Pressemitteilung: Messer-Bedrohung in Zirndorf

Pressemitteilung: Messer-Bedrohung in Zirndorf

Messer-Bedrohung in Zirndorf: Mehrköpfige Gruppe bedroht 31-jährigen Mann mit einer Stichwaffe.

Am Samstag, dem 22.03.2025, gegen 04:45 Uhr kam es in Zirndorf, im Bereich der Roten Straße, zu einer Bedrohung mit einem Messer. Dies hat die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken gegenüber einer Anfrage des Zirndorfer Bundestagsabgeordneten Bastian Treuheit bestätigt. Treuheit wandte sich an die Pressestelle, nachdem er von dem Vorfall in den sozialen Medien gehört hatte, jedoch keine offizielle Meldung fand. 

„Ein 31-jähriger Mann war aus einer mehrköpfigen Gruppe heraus unter anderem mit einem Messer bedroht worden. Die Polizeiinspektion Zirndorf führt derzeit ein entsprechendes Ermittlungsverfahren. Die Ermittlungen laufen gegen Unbekannt. Die Hintergründe zu diesem Vorfall sind derzeit Gegenstand der Ermittlungen“, so die Antwort der Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Bastian Treuheit kommentiert den Vorfall wie folgt: „Ich hoffe, dass der Fall schnellstmöglich aufgeklärt wird. Mutmaßungen und Erfahrungswerte verweisen zwar in eine bestimmte Richtung, die Ermittlungen bleiben aber abzuwarten. Der SPD-Bürgermeister Thomas Zwingel muss sich die Frage stellen, wie sicher unsere Stadt noch ist. Die Verwahrlosung und die immer wieder auftretende Kriminalität in unserer Stadt nehmen weiter zu. Dies kann unmöglich die neue Realität sein. Die Tatsache, dass die Mehrheit im Zirndorfer Stadtrat weiterhin für „Weltoffenheit“ und „Vielfalt“ steht, zeigt die Verblendung der hiesigen Volksvertreter. Die vermehrte Polizeipräsenz, wie etwa in der Nürnberger Straße, ist auch nur Symbol einer auf ganzer Linie gescheiterten Zuwanderungspolitik. Die Gebote der Stunde heißen Remigration, sichere Grenzen und eine starke Polizei – das gibt es nur mit der AfD. 

Wie glaubwürdig ist es denn noch, für Toleranz und Weltoffenhalt Haltung zu zeigen, wenn zur gleichen Zeit die innere Sicherheit den Bach runtergeht. 

Die Realität hat das grün-rot-linke Wunschdenken zum Schaden der inneren Sicherheit schon längst überholt.

Die AfD wird im Stadtrat einen entsprechenden Antrag einbringen, der voraussichtlich am 30.04.2025 um 17:30 Uhr in der Paul-Metz-Halle behandelt wird.“ 

Bastian Treuheit

Danke!

Danke!

Was für ein Ergebnis! Mit 39.098 Stimmen und 18,8% heißt es Platz 2 im Wahlkreis 242 Fürth!
Besonders hervorheben möchte ich Scheinfeld mit 22,7%, Ammerndorf mit 22,5%, Neustadt a. d. Aisch mit 22,1% und Wilhermsdorf mit 21,5%!

In meiner Heimatstadt Zirndorf schnitt ich mit den Zweitstimmen durchschnittlich ab (18,9%), konnte jedoch mehr Erststimmen (19,2%) für mich gewinnen. Richtig abgeräumt wurde im Bezirk 01/02/03/04 (Altstadt) 31,2%/19,2%/24,7%/28,2%, Bezirk 09 (Nordstadt) mit 32,3 % und im Bezirk 10 (Altstadt-West) mit 34,1%! Die Ortsteile Lind (25,9%), Bronnamberg (25,6%), Weinzierlein (27,7%) und Wintersdorf (26,0%) waren wieder besonders überdurchschnittlich.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen!

Bastian Treuheit

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Gestern wurde unsere Anfrage „Sachstand zu Bebauungsplan 332b“ im Bau- und Werksausschuss behandelt.

Bemerkenswert war dabei, daß die Anfrage vom OB in den nicht-öffentlichen Teil verfügt worden war. Ebenso die Anfrage der FWF und der CSU-Antrag. Wenige Stunden vor der Sitzung teilte dann der Sitzungsdienst den Stadträten dieses mit:

Nach Rücksprache zwischen Rf. V und dem Rechtsamt der Stadt Fürth wurden die beiliegenden Anträge in den öffentlichen Teil des BWA neu verfügt. Die Antragsdokumente der CSU-Stadtratsfraktion wurden entsprechend der Rücksprache von Rf. V teilweise geschwärzt.

Der CSU-Antrag und unsere Anfrage wurden somit öffentlich behandelt, nicht aber die FWF-Anfrage. Von Seiten der Eigentümerfamilien kommt dies als plausible Vermutung:

Weil Hr. Schubert im Beisein von zwei anderen Personen zu Frau Lau gesagt hat „Es ist nur noch eine Politische Entscheidung“. Dies war im Antrag von Frau Lau gestanden….

