Nur die AfD-Kreistagsfraktion wollte wirklich auch an bestehenden Stellen sparen, um unseren teils in höchster Finanznot befindlichen Gemeinden nicht erneut deutlich höhere Kreisumlagen abzuverlangen.
Trotz AfD-Asylwende will der Landkreis Fürth z.B. drei Asyl-Unterkunftsverwaltungsstellen unbefristet übernehmen, die bislang vom Land bezahlt wurden. Ausgerechnet mit diesen Stellen werden dann Asylstandorte geplant und verwaltet, die schon mal – wie in Zirndorf – in der Haupteinkaufsstraße oder als größerer Gebäudekomplex in der Altstadt liegen können.
Die AfD-Stadtratsgruppe hatte zu den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt alle Positionen zum umstrittenen Umbau der Hornschuchpromenade aus dem Haushalt zu streichen. Damit hätte die Stadt Fürth Eigenmittel in Höhe von 3 Mio. Euro sparen können. In seiner Haushaltsrede zeigte Gruppen-Sprecher Andreas Haas auf, daß diese Einsparung es erlauben würde, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Mai 2024 beschlossenen zusätzlichen Belastungen für die Bürger zurückzunehmen:
Erhöhung der Hundesteuer (ab 2025 um jährlich 33 T€)
Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung (jährlich 15 T€ ab 2024)
Erhöhung der Parkgebühren um 25 % (jährlich 478 T€ ab 2025)
Der Antrag bekam jedoch nur die Unterstützung der drei AfD-Stadträte und von Heidi Lau (FWF).
Einige Stadträte der anderen Parteien hatten bei den Haushaltsberatungen heute arge Phantomschmerzen, was in einer unmotivierten Debatte über AfD und Brandmauer zum Ausdruck kam, obwohl das gar nicht auf der Tagesordnung stand. Andreas Haas erklärte daher in seinem Schlusswort, daß er die „Brandmauer“ im Grundgesetz noch nicht finden konnte und daß Markus Braun als Sitzungsleiter damals im FuV-Ausschuss die Brandmauer-Schlagzeile einfach hätte verhindern können, wenn er bei der Sozialitcket-Abstimmung erst über die 10 Euro des FDP-Kollegen, dann über die 15 Euro der CSU und zuletzt über die 18 Euro der SPD hätte abstimmen lassen.
Die AfD-Stadtratsgruppe bei den gestrigen Beratungen des Haushalts für das Jahr 2025 im Kleinen Saal der Stadthalle #Fürth. pic.twitter.com/7KWqxWj0Cr
Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth, hat mit Schreiben vom 22.11. und 2.12.2024 das Zentralfinanzamt Nürnberg sowie das Landesamt für Steuern um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine „EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“ und „Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V.“ gebeten.
In den beiden Schreiben enthalten sind als Anlagen Dokumente aus dem Geschäftsbericht der EMN und die schriftlichen Antworten der Fürther Stadtverwaltung auf die Anfrage „Metropolregion und Allianz“ der Stadtratsgruppe als Beleg für die jährliche Zahlung von der EMN an den Förderverein in Höhe von 10.000 Euro. Weiterhin enthalten ist das Schreiben von Stefan Doll, mit dem er im April 2022 als Vorsitzender der Allianz Gebietskörperschaften wie die Stadt Fürth um einen „freiwilligen Mitgliedsbeitrag“ bat, was gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde. Enthalten ist auch eine „Mitgliederliste – Organisationen“ der Allianz vom 20. Mai 2020, die der Stadtratsgruppe in die Hände gefallen war.
Gestern Abend ging ein zweites Schreiben an die staatlichen Finanzbehörden. Ich bitte darin um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Fördervereins der Allianz. pic.twitter.com/dOneuHB27I
Die Finanzbehörden werden mit den Schreiben auch auf Zahlungseingänge steuerpflichtiger Wirtschaftsbetriebe wie der SpVgg Greuther Fürth GmbH&Co. KGaA und der McDonalds-Filialen in Gunzenhausen, Roth, Schwabach und Weißenburg an den Förderverein hingewiesen, von denen nicht klar ist, wie sie von dem Förderverein zu verbuchen sind und wie sie verbucht wurden. Aufgezeigt wird zudem freilich auch die Verbindung beider Vereine mit dem Urteil des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft bei der Allianz.
