Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Der von der AfD im Fürther Stadtrat durch eine Anfrage an das Rathaus aufgedeckte Skandal um die Wählerbeeinflussung bei den U18 Wahlen wurde auf 1/2 Seite der heutigen Druckausgabe (12.2.2025) größtenteils richtig wiedergegeben. Hier gibt es aber einen schweren Fehler:

In den sozialen Medien hat die AfD den Fall publik gemacht, Reaktionen („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) folgten prompt.

Es wird suggeriert, daß niemand den Artikel „Wen wählen?“ des Stadtjugendrings auf www.u18-fuerth.de gesehen und sich daran gestört hätte, wenn die AfD nicht ihre Anfrage an OB Jung geschickt und eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hätte. Tatsächlich stammt der zitierte Satz aus dem Tweet vom 7.2., mit dem unser Sprecher Andreas Haas auf der Plattform X auf diesen Artikel des Stadtjugendrings hingewiesen worden war. Erst zwei Tage später bekam der OB die Anfrage frühmorgens zugeschickt. Die zugehörige Pressemitteilung hatte die FN-Redaktion tags darauf auf ihrem Schreibtisch.

Richtig wäre somit gewesen:

Die AfD war auf X auf den SJR-Artikel hingewiesen worden („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) und reagierte prompt.

Indem FN-Autor Matthias Boll die zeitliche Abfolge einfach umdreht, schiebt er der AfD im Fürther Stadtrat „die Schuld“ für den Tweet zu. Ursache und Wirkung sind verwechselt. Das Problem wäre quasi nicht, daß sich der Stadtjugendring Fürth mit einem derart kritikwürdigen Artikel angreifbar macht und dies weiterhin für normal hält. Das Problem wäre vielmehr, daß die AfD seit dem Frühjahr 2020 im Fürther Stadtrat vertreten ist, dort Anträge und Anfragen stellt, Pressemitteilungen dazu verfasst und diese dann auch noch überall verbreitet.

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth greift mit einer Anfrage Verstöße des Stadtjugendrings Fürth gegen die parteipolitische Neutralität auf. Dazu hat sich der Stadtjugendring in einem Grundlagenvertrag aus dem Jahr 2014 gegenüber der Stadt Fürth verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Fürth ihrerseits den Stadtjugendring mit gewissen Geldmitteln auszustatten.

Von aktueller Brisanz ist ein wahlbeeinflussender Artikel auf Webpräsenz des Stadtjugendrings zur U18 Wahl. Unter dem Titel „Wen wählen?“ sind die Kandidaten aller Parteien außer der AfD aufgeführt. Diese Auslassung begründet der Stadtjugendring mit der ebenso linkslastigen wie inhaltsleeren Floskel von den „demokratischen Parteien“.

Ein Nutzer der Plattform X hatte den Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas darauf hingewiesen:

https://twitter.com/bhamann/status/1887822045716566380

Daß es sich um einen Artikel zur U18-Wahl zur Landtagswahl 2023 in Bayern handelt, war dem Nutzer nicht aufgefallen, weil die gegen die AfD gerichtete Wahlempfehlung an allererster Stelle auf der U18-Seite verlinkt ist und dann auch noch „aktuell“ das erste Wort des Artikel ist:

Andreas Haas erklärt dazu: „Ich habe es auch für einen aktuellen Artikel zur bevorstehenden Wahl gehalten. Stutzig wurde ich erst, als ich sah, daß dort Landtagskandidaten aufgeführt sind. Wer sich nicht intensiv mit Politik beschäftigt, sieht das nicht — Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schon gar nicht. Sie nehmen nur mit, daß man die AfD nicht wählen soll. Was ist das, wenn nicht Wahlbeeinflussung? Ein riesiger Skandal, wenn man bedenkt, daß der Stadtjugendring Fürth selbst diese Wahlen organisiert! Bei solchen Hämmern braucht sich niemand mehr wundern, daß solchen Institutionen mißtraut wird.“

Der zweite mit der Anfrage aufgegriffene Verstoß ist die Mitgliedschaft des Stadtjugendrings Fürth bei dem nicht eingetragenen Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Daß durch eine Mitgliedschaft dort gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen wird, hatte der BayVGH mit seinem Urteil gegen die Stadt Nürnberg festgestellt. Die Revision wird daran auch nichts ändern.

Der Wortlaut der Anfrage „Parteipolitische Neutralität des SJR“ kann im Telegram-Kanal der AfD-Stadtratrgruppe @AfDFuerthStadtrat nachgelesen werden.

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Von Andreas Haas, Bezirksvorsitzender und Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe in Fürth.