Im Ergebnis soll es nun einen Erörterungs-Termin für 332b vor der Sommerpause geben. Gute Nachrichten für die Eigentümerfamilien!

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Von Andreas Haas

Der Focus schreibt in seinem Artikel Union stellte 551 Fragen: So pampig antwortet die Noch-Regierung auf die Fragen nach den NGO-Steuermillionen:

Und weiter wirft Ryglewski der Union indirekt vor, dass sich deren Abgeordnete die Recherche-Arbeit doch selbst machen könnten: „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.“

Völlig richtig! CDU/CSU müssen selbst die Finanzströme ermitteln und dann dem zuständigen Finanzamt ihre Belege für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit zuschicken. Das bekommen die aber wohl nicht hin.

Dabei wäre es so einfach. Wenn schon in der Zeitung steht, daß die Amadeu Antonio Stiftung „2,6 Mio. Euro in 2025“ bekommt, dann hat die Union im Bundestag doch das Recht, dieser Stiftung direkt eine Anfrage zu stellen, um der Mittelverwendung nachzugehen. So können sie den Finanzströmen selbst nachgehen und gerichtsfeste Belege dafür sammeln.

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Mit einem heute abgeschickten Schreiben bittet der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth Andreas Haas das Finanzamt Marburg um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“. Grund ist deren Publikation Empfehlungen zum Umgang mit der AfD vom April 2024, die voll von bösartigen Unterstellungen ist und in dieser Aussage gipfelt:

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe haben daraufhin beschlossen, für die anstehenden Wahlen eine Empfehlung gegen die AfD auszusprechen.

Eine solche auf einer Beschlusslage beruhende Wahlempfehlung ist nach Auffassung von Haas klar unvereinbar mit der gesetzlichen Erfordernis der Selbstlosigkeit in AO § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3, nach der die Bundesvereinigung Lebenshilfe als gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf. Genau dies tut die Bundesvereinigung Lebenshilfe aber, denn mit einer solchen Wahlempfehlung gegen die AfD werden die jeweils anderen bei Wahlen antretenden Parteien mittelbar unterstützt oder gefördert.

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Von Andreas Haas

Unser Kreisrat und Stadtrat in Zirndorf Claus-Georg Pleyer hat in internen Beratungen zu Metropolregion und Allianz auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen hingewiesen. 

Darin wird unter Frage Nr. 4 in Frageform gesagt, daß es für Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 — wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“ — keine gesetzliche Grundlage gibt.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie die staatlichen Finanzbehörden in Bayern damit bei im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit festgestellten Verstößen gegen die politische Neutralität umgehen. Einfach durchwinken wird man es kaum können. Vielleicht gibt es dazu demnächst eine Anfrage an die Staatsregierung von einem unserer MdLs.

Aus unserer Sicht ist die Gesetzeslage allerdings klar. Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3: Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Von Andreas Haas

Eine Frau Graßer-Reitzner von den Nürnberger Nachrichten hat vor ein oder zwei Tagen bei mir angerufen. Sie recherchiert zu der Sache mit der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Metropolregion und Allianz. Sie ist Mitglied im gemeinsamen Rechercheteam von Nürnberger Nachrichten und Bayerischem Rundfunk.

„Wollen Sie die Allianz kaputt machen oder was ist Ihr Ziel?“


So spontan fiel mir da erst keine Antwort ein. Dann habe ich ihr als Trost gesagt, daß der nicht eingetragene Allianz-Verein auch nach dem Stop der Geldflüsse aus Kommunen wie Fürth sicher weiter bestehen wird. Nur dann halt ohne staatliche Geldmittel. 

Dann wollte sie im Gespräch auf das Aktivwerden der Allianz gegen Antisemitismus und Rassismus hinaus. Habe ihr gesagt, daß es darum gar nicht geht und daß sie den Gegenstand so jedenfalls nicht erfassen wird. Dann habe ich ihr dargelegt, daß das Finanzamt kaum „ein Auge zudrücken wird“, wenn man sie mit der Nase darauf stößt, daß permanent gemeinnützig/steuerverünstig durch den Förderverein vereinnahmte Geldmittel an diesen nicht eingetragen Allianz-Verein weiter fließen, weil es gerade der Zweck der Regelungen der Abgeabenordnung ist dies zu verhindern. Da kam dann nicht mehr viel von ihr.

Habe sie dann per E-Mail mit allen relevanten Dokumenten und Informationen versorgt, damit sie ihre Recherche machen kann. Da ist dann demnächst ein Artikel von NN und BR zu erwarten. 

Fürth: Bericht vom Kreiswahlausschuss am 27.2.2025

Fürth: Bericht vom Kreiswahlausschuss am 27.2.2025

Von Andreas Haas, Beisitzer für die AfD im Kreiswahlausschuss Fürth zur Bundestagswahl 2025.

Es gibt von @oliredet auf X ein Video in dem Unterschiede „bei der Anzahl der Stimmen in den Wahllokalen und der Bundeswahlleiterin“ thematisiert werden. Andere haben dieses Video aufgegriffen und deuten es als Beweis für Wahlfälschung.

