Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Pressemitteilung: Zirndorfer Bürgermeister missbraucht Bürgermeisteramt

Am Donnerstag, den 16. Mai, fand im vollbesetzen kleinen Saal der Paul-Metz-Halle in Zirndorf eine Wahlkampfveranstaltung der AfD statt. Zudem veranstaltete ein Bündnis aus CSU, SPD, Grünen, Linken, Freie Wähler, AWO, Verdi-Jugend und das Fürther Bündnis gegens Rechts eine Gegenkundgebung. Bereits im Vorfeld war bekannt, dass der Bürgermeister der Stadt Zirndorf, Thomas Zwingel dazu eine Rede halten sollte.

Der Bürgermeister Thomas Zwingel (SPD) forderte in seiner Rede, „nicht eine bestimmte Partei zu wählen, sondern eine demokratische Partei“. Zudem erklärte das Stadtoberhaupt: „Wenn man eine Chance gehabt hätte, hätte man den Feinden Europas, den Feinden der Demokratie, nicht die Paul-Metz-Halle überlassen“. 

Im Ortsvorstand der AfD Zirndorf reagiert man mit Unverständnis. Die AfD stehe mit beiden Beinen fest auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung.

Thomas Zwingel von der SPD missbrauche sein Amt als Bürgermeister für den Wahlkampf seiner Partei und verletze in grober Weise das Neutralitätsgebot. Als Bürgermeister sei er Teil der Exekutive und habe als Organ des Staates gemäß Art. 21 Abs. I GG das Neutralitätsgebot zu beachten.

Vorsitzender der AfD Zirndorf, Bastian Treuheit fasst zusammen: „Ein Bürgermeister unterliegt der Neutralitätspflicht, besonders in Zeiten des Wahlkampfes. Zwingel betreibt mit seiner Äußerung unzulässige Wahlbeeinflussung. Die zuständige Rechtsaufsicht ist informiert, der Vorgang ist in Prüfung.“

Kein Einzelfall: Die Zirndorfer Stadträtin Elke Eder (FW) missbrauchte ebenfalls ihr Amt als Kulturreferentin, um sich gegen die AfD auszusprechen und die Partei zu diffamieren. Sie schrieb öffentlich auf Facebook: „Auch als Kulturreferentin der Stadt Zirndorf kann ich es nicht zulassen, dass unsere Paul-Metz-Halle, in der großartige nationale und internationale KünstlerInnen auftreten, von einer Partei benutzt wird, die als rechtextremistischer Verdachtsfall eingestuft ist!

Dazu äußert sich Bastian Treuheit wie folgt: „Die Amtsinhaber im Zirndorfer Rathaus stehen exemplarisch für eine politische Kaste in Deutschland, die die Demokratie allein für sich gepachtet zu haben glaubt. Das Neutralitätsgebot gilt für jeden Amtsträger gleichermaßen, ob es sich nun um den Bundespräsidenten oder einen Bürgermeister einer kleinen Gemeinde handelt. Allen Parteien steht es zu, gleiche Chancen im Wahlkampf zu erhalten und nicht durch Wahlempfehlungen und Diffamierungen von Amtsrägern behindert zu werden.“

Pressemitteilung: AfD im Fürther Stadtrat hinterfragt kostspielige Tigermücken-Bekämpfung

Pressemitteilung: AfD im Fürther Stadtrat hinterfragt kostspielige Tigermücken-Bekämpfung

Durch eine Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe wurde nun bekannt, wie viel Geld der Kampf gegen die Tigermücke schon gekostet hat. Nicht weniger als 710.000 Euro hat die Stadt Fürth seit 2020 ausgegeben, um die „Etablierung stabiler Populationen“ entsprechend einer Handlungsempfehlung des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege zu verhindern. Die Stadt Fürth bekommt dafür jedoch keine Gelder von Bund oder Land, weshalb die kostspielige Bekämpfung zu 100 Prozent beim städtischen Haushalt zu Buche schlägt.

In Erfahrung bringen konnte die Stadtratsgruppe auch, daß von den Krankheiten, die die Tigermücke übertragen kann, bislang nur Dengue in Fürth registriert wurde. Der Erreger dieses Fiebers gehört zu den Viren, die nur von der Tigermücke übertragen werden können. Insgesamt 15 mal wurde Dengue, das eine „schwere grippeähnliche Erkrankung“ verursacht, in Jahren 2021 bis 2024 in Fürth Stadt und Land registriert. Dengue trat jedoch durchgängig bei Reiserückkehrern auf, weshalb eine Übertragung durch die Tigermücke ausgeschlossen werden kann.

