. 3 ist „die vollziehende Gewalt an Gesetz und Recht gebunden“. Ob dieser Grundsatz der Rechtstaatlichkeit auch vom Fürther Rathaus stets vollumfänglich beherzigt wird, will die AfD-Stadtratsgruppe mit einer Anfrage herausfinden. Konkret gefragt wird darin nach der rechtlichen Grundlage dafür, daß Bürger seit einigen Jahren dazu genötigt werden online einen Termin zu vereinbaren, um notwendige Behördengänge erledigen zu können.
Gleichzeitig beantragt die AfD im Fürther Stadtrat, daß die Bürger in Fürth ihre Ämtergänge künftig wenigstens an einem Tag ohne vorherige Online-Reservierung erledigen können sollen. Sollte der Antrag keine Mehrheit finden, wird eine Überprüfung der angefragten Rechtsgrundlage durch die Regierung von Mittelfranken in Aussicht gestellt.
Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe und OB Kandidat in 2020, erklärt dazu: „Daß Ämtergänge in Fürth nur mit Online-Terminvereinbarung möglich sind, ist ein Relikt aus der Corona-Zeit, das sich überlebt hat. Die Bürger fühlen sich davon gegängelt und der Stadt Fürth entsteht, weil viele Bürger damit nicht zurecht kommen, sogar noch zusätzlicher Aufwand. In Herzogenaurach ist der freie Mischbetrieb mit und ohne Reservierung bei Gemeinde und Landratsamt an allen Wochentagen möglich. Warum sollte das nicht auch in Fürth möglich sein?“
Behandelt werden Anfrage und Antrag am Freitag, den 11. Oktober ab 14 Uhr im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (Rathaus, Großer Sitzungssaal, Zimmer 203, Königstr. 88, Fürth)