AfD-Stadtratsgruppe und Landtagsfraktion nehmen Stadtjugendring Fürth in die Zange

AfD-Stadtratsgruppe und Landtagsfraktion nehmen Stadtjugendring Fürth in die Zange

Der Stadtjugendring (SJR) Fürth hatte im Vorlauf der U18-Wahlen zur Bundestagswahl am 23. Februar 2025 sechs Kandidaten aus dem Wahlkreis Fürth interviewt und deren Antworten mit dem jeweiligen Parteisymbol unter der Überschrift „Was ist die U18-Wahl?“ auf Instagram publiziert. Anstelle unseres Kandidaten Bastian Treuheit wurde dabei Niklas Haupt von den LINKEN interviewt. Weil die Direktkandidaten der AfD auf dem Stimmzettel zur Bundestagswahl schon auf Platz 5 und die der LINKEN erst auf Platz 7 zu finden waren, hatte die AfD-Stadtratsgruppe dies in einer Anfrage an das Rathaus als einen Verstoß gegen die parteipolitische Neutralität moniert.

In einer Stellungnahme hatte sich der Stadtjugendring Fürth dafür auf einen Anti-AfD-Beschluss des Bayerischen Jugendrings (BJR) von 2021 berufen. Somit war klar, daß die AfD in dieser Publikation absichtsvoll vor den U18-Wählern verborgen wurde und die mit der Antwort auf die Anfrage gegebene Bewertung des Rechtsamts der Stadt Fürth als „Verstoß gegen die parteipolitische Neutralität“ voll und ganz zutrifft.

Am Sonntag, den 17. August 2025 hat sich nun die AfD-Stadtratsgruppe mit einer Anfrage direkt an den SJR Fürth gewandt. Damit wird dem SJR die Gelegenheit gegeben sich bereit zu erklären bei künftigen Publikationen zur U18- Wahl die parteipolitische Neutralität insoweit zu wahren, daß bei einer Auswahl aus den zur Wahl antretenden Kandidaten das vorherige Wahlergebnis als Maßstab für eine Berücksichtigung oder Nichtberücksichtigung herangezogen wird. Der Sitzungsdienst der Stadt Fürth gab diese Anfrage am 18. August allen Stadträten zur Kenntnis. Vom SJR kam als Antwort, daß die Anfrage eingegangen ist und bearbeitet wird. Wegen Urlauben sei mit einer Antwort erst Mitte September zu rechnen.

Fast zeitgleich hat sich auch die AfD-Landtagsfraktion in die Sache eingeschaltet. Der Verstoß des SJR Fürth gegen die parteipolitische Neutralität wird darin bereits moniert. Der Schwerpunkt der Anfrage liegt aber zunächst bei der Aufsichtsfunktion der Bayerischen Staatsregierung gegenüber dem BJR mit seinen untergeordneten Stadt- und Kreisjugendringen (SJR/KJR).

Die AfD in Fürth und in der Landeshauptstadt München wartet nun gespannt auf die Antworten.

Fürth: Hohe Ausgaben für Sicherheit auf Michaelis-Kirchweih

Fürth: Hohe Ausgaben für Sicherheit auf Michaelis-Kirchweih

Die Stadt Fürth investiert 215.000 Euro, um die Sicherheit bei der Michaelis-Kirchweih mit mobilen Absperrungen zu erhöhen. Diese Maßnahme soll Anschläge mit Fahrzeugen verhindern.

Die Investitionen sind leider vergebens, wenn sich ein Angreifer mit einem Messer auf die Michaeliskirchweih begibt. Das ist zwar ausdrücklich verboten. Nur bräuchte es sehr viel zusätzliches Personal, um dieses Verbot auch tatsächlich durchzusetzen.

Interessant ist vielleicht noch, daß es laut der vom Stadtrat zuletzt beschlossenen Michaelis-Kirchweih-Verordnung untersagt ist „politische oder parteipolitische Werbung zu verbreiten und Werbe- oder Propagandamaterial oder Druckschriften solchen Inhalts anzubringen oder zu verteilen, politische Willensbildung zu betreiben und Informationen und Werbung aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volks- und Bürgerentscheiden und -begehren zu verbreiten“. 

Diese Untersagung gilt für alle Parteien, auch die SPD.

Pressemitteilung: Verwüstung ohne Strafe – AfD fordert Konsequenzen statt CSU-Schaufensterpolitik

Pressemitteilung: Verwüstung ohne Strafe – AfD fordert Konsequenzen statt CSU-Schaufensterpolitik

Brandstiftung, Einbruch, mutwillige Zerstörung: Zwei 13-jährige Jungen hinterlassen in Zirndorf eine Schneise der Verwüstung – mit Sturmhauben maskiert, gewalttätig, ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Dennoch bleiben die Täter straflos – denn als 13-Jährige gelten sie als strafunmündig. Ein Staat, der bei solchen Taten tatenlos zuschaut, ist nicht handlungsfähig – er ist überfordert. 