Zu dem Förderverein erklärt Andreas Haas:
„Vielleicht ist es formalrechtlich nicht zu beanstanden, daß von diesem Verein sog. freiwillige Mitgliedsbeiträge der Gebietskörperschaften vereinnahmt werden, um damit den nicht eingetragenen Verein des Herrn Doll zu begünstigen. Wenn das Finanzamt aber die vorgelegten Dokumente bewertet, dürfte es doch zu dem Ergebnis kommen, daß das von der Geschäftsführung des Vereins verfolgte Ziel nicht in der Verfolgung der beim Finanzamt registrierten gemeinnützigen Zwecke besteht. Es ist anhand der vorgelegten Unterlagen leicht erkennbar, daß die Arbeit der Geschäftsführung auf eine Maximierung des Anteils der Zahlungseingänge ausgerichtet ist, die steuerlich keiner Bindung an Gemeinnützige Zwecke unterliegen, um damit diese ‚kommunale Öffentlichkeitsarbeit‘ zu betreiben, die Gegenstand des Urteils des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg ist.“
Die Antworten der Verwaltung zu unserer Anfrage „Metropolregion und Allianz“ liegen vor (hier und hier). Anders als von uns erwartet, stellt die EMN der Allianz keine vergütete Arbeitskraft zur Verfügung. Stattdessen wird die Allianz seit 2017 auf Beschluß des Rates der Europäischen Metropolregion Nürnberg mit jährlich 10.000 Euro finanziell unterstützt.
Die jährlichen städtischen Mitgliedsbeiträge der Stadt Fürth an die EMN sind mit rund 33.500 Euro deutlich höher als von uns erwartet. Erklärt wurde dies durch eine neuere Beitragsordnung, nach der sich dieser Beitrag von 0,15 Euro pro Einwohner auf 0,20 Euro erhöht hat. Die neue Satzung will man uns noch zukommen lassen.
Nach einer Einsichtnahme in das Register beim Amtsgericht Nürnberg (online) und das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (online) ergibt sich für uns nun folgendes Bild:
Der beim Finanzamt als steuerbegünstigt geführte Verein ENM Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (VR 201634) mit Herrn Peter Reiß (OB von Schwabach) als Vorsitzenden stellt dem nicht eingetragenen Verein der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg für die Maßnahme „Mitarbeit in der Allianz gegen Rechtsextremismus“ seit 2017 Geldmittel von jährlich 10.000 Euro zur Verfolgung seiner Satzungszwecke zur Verfügung.
Dies erfolgt sehr wahrscheinlich mittelbar über den Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V. (VR 202291), an den laut einem Anhang zur Beschlussvorlage der Verwaltung (hier) auch die Zuwendungen der Stadt Fürth für die Allianz überwiesen werden. Der Verein wird beim Finanzamt ebenfalls als steuerbegünstigt geführt. Vorsitzender dieses Vereins ist Markus König (OB von Nürnberg). Die Anlage ist ein Schreiben von Stefan Doll an die Stadt Fürth von April 2022, in dem er den Verein als „Förderverein“ bezeichnet.
Der von Herrn Doll geführte Allianz-Verein schreibt sich selbst in seiner Vereinssatzung die Verfolgung „ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke“ (§ 1 Satz 3) zu. Es finden sich in dieser Satzung jedoch keine Angaben dazu, welche der in AO § 52 Abs. 2 zur Auswahl stehenden Gemeinnützigen Zwecke das im Einzelnen sein sollen. Wegen dieser Auslassung ist klar, daß dieser Verein keine Gemeinnützigen Zwecke verfolgt. Beim Finanzamt geführt wird er gar nicht, weil es ein „nicht eingetragener Verein“ (§ 1 Satz 1) ist.
Für die EMN haben wir die staatlichen Finanzbehörden bereits per Schreiben um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit gebeten.
Das Schreiben an die Finanzbehörden, mit dem ich um Überprüfung der Gemeinnützigkeit der #Metropolregion#Nürnberg (EMN) bitte. Die EMN hat sich "die Mitwirkung an der #Allianz" in ihre Satzung geschrieben und gibt vor, damit würden Gemeinnützige Zwecke verwirklicht. #AfDpic.twitter.com/pVJhxyBVPt
Der Jahresbeitrag an die Metropolregion der Stadt Fürth mit 132.000 Einwohnern und dem Mitgliedsbeitrag von 15 Cent pro Einwohner (Beitragsordnung § 2 Abs. 2) sollte bei rund 20.000 Euro liegen. Sie finanzieren sich größtenteils über Förderprojekte von Bund, Land und EU (in 2024 rund 2,7 Mio. Euro ). An zweiter Stelle stehen sog. Wirtschaftsbeiträge (1 Mio. Euro) und an dritter die Jahresbeiträge der Mitgliedskommunen (870 Tsd. Euro).
