Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Im Zuge des Krieges in der Ukraine gibt es auf bundespolitischer Ebene
immer wieder Vorstöße zu einer allgemeinen Dienstpflicht. Ob es wirklch
dazu kommt, ist ungewiß. Sicher ist jedoch, daß besonders Einrichtungen im
Sozial- und Pflegebereich einen Nutzen davon hätten. Bis zur Abschaffung
der Wehrpflicht haben bundesweit jährlich über 100.000 Zivildienstleistende
ersatzweise in solchen Einrichtungen mit angepackt und dabei auch erste
Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt. Auch wenn es sich zumeist um
ungelernte Tätigkeiten handelte, haben die „Zivis“ mit ihrer Arbeit doch das
Fachpersonal entlastet und so einen spürbaren Beitrag dazu geleistet den
Betrieb in diesen Einrichtungen am Laufen zu halten.


Vergleichbares wäre möglich, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge aus der
Ukraine Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt bekommen. Die
gesetzliche Grundlage dafür ist bereits vorhanden. Die Umsetzung von
AsylbLG § 5 erfolgt jedoch schleppend. Es ist bislang unklar, wer dafür
zuständig ist, den in den Aufnahmeeinrichtungen Bayerns lebenden
Personen Arbeitsgelegenheiten anzubieten.


Zu diesem Ergebnis kommt AfD-Stadtrat und Andreas Haas, nachdem er im
Sozialbeirat der Stadt Fürth die Frage gestellt hatte, ob es denn geplant ist,
den in den Einrichtungen in Fürth lebenden Asylbewerbern solche Arbeiten
anzubieten. Laut Sozialreferent Dr. Benedikt Döhla sei dies „nicht in erster
Linie Aufgabe der Kommunen“. Die Stadt Fürth wolle trotzdem „prüfen, ob
es möglich und sinnvoll ist“. Das Thema soll nun bei der nächsten Sitzung
des Sozialbeirats am 18. Juni offiziell behandelt werden.


Vorangetrieben wird es auch von den AfD-Kreisräten in den Landkreisen
Fürth und Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim. Kreisrätin Anni Benedikt
verweist in ihrer Anfrage an Landrat Helmut Weiß auf den „erheblichen
Arbeitskräftemangel in öffentlichen und sozialen Einrichtungen“, über den im
Kreistag immer wieder gesprochen wird. In seiner Antwort an den Sprecher
der Fürther Kreistagsfraktion Claus-Georg Pleyer weist der Fürther Landrat
Bernd Obst darauf hin, daß „derzeit keine personellen Ressourcen für die
Anleitung und Überwachung derartiger Arbeitsgelegenheiten bei der
Unterkunftsverwaltung des Landkreises bestehen“.


Haas, der auch mittelfränkischer Bezirksvorsitzender ist, erklärt dazu: „Daß
die Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel weiter gereicht wird, liegt wohl
auch daran, daß Leistungskürzungen möglich sind, wenn eine angebotene
Tätigkeit grundlos abgelehnt wird. Auch solche Fälle wird es freilich geben.
Das bedeutet dann Ärger. Man macht sich damit als Landrat nicht beliebt. Es
gibt aber bereits Landkreise in denen das umgesetzt wird. Der badenwürttembergische
Main-Tauber-Kreis stellt auf seiner Seite ein Formular
bereit, mit dem staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger solche
Arbeitsgelegenheiten an das dortige Landratsamt melden können. Wenn es
dort geht, warum nicht bei uns?“


Wer eigentlich dafür zuständig ist und warum die Umsetzung in Bayern
bislang nicht vorankommt, soll nun eine Anfrage von Johannes Meier
(Stadtrat in Ansbach und MdL) an die Staatsregierung klären. Meier sagt
dazu: „In Bayern liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Unterbringung bei
den Regierungen der Bezirke. Dem entsprechend erfolgt auch die Anmietung
geeigneter Immobilien meist durch die jeweilige Bezirksregierung. Es gibt
aber auch Unterkünfte, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten
angemietet werden. Damit Asylbewerber und Flüchtlinge, wie vom Gesetz
vorgesehen, auch Arbeitsgelegenheiten innerhalb der Einrichtungen zu deren
Aufrechterhaltung und Betreibung zur Verfügung gestellt bekommen, muß
dies in den Verträgen mit den Betreibern der Einrichtungen geregelt sein. Das
wird flächendeckend nur dann stattfinden, wenn es dazu eine Vorgabe der
Staatsregierung gibt.“

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Pressemitteilung – Kreistag Fürth: “Asylbewerber-Leistungen und -Tätigkeiten”

Nicht erst seit der im April von Bundestag- und Bundesrat beschlossenen Asylbewerber- Bezahlkarte gibt es Möglichkeiten zur zielgenauen Versorgung und sinnvollen Beschäftigung von Asylbewerbern in den Kommunen. Die AfD im Kreistag Fürth hat daher nun den Antrag gestellt, über den aktuellen Sachstand und die weiteren Planungen des Landkreises für eine Asylbewerber-Bezahlkarte, die bevorzugte Ausgabe von Sachleistungen und die Einführung einer verpflichtenden gemeinnützigen Arbeit zu informieren und nötigenfalls weitere Schritte einzuleiten.