Der Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas erklärt dazu: „Wir haben Zweifel am Nutzen dieser Bekämpfung, weshalb wir auch die Streichung dieser jährlichen Ausgabenposition beantragt haben. Im Umweltreferat weiß man längst, daß Fürth die Tigermücke nicht mehr los wird. Trotzdem soll die kostspielige Bekämpfung durch eine Spezialfirma fortgesetzt werden. Mit den Insektenfallen wird nur die Tigermücke bekämpft, obwohl auch die heimische Stechmücke (lat. Aedes vexans) diverse Krankheiten wie Tahyna, Myxomatose, Encephalitis und Dirofilaria immitis übertragen und im Sommer sehr lästig sein kann.“

Weitergehende Informationen bei TOP Ö5, Ö7 und Ö7.1: Sitzung des Umweltausschusses vom 3.5.2024

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Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Pressemitteilung: Mittelfränkische AfD will Asylbewerbern und Flüchtlingen Arbeitsgelegenheiten anbieten

Im Zuge des Krieges in der Ukraine gibt es auf bundespolitischer Ebene
immer wieder Vorstöße zu einer allgemeinen Dienstpflicht. Ob es wirklch
dazu kommt, ist ungewiß. Sicher ist jedoch, daß besonders Einrichtungen im
Sozial- und Pflegebereich einen Nutzen davon hätten. Bis zur Abschaffung
der Wehrpflicht haben bundesweit jährlich über 100.000 Zivildienstleistende
ersatzweise in solchen Einrichtungen mit angepackt und dabei auch erste
Erfahrungen mit der Arbeitswelt gesammelt. Auch wenn es sich zumeist um
ungelernte Tätigkeiten handelte, haben die „Zivis“ mit ihrer Arbeit doch das
Fachpersonal entlastet und so einen spürbaren Beitrag dazu geleistet den
Betrieb in diesen Einrichtungen am Laufen zu halten.


Vergleichbares wäre möglich, wenn Asylbewerber und Flüchtlinge aus der
Ukraine Arbeitsgelegenheiten zur Verfügung gestellt bekommen. Die
gesetzliche Grundlage dafür ist bereits vorhanden. Die Umsetzung von
AsylbLG § 5 erfolgt jedoch schleppend. Es ist bislang unklar, wer dafür
zuständig ist, den in den Aufnahmeeinrichtungen Bayerns lebenden
Personen Arbeitsgelegenheiten anzubieten.


Zu diesem Ergebnis kommt AfD-Stadtrat und Andreas Haas, nachdem er im
Sozialbeirat der Stadt Fürth die Frage gestellt hatte, ob es denn geplant ist,
den in den Einrichtungen in Fürth lebenden Asylbewerbern solche Arbeiten
anzubieten. Laut Sozialreferent Dr. Benedikt Döhla sei dies „nicht in erster
Linie Aufgabe der Kommunen“. Die Stadt Fürth wolle trotzdem „prüfen, ob
es möglich und sinnvoll ist“. Das Thema soll nun bei der nächsten Sitzung
des Sozialbeirats am 18. Juni offiziell behandelt werden.


Vorangetrieben wird es auch von den AfD-Kreisräten in den Landkreisen
Fürth und Neustadt a.d. Aisch/Bad Windsheim. Kreisrätin Anni Benedikt
verweist in ihrer Anfrage an Landrat Helmut Weiß auf den „erheblichen
Arbeitskräftemangel in öffentlichen und sozialen Einrichtungen“, über den im
Kreistag immer wieder gesprochen wird. In seiner Antwort an den Sprecher
der Fürther Kreistagsfraktion Claus-Georg Pleyer weist der Fürther Landrat
Bernd Obst darauf hin, daß „derzeit keine personellen Ressourcen für die
Anleitung und Überwachung derartiger Arbeitsgelegenheiten bei der
Unterkunftsverwaltung des Landkreises bestehen“.


Haas, der auch mittelfränkischer Bezirksvorsitzender ist, erklärt dazu: „Daß
die Zuständigkeit wie eine heiße Kartoffel weiter gereicht wird, liegt wohl
auch daran, daß Leistungskürzungen möglich sind, wenn eine angebotene
Tätigkeit grundlos abgelehnt wird. Auch solche Fälle wird es freilich geben.
Das bedeutet dann Ärger. Man macht sich damit als Landrat nicht beliebt. Es
gibt aber bereits Landkreise in denen das umgesetzt wird. Der badenwürttembergische
Main-Tauber-Kreis stellt auf seiner Seite ein Formular
bereit, mit dem staatliche, kommunale und gemeinnützige Träger solche
Arbeitsgelegenheiten an das dortige Landratsamt melden können. Wenn es
dort geht, warum nicht bei uns?“


Wer eigentlich dafür zuständig ist und warum die Umsetzung in Bayern
bislang nicht vorankommt, soll nun eine Anfrage von Johannes Meier
(Stadtrat in Ansbach und MdL) an die Staatsregierung klären. Meier sagt
dazu: „In Bayern liegt die gesetzliche Zuständigkeit für die Unterbringung bei
den Regierungen der Bezirke. Dem entsprechend erfolgt auch die Anmietung
geeigneter Immobilien meist durch die jeweilige Bezirksregierung. Es gibt
aber auch Unterkünfte, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten
angemietet werden. Damit Asylbewerber und Flüchtlinge, wie vom Gesetz
vorgesehen, auch Arbeitsgelegenheiten innerhalb der Einrichtungen zu deren
Aufrechterhaltung und Betreibung zur Verfügung gestellt bekommen, muß
dies in den Verträgen mit den Betreibern der Einrichtungen geregelt sein. Das
wird flächendeckend nur dann stattfinden, wenn es dazu eine Vorgabe der
Staatsregierung gibt.“