Sie haben eine Geschäftsstelle in Nürnberg mit einem Mitarbeiter und eine Steuernummer. Die „Mitwirkung an der Allianz gegen Rechtsextremismus“ wird in der Satzung des Vereins in § 2 Abs. 2 als Maßnahme zur Verwirklichung Gemeinnütziger Zwecke dargestellt. Dazu findet sich in §2 Abs. 1 eine Auswahl Gemeinnütziger Zwecke aus Abgabenordnung § 52, die man sich so zu eigen macht.
Eine der spannenden Frage ist nun wohl, welche der Gemeinnützigen Zwecke das Aufstellen dieser martialischen Plakate zur Landtagswahl in Bayern 2023 verwirklicht haben soll, was im Jahresbericht 2023 der Metropolregion aufgeführt ist. Oder diese „Brandmauer“-Aktion gegen Rechts. Muß man bei „Brandmauer“ nicht automatisch an die AfD denken? Und gegen welche Partei richtet es sich wohl, wenn eine Podiumsdiskussion nur für Politiker „demokratischer Parteien“ veranstaltet wird?
Wie kann das alles gemeinnützig sein, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs laut seiner Pressemitteilung vom 18. November 2024 in diesen von der Metropolregion unterstützten Aktivitäten der Allianz „eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit“ erkannt hat, „die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei“ richtet und laut Verwaltungsgerichtshof „gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ verstößt?
Es ist schon spannend, was man in zwei Satzungen und dem @MetropolregionN-Wirtschaftsplan 2023 so alles findet. Die satzungsgemäße Mitwirkung an der "Allianz" wird mit der Verwirklichung Gemeinnütziger Zwecke begründet. Welchen dieser Zwecke wohl das Aufstellen dieser Plakate 1/2 pic.twitter.com/1Y3D8LSRgd
Die zweite Anfrage, die wir heute früh gestellt haben, hat den Titel „Bewilligungszeiten für Wohngeld“. Damit zielen wir auf eine zügigere Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld ab. Ein Jahr Wartezeit ist einfach nicht akzeptabel.
Das Sozialreferat der Stadt München hat einen vereinfachten Wohngeldantrag entwickelt, von dem gesagt wird, daß es die Wartezeiten verkürzt. Möglicherweise kann das Sozialreferat in Fürth sich da etwas abgucken.
Wir fragen auch nach statistischen Kennzahlen zu den Bewilligungszeiten bei Wohngeld in Fürth, um die Entwicklung der Bewilligungszeiten nachvollziehen zu können und den letzten Stand zu kennen. Von der Behandlung dieser Anfrage versprechen wir uns Erkenntnisse über ämterinterne Engpässe bei der Antragsbearbeitung und über andere Faktoren, die in diese langen Wartezeiten ursächlich mit hineinspielen. Wir hoffen, daß die Verwaltung aus den Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen an Rathaus und Stadtrat für eine schnellere Bearbeitung ableiten kann.
Diesem Artikel der Fürther Nachrichten zufolge sieht OB Jung keine Eile zu einer Entscheidung, ob die Stadt Fürth die „Allianz“ verlassen muß. Der Ältestenrat, dem wir nicht angehören, soll sich im Frühjahr damit befassen. Der OB will abwarten, wie die erwartete Revision der Stadt Nürnberg ausgeht und wie die „Allianz“ dann ggf. nach einer Niederlage reagiert. Das kann laut unserem RA bis Ende nächsten Jahres dauern.
Verzerrung des politischen Wettbewerbs im Vorlauf der Bundestagswahl im Frühjahr 2025
Aus Sicht der Stadtratsgruppe müssen aber alle direkten und indirekten Zuwendungen an die „Allianz“, wegen der mit diesen Geldern bewirkten Verzerrung des politischen Wettbewerbs im Vorlauf der direkt bevorstehenden Bundestagswahl, umgehend eingestellt werden. Genau das haben wir im Rahmen unserer heute früh gestellten Anfrage „Metropolregion und Allianz“ nun auch mit Fristsetzung gefordert. Wenn die Stadt Fürth nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsbegründung des BayVGH mit einer klaren Stellungnahme in Schriftform reagiert, droht der Stadt eine Klage.
Mit der Anfrage wird gleichzeitig auch die Höhe der jährlichen indirekten Zuwendungen aus Fürth an die „Allianz“ über die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) angefragt. Die Höhe der jährlichen direkten Zuwendungen an die „Allianz“ meinen wir bereits zu kennen. Der Vollständigkeit halber fragen wir aber auch diese Zahlen an.