AfD-Fraktionsvorsitzender Claus-Georg Pleyer begründet den Antrag so: “Gerade angesichts geplanter Unterkünfte für bis zu weitere 700 Personen im Landkreis sollten Asylbewerber eine zweckdienliche Versorgung und Beschäftigung erhalten.” Im Antrag der Kreistagsfraktion heißt es: “Eine gemeinnützige Arbeit ist neben ihrem Wert für die Allgemeinheit auch eine Gelegenheit, Sprache und Kultur des Gastlandes kennenzulernen, dem Asylbewerber Selbstwert und Sinn in einer neuen Umgebung zu vermitteln sowie seine gesellschaftliche Anerkennung zu fördern.”

In einer ersten Reaktion auf den Antrag versichert Landrat Obst, dass die Unterkunftsverwaltung derzeit prüfe, “ob und in welchem Umfang Gelegenheiten geschaffen werden können”. Die Gemeinden seien zudem darauf hingewiesen worden, dass nach der Anpassung des Asylbewerberleistungsgesetzes seit Februar auch Arbeiten für Asylbewerber erlaubt sind, die bislang anderweitig erledigt werden können.

Die AfD-Kreistagsfraktion schlägt nun vor, wie im Main-Tauber-Kreis zusätzlich ein Online- Formular bereitzustellen, mit der besonders auch gemeinnützige Träger Arbeitsgelegenheiten eigenständig melden können. Anleitung und Überwachung wären von diesen weitgehend selbst zu übernehmen, so dass der Personalaufwand im Landratsamt überschaubar bliebe.

Die gemeinnützige Arbeit von Asylbewerbern wird laut dem Portal “kommunal.de” von den kommunalen Spitzenverbänden und Bundesarbeitsminister Heil befürwortet. Entsprechend dem Asylbewerberleistungsgesetz werden pro Arbeitsstunde 80 Cent vergütet, die laut AfD-Antrag auf die Bezahlkarte gebucht werden sollten. Bei Weigerung trotz Eignung sieht das Gesetz Leistungskürzungen vor. Der Kreistag des thüringischen Saale-Orla-Kreises hat eine entsprechende Arbeitspflicht von Asylbewerbern z.B. im September 2023 beschlossen.

Landkreis Fürth, 02.05.2023

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Die AfD will zudem, dass der Landkreis auch bei der Bezahlkarte aus den Erfahrungen der bayerischen Pilotkommunen rechtzeitig lernt und so auf die Einführung der Bezahlkarte mit langfristig weniger Verwaltungsaufwand optimal vorbereitet ist.

Anhängend: Antrag der AfD-Kreistagsfraktion LK FÜ vom 03.04.24

Hintergrund und rechtliche Grundlagen:

– Sachleistungen und Bezahlkarte:

§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG):

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__3.html https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/bezahlkarte-fluechtlinge-226 3574

– Arbeitsgelegenheiten:

§ 5 AsylbLG und § 16d SGB II:

https://www.gesetze-im-internet.de/asylblg/__5.html https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/16d.html

https://www.main-tauber-kreis.de/Landratsamt/Themen-und-Projekte/Asyl-und-Fluechtlinge/Arbeit en/Arbeitsgelegenheiten/

Stadtrat Zirndorf – Anfrage: Vandalismus im Stadtgebiet Zirndorf

Stadtrat Zirndorf – Anfrage: Vandalismus im Stadtgebiet Zirndorf

Antwort der Stadtverwaltung (Auszug Niederschrift):

Mit Schreiben vom 14. April 2024 thematisiert die AfD im Zirndorfer Stadtrat Vandalismusfälle im Stadtgebiet und stellt einen Fragenkatalog dazu. Zusammengefasst beantwortet Bürgermeister Thomas Zwingel die einzelnen Fragen wie folgt:

Zu Frage 1:

Das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Sachbeschädigung durch Graffiti wurde gegen drei Heranwachsende geführt. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Ein Täter zu den weiteren Sachbeschädigungen durch Graffiti im Bereich der Bushaltestelle Siedlerstraße konnte bislang nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen dauern ebenfalls an.

Zu Frage 2:

Gemäß Kriminalstatistik für das 2023 wurden 107 Straftaten mit dem PKS-Straftatenschlüssel 674000 für das Stadtgebiet Zirndorf registriert, darunter 16 Straftaten, die durch Graffiti begangenen wurden.

Zu Frage 3:

Die Taten werden selbstverständlich verurteilt.

Zu Frage 4:

Die städtischen Kosten durch Vandalismus werden nicht gesondert erfasst.

Zu Frage 5:

Es liegen keine Erkenntnisse vor. Durch die Kriminalstatistik 2022 zeigte sich, dass Delikte, begangen durch Jugendliche und Heranwachsende, ansteigen. Aus diesem Grund wurde seitens der PI auf das Thema reagiert und die Innenstadt verstärkt bestreift. Es konnten immer wieder Jugendliche/Heranwachsende festgestellt werden, die sich dort zu mehreren trafen/aufhielten. Eine feste Gruppenstruktur war nicht erkennbar und auch nicht durch begangene Straftaten belegbar.