Um der Sache nachzugehen hatte ich das Wahlamt der Stadt Fürth noch vor der gestrigen Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis Fürth auf dieses Video mit der darin gemachten Beobachtung hingewiesen. Gestern im Kreiswahlausschuss Fürth erklärte Kreiswahlleiter Mathias Kreitinger dazu, daß die Zahlen des lokalen Portals für den Wahlkreis auf telefonisch übermittelten Schnellmeldungen basieren. Die Zahlen auf bundeswahlleiterin.de basieren dagegen auf den erst später den Wahlämtern in Papierform vorliegenden Protokollen der Wahlvorstände aus den einzelnen Wahlbezirken.

In der Publikation des Bundeswahlleiters sind gegenüber den Wahlkreis-Portalen Stimmen von Bündnis Sarah Wagenknecht an Bündnis Deutschland gewandert. Dies wurde so erklärt, daß bei Rückfragen während der telefonischen Übermittlung, ob denn die Zahlen richtig verstanden wurden, in einigen Fällen nur „vom Bündnis“ die Rede war. So kamen diese Fehler zustande.

Es gibt im gesetzlich geregelten Prozess der Ergebnisfeststellung bei Bundestagswahlen eine ganze Reihe von Sicherungsschritten, die der Erkennung von Fehlern dienen. Daß BSW bei Bundeswahlleiter nun weniger Stimmen als auf dem lokalen Portal hat, ist einfach das Ergebnis davon, daß Fehler erkannt und korrigiert wurden.

Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein

Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein


Artikel von RA Rainer Thesen, der uns bei all diesen Allianz-Angelegenheiten anwaltlich vertritt und auch die erfolgreiche Klage gegen die Stadt Nürnberg am BayVGH geführt hat:

Spät, aber nicht zu spät hat sich die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag dazu aufgerafft, eine sogenannte kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten um Auskunft darüber zu bekommen, welche sogenannten NGOs aus Steuermitteln (mit-) finanziert werden, darunter die, sagen wir einmal, „Firma“ correctiv und die mit dem putzigen Namen „Omas gegen rechts“ auftretende Kampagnenorganisation. Mit 551 detaillierten Fragen will man also Gewissheit darüber erlangen, wer da alles auf Kosten der Steuerzahler, also auf Kosten von uns allen, sein politisches Süppchen kocht und auf den Marktplätzen feilbietet. Entsprechend laut und misstönend fällt das Geheul von der linken Seitenlinie des politischen Spielfeldes aus. Ein Angriff auf die Demokratie, tönt es da. Wieso eigentlich soll der Staat und damit der Steuerzahler verpflichtet sein, irgendwelche sogenannte Nichtregierungsorganisationen finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht etwa wie das Rote Kreuz und die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Aufgaben wahrnehmen, die an und für sich staatliche Aufgaben sind? Ein Angriff auf die Demokratie wäre nur dann gegeben, wenn diese NGO’s etwa verboten würden, oder aber ihre Tätigkeit massiv eingeschränkt würde. Denn dann wäre die Verfassung verletzt, und zwar massiv. Die Art. 2, 5 und 8 GG schützen nun einmal das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Bezahlen muß der Staat das alles allerdings auf keinen Fall.

Lesen Sie den kompletten Artikel auf dem Blog des Herrn Thesen: hier

Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth wurde auf eine zweite Jungwählerbeeinflussung aufmerksam gemacht. Diesmal nicht veraltet, sondern für die U18 Wahl zur Bundestagswahl 2025. Anstelle von Bastian Treuheit (AfD), Position 5 auf dem Wahlzettel, hat der Stadtjugendring Fürth auf Instagram den Kandidaten auf Position 7 von der Partei „Die Linke“ mit Parteilogo vorgestellt.

Laut § 30 Abs. 4a der Satzung des Bayerischen Jugendrings (BJR) soll die Geschäftsordnung eines Stadt- oder Kreisjugendrings „die genaue Zahl“ der Vertreter des Stadtrates oder Kreistages mit Rederecht bei der Vollversammlung regeln. In § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Stadtjugendrings Fürth findet sich jedoch anstelle einer genauen Zahl, die ungenaue Angabe „bis zu der Anzahl der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen“. In den Geschäftsordnungen der Kreisjugendringe Fürth und Altötting steht zwar eine Zahl, nur ist auch damit die genaue Zahl nicht geregelt, weil es wegen des Zusatzes „bis zu“ ein Zahlbereich ist! Um von so einem Zahlenbereich zu einer genauen Zahl zu kommen, bedarf es nicht mehr als eines einfachen Vorstandsbeschlusses. Nur will die BJR-Satzung eben, daß „eine genaue Zahl“ von der Vollversammlung eines SJR oder KJR beschlossen und in die Geschäftsordnung geschrieben wird. Zu den Satzungs- und Geschäftsordnungs-Abschnitten gibt es hier eine Zusammenstellung.

Beides befindet sich heute als Nachtrag auf der Tagesordnung des Finanz- und Verwaltungsausschusses.