Während die CSU einmal mehr nur Schaufensterpolitik betreibt und ein Gutachten beantragt, liegt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität im Bundestag längst vor (Drucksache 21/333). Darin fordert die AfD eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, eine Begrenzung des Jugendstrafrechts auf unter 18-Jährige sowie die Möglichkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringung bei schweren oder wiederholten Delikten. Auch eine vorläufige Festnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft soll künftig selbst bei strafunmündigen Kindern möglich sein, wenn akute Gefahren bestehen.

„Gewalt, Diebstahl und Brandstiftung durch unter 14-Jährige sind längst keine Einzelfälle mehr, sondern Ausdruck einer eskalierenden Fehlentwicklung. Viele Täter kennen die bestehenden gesetzlichen Grenzen genau – und nutzen die fehlenden Konsequenzen gezielt aus. Die AfD steht an der Seite der Opfer und fordert einen Staat, der Jugendkriminalität nicht duldet, sondern schützt, durchgreift und handelt“, so Treuheit 

Bastian Treuheit, MdB

AfD in Fürth geht gegen wilden Müll vor

AfD in Fürth geht gegen wilden Müll vor

Nach der Behandlung der AfD-Anfrage „Illegale Müllablagerungen“ am Freitag im Umweltausschuss des Fürther Stadtrates waren die AfD-Stadträte Johannes Köhler und Andreas Haas heute morgen beim Amt für Abfallwirtschaft. Dort erfuhren sie, daß der mit der Anfrage geforderte neue Aushang für Treppenhäuser, der auch wieder auf die Möglichkeit der Abholung von Sperrmüll hinweist, bis zum Tag der Offenen Tür am 21.9.2025 fertig sein soll.

Die AfD hatte in ihrer Anfrage auch mehr Kontrollen angemahnt, besonders in Straßenzügen die häufig vermüllt sind. Mehr Kontrollen sind aber viel schwerer durchzusetzen, weil es dafür Personal braucht.

Deshalb will die AfD nun verstärkt auf die Bürger in diesen Straßenzügen zugehen, um ihnen aufzuzeigen, wie sie selbst aktiv werden können. Viele Bürger wissen bspw. nicht, daß Hausverwaltungen verpflichtet sind ein ausreichendes Abfallbehältervolumen vorzuhalten. Die Stadt Fürth kann gemäß Abfallwirtschaftssatzung § 26 Art. 1 Punkt 10 ein Ordnungsgeld in Höhe von 2.500 Euro gegen Hausverwaltungen verhängen, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Ein unzureichendes Abfallbehältervolumen zeigt sich daran, daß Mülltonnen ständig voll sind.

Fürth: AfD deckt enormen Anstieg von Halterabfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt auf

Fürth: AfD deckt enormen Anstieg von Halterabfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt auf

Zur Flankierung des Antrags der AfD-Stadtratsgruppe „Parken vor Supermärkten“ vom 16. Juni 2025 hatte die AfD-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage mit dem Titel „Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt durch private Parkraumbewirtschafter“ (Drucksache 21/459) gestellt. Wolfgang Wiehle, unser bayr. MdB im Verkehrsausschuss, hat uns heute die Antwort der Bundesregierung zugeschickt:

Dieser enorme Anstieg ist nur durch gewerbliche Abfragen erklärbar. Es ist bekannt, daß es da auch Unternehmen gibt, die überhaupt kein Problem damit haben auch falsche Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Man kann aber Supermärkten den Einsatz solcher Systeme auf ihrem privaten Grund nicht einfach verbieten.

Das Kraftfahrtbundesamt muß aber bei massenhaft eingehenden gewerblichen Halterabfragen privater Parkraumbewirtschafter etwas genauer hinsehen. Denkbar wäre eine Pflicht zur Zertifizierung solcher Anlagen, um falsche Zahlungsaufforderungen möglichst ausschließen zu können. Mit diesem von der AfD-Stadtratsgruppe Fürth beantragten Beschluss kann der Verkehrsausschuss am 19. September 2025 den ersten Schritt in diese Richtung gehen:

Der Stadtrat rät Filialen von Discountermärkten in Fürth dazu Kamera-basierte kommerzielle Systeme zur Parkraumkontrolle nur dann auf ihren Parkplätzen einzusetzen, wenn falsche Zahlungsaufforderungen dabei nachweislich sicher ausgeschlossen werden können.