Zu Frage 6:

Anhand der Kriminalstatistik 2023 wurden keine Fälle von Vandalismus (PKS-Straftatenschlüssel 674000) an Schulen registriert. Im Vorjahr wurden sieben derartige Taten an Schulen registriert.

Zu Frage 7:

Im öffentlichen Raum wird durch eine gute Ausleuchtung die soziale Kontrolle ermöglicht und so versucht, die Hemmschwelle zu erhöhen. Weitergehende Maßnahmen sind nach Einschätzung der Verwaltung nicht umsetzbar.

Stadtverwaltung

Stadtrat Fürth – Aktuelles: Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 18.4.2024

Stadtrat Fürth – Aktuelles: Sitzung des Beirates für Sozialhilfe, Sozial- und Seniorenangelegenheiten vom 18.4.2024

Unter TOP Ö8 wurde über die derzeitigen von der Stadt Fürth betriebenen Standorte zur „Unterbringung von Geflüchteten im Stadtgebiet Fürth“ informiert:

  • Hafenstraße
  • Hostel Kurgartenstraße
  • Europaallee
  • Nürnberger Straße

Zusätzlich gibt es etliche vom Bezirk Mittelfranken betriebene Standtorte.

Auf Anregung des Sprechers der AfD-Stadtratsgruppe Andreas Haas wird das Sozialreferat bei einer der kommenden Sitzungen über Arbeitsgelegenheiten für die dort untergebrachten Personen berichten. Laut AsylbLG § 5 „sollen Arbeitsgelegenheiten insbesondere zur Aufrechterhaltung und Betreibung der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden“. Zudem „sollen soweit wie möglich Arbeitsgelegenheiten bei staatlichen, bei kommunalen und bei gemeinnützigen Trägern zur Verfügung gestellt werden, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient“. „Arbeitsfähige, nicht erwerbstätige Leistungsberechtigte, die nicht mehr im schulpflichtigen Alter sind, sind zur Wahrnehmung einer zur Verfügung gestellten Arbeitsgelegenheit verpflichtet. Bei unbegründeter Ablehnung einer solchen Tätigkeit“ können die staatlichen Leistungen verringert werden.

Unter TOP Ö8.3 kündigte Andreas Haas an gegen eine Fortführung der finanziellen Unterstützung für das AWO-Projekts „PFIF“ durch die Stadt Fürth zu stimmen, weil dies die gesetzlichen Regelungen unterläuft, wonach EU-Ausländer erst nach zwei Jahren Erwerbsarbeit einen Anspruch auf Sozialleistungen haben.

Weitergehende Informationen: Beiratssitzung am 18.4.2024 im Stadtratsportal

Pressemitteilung: Stadtrat Zirndorf blockiert Wirtschaftsplan des Bibertbades

Pressemitteilung: Stadtrat Zirndorf blockiert Wirtschaftsplan des Bibertbades

In der heutigen Stadtratssitzung am 13.03.2024 wurde der Wirtschaftsplan des Bibertbades Zirndorf mehrheitlich abgelehnt und die nachfolgenden Tagesordnungspunkte, um den Haushalt vollständig genehmigen zu können, übersprungen. Grund ist, der Wirtschaftsplan muss zwingend im Haushalt der Stadt Zirndorf verankert werden, der jedoch keine Mehrheit fand. Nun steht die Stadt Zirndorf ohne Haushalt da.

Einige Stadträte kritisierten den vorgelegten Wirtschaftsplan des Bibertbades bereits vor der Sitzung. Denn im Wirtschaftsplan sind Aufwendungen und Erträge der Eisbahn festgeschrieben, die jedoch wegen eines Defekts nicht öffnen kann. Die Mehrheit der Stadträte forderte die Streichung der Planzahlen für die Eisbahn. Zuvor wurde in den Haushaltsberatungen im Februar ein Antrag der AfD auf Sanierung oder Neubau der Eisbahn abgelehnt.

Stadtrat Bastian Treuheit (AfD) erklärt: „Wir haben dem Wirtschaftsplan zugestimmt, um hier ein klares Signal für die Eisbahn zu setzen. Schon unser Antrag im Haushalt, die Eisbahn zu sanieren, fand leider keine Mehrheit. Wir betrachten die Entscheidung der anderen Parteien, den Wirtschaftsplan abzulehnen, weil ein Weiterbetrieb in den Planzahlen festgeschrieben wurde, als unwürdiges Schauspiel. Wir hätten uns andere Streichungen gewünscht, um die Bürger nachhaltig zu entlasten. In den Haushaltsberatungen wurden jedoch andere Prioritäten gesetzt. Aufgrund fehlender Investitionen für die Eisbahn hätten wir den Investitionsplan abgelehnt. Doch zu dieser Entscheidung ist es nicht gekommen.“

Bastian Treuheit, Stadtrat (www.bastian-treuheit.de)