In der Fränkischen Landeszeitung ist heute ein Kommentar, in dem CSU und Freie Wähler im Ansbacher Stadtrat braun angeschossen und effektiv zur Zielscheibe erklärt werden:

Grund: sie wollten bei einer Bündnis-Kundgebung nicht mitmachen, die u.a. von der LINKEN-Abspaltung Offene Linken Ansbach organisiert wird. Hat man in der FLZ-Redaktion nicht mitbekommen, daß bei den derzeit überall in Deutschland stattfindenden Kundgebungen und Demonstrationen gerade auch gegen Merz und die Union demonstriert wird? Glaubt man in der FLZ-Redaktion ernsthaft, daß man die CSU dazu bewegen kann gegen sich selbst zu demonstrieren?

Wir hatten in Fürth bereits in 2020 den Fall, daß ein CSU-Infostand zur Kommunalwahl aus einer Demonstration heraus tätlich angegriffen wurde, die sich nominell gegen den Einzug der AfD in den Fürther Stadtrat richtete. Die Fürther Nachrichten hatten sich mit ihrer Berichterstattung vollends hinter das Anliegen des lokalen Fürther Antifa-Bündnisses gestellt und in ihrer Begeisterung dann sogar einen Livestream der Demonstration gemacht. Der Angriff auf die CSU in Fürth wurde damals erst nachträglich auf Drängen der Fürther CSU in den Artikel zu der Demonstration aufgenommen:

Als Konsequenz daraus hatte sich die Stadt Fürth direkt nach der Kommunalwahl 2020 aus diesem Fürther Antifa-Bündnis verabschiedet, das diese Demonstration organisiert hatte.

Als drittes Indiz für die gestörte Wahrnehmung in den NN-Redaktionen dieser Kommentar von Michael Husarek von Mitte Dezember 2024:

Der NN-Chefredakteur hatte in seinem Kommentar „Urteil wirft Fragen auf“ das Richterkollegium am BayVGH wegen dessen Urteil gegen die Stadt Nürnberg in Sachen Allianz gescholten: „Wenn Verwaltungsrichter den Demokratieschutz mit Anlegen der Robe – ohne nach rechts oder links zu blicken – den Paragraphen unterordnen, mögen sie zwar formaljuristisch korrekt handeln, doch ob sie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit einen Dienst erweisen, steht auf einem anderen Blatt.“ (Michael Husarek)

Daß „das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“ gemäß § 4 Verfassungsschutzgesetz zu den Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gehört, war ihm damals wohl noch nicht bewußt. Heute weiß er es aber, nachdem ich ihm diesen Sachverhalt am 18.12.2024 per E-Mail dargelegt habe.

AfD warnt Stadt Uffenheim vor Beitritt zu Allianz

AfD warnt Stadt Uffenheim vor Beitritt zu Allianz

Nach Berichten in der Fränkischen Landeszeitung (FLZ), wonach die Stadt Uffenheim womöglich der Allianz beitreten will, hat sich der Kreisverband Fürth/Neustadt a.d. Aisch mit einem Schreiben an die Stadtspitze und die Sprecher der Fraktionen im Uffenheimer Stadtrat gewandt. 

Der E-Mail angehängt ist eine Bildkopie des Schreibens des Zentralfinanzamts Nürnberg, mit dem es dem stellv. Kreisvorsitzenden Andreas Haas den Eingang des Schreibens bestätigt, mit dem dieser die staatlichen Finanzbehörden am 2.12.2024 um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Allianz-Fördervereins gebeten hatte.

Andreas Haas erklärt dazu: „Den gesetzlichen Vorgaben entsprechend wird die Gemeinnützigkeit von Vereinen alle drei Jahre von den jeweiligen Finanzämtern überprüft. Die letzte Überprüfung des Allianz-Fördervereins war laut dem öffentlich einsehbaren Zuwendungsempfängerregister Ende Mai 2022. Somit ist davon auszugehen, daß das Zentralfinanzamts Nürnberg turnusmäßig im Mai 2025 die Gemeinnützigkeit dieses Vereins erneut überprüfen wird und sich dabei die ganzen Unterlagen ansehen wird, die ich ihnen zugeschickt habe. Es würde mich sehr wundern, wenn dem Verein die Gemeinnützigkeit dann nicht aberkannt würde. Mit der Aberkennung der Gemeinnützigkeit wird auch der über diesen Förderverein aufwändig organisierten Geldstrom an den nicht eingetragenen Allianz-Verein insgesamt enden, weil dann das Vermögen des Fördervereins satzungsgemäß an die Stadt Nürnberg fällt. Beim größten Teil dieser Gelder handelt es sich um öffentliche Mittel, d.h. um unser Steuergeld.“

Der AfD-Kreisverband informierte die Stadt Uffenheim in der E-Mail zudem über einen Beschluss des Kreisvorstands zur Beauftragung des Rechtsanwalts, der bereits die Klage gegen die Stadt Nürnberg geführt hatte. Das Ergebnis dieser Klage war, daß der BayVGH die Stadt Nürnberg zum Austritt aus der Allianz verurteilte. Die Stadt Nürnberg ist zwar in Revision gegangen. Damit wird der zwangsweise Austritt Nürnbergs aber gerade einmal verzögert.