Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Der von der AfD im Fürther Stadtrat durch eine Anfrage an das Rathaus aufgedeckte Skandal um die Wählerbeeinflussung bei den U18 Wahlen wurde auf 1/2 Seite der heutigen Druckausgabe (12.2.2025) größtenteils richtig wiedergegeben. Hier gibt es aber einen schweren Fehler:

In den sozialen Medien hat die AfD den Fall publik gemacht, Reaktionen („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) folgten prompt.

Es wird suggeriert, daß niemand den Artikel „Wen wählen?“ des Stadtjugendrings auf www.u18-fuerth.de gesehen und sich daran gestört hätte, wenn die AfD nicht ihre Anfrage an OB Jung geschickt und eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hätte. Tatsächlich stammt der zitierte Satz aus dem Tweet vom 7.2., mit dem unser Sprecher Andreas Haas auf der Plattform X auf diesen Artikel des Stadtjugendrings hingewiesen worden war. Erst zwei Tage später bekam der OB die Anfrage frühmorgens zugeschickt. Die zugehörige Pressemitteilung hatte die FN-Redaktion tags darauf auf ihrem Schreibtisch.

Richtig wäre somit gewesen:

Die AfD war auf X auf den SJR-Artikel hingewiesen worden („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) und reagierte prompt.

Indem FN-Autor Matthias Boll die zeitliche Abfolge einfach umdreht, schiebt er der AfD im Fürther Stadtrat „die Schuld“ für den Tweet zu. Ursache und Wirkung sind verwechselt. Das Problem wäre quasi nicht, daß sich der Stadtjugendring Fürth mit einem derart kritikwürdigen Artikel angreifbar macht und dies weiterhin für normal hält. Das Problem wäre vielmehr, daß die AfD seit dem Frühjahr 2020 im Fürther Stadtrat vertreten ist, dort Anträge und Anfragen stellt, Pressemitteilungen dazu verfasst und diese dann auch noch überall verbreitet.

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth greift mit einer Anfrage Verstöße des Stadtjugendrings Fürth gegen die parteipolitische Neutralität auf. Dazu hat sich der Stadtjugendring in einem Grundlagenvertrag aus dem Jahr 2014 gegenüber der Stadt Fürth verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Fürth ihrerseits den Stadtjugendring mit gewissen Geldmitteln auszustatten.

Von aktueller Brisanz ist ein wahlbeeinflussender Artikel auf Webpräsenz des Stadtjugendrings zur U18 Wahl. Unter dem Titel „Wen wählen?“ sind die Kandidaten aller Parteien außer der AfD aufgeführt. Diese Auslassung begründet der Stadtjugendring mit der ebenso linkslastigen wie inhaltsleeren Floskel von den „demokratischen Parteien“.

Ein Nutzer der Plattform X hatte den Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas darauf hingewiesen:

https://twitter.com/bhamann/status/1887822045716566380

Daß es sich um einen Artikel zur U18-Wahl zur Landtagswahl 2023 in Bayern handelt, war dem Nutzer nicht aufgefallen, weil die gegen die AfD gerichtete Wahlempfehlung an allererster Stelle auf der U18-Seite verlinkt ist und dann auch noch „aktuell“ das erste Wort des Artikel ist:

Andreas Haas erklärt dazu: „Ich habe es auch für einen aktuellen Artikel zur bevorstehenden Wahl gehalten. Stutzig wurde ich erst, als ich sah, daß dort Landtagskandidaten aufgeführt sind. Wer sich nicht intensiv mit Politik beschäftigt, sieht das nicht — Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schon gar nicht. Sie nehmen nur mit, daß man die AfD nicht wählen soll. Was ist das, wenn nicht Wahlbeeinflussung? Ein riesiger Skandal, wenn man bedenkt, daß der Stadtjugendring Fürth selbst diese Wahlen organisiert! Bei solchen Hämmern braucht sich niemand mehr wundern, daß solchen Institutionen mißtraut wird.“

Der zweite mit der Anfrage aufgegriffene Verstoß ist die Mitgliedschaft des Stadtjugendrings Fürth bei dem nicht eingetragenen Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Daß durch eine Mitgliedschaft dort gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen wird, hatte der BayVGH mit seinem Urteil gegen die Stadt Nürnberg festgestellt. Die Revision wird daran auch nichts ändern.

Der Wortlaut der Anfrage „Parteipolitische Neutralität des SJR“ kann im Telegram-Kanal der AfD-Stadtratrgruppe @AfDFuerthStadtrat nachgelesen werden.

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Von Andreas Haas, Bezirksvorsitzender und Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe in Fürth.

In der Fränkischen Landeszeitung ist heute ein Kommentar, in dem CSU und Freie Wähler im Ansbacher Stadtrat braun angeschossen und effektiv zur Zielscheibe erklärt werden:

Grund: sie wollten bei einer Bündnis-Kundgebung nicht mitmachen, die u.a. von der LINKEN-Abspaltung Offene Linken Ansbach organisiert wird. Hat man in der FLZ-Redaktion nicht mitbekommen, daß bei den derzeit überall in Deutschland stattfindenden Kundgebungen und Demonstrationen gerade auch gegen Merz und die Union demonstriert wird? Glaubt man in der FLZ-Redaktion ernsthaft, daß man die CSU dazu bewegen kann gegen sich selbst zu demonstrieren?

Wir hatten in Fürth bereits in 2020 den Fall, daß ein CSU-Infostand zur Kommunalwahl aus einer Demonstration heraus tätlich angegriffen wurde, die sich nominell gegen den Einzug der AfD in den Fürther Stadtrat richtete. Die Fürther Nachrichten hatten sich mit ihrer Berichterstattung vollends hinter das Anliegen des lokalen Fürther Antifa-Bündnisses gestellt und in ihrer Begeisterung dann sogar einen Livestream der Demonstration gemacht. Der Angriff auf die CSU in Fürth wurde damals erst nachträglich auf Drängen der Fürther CSU in den Artikel zu der Demonstration aufgenommen:

Als Konsequenz daraus hatte sich die Stadt Fürth direkt nach der Kommunalwahl 2020 aus diesem Fürther Antifa-Bündnis verabschiedet, das diese Demonstration organisiert hatte.

Als drittes Indiz für die gestörte Wahrnehmung in den NN-Redaktionen dieser Kommentar von Michael Husarek von Mitte Dezember 2024:

Der NN-Chefredakteur hatte in seinem Kommentar „Urteil wirft Fragen auf“ das Richterkollegium am BayVGH wegen dessen Urteil gegen die Stadt Nürnberg in Sachen Allianz gescholten: „Wenn Verwaltungsrichter den Demokratieschutz mit Anlegen der Robe – ohne nach rechts oder links zu blicken – den Paragraphen unterordnen, mögen sie zwar formaljuristisch korrekt handeln, doch ob sie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit einen Dienst erweisen, steht auf einem anderen Blatt.“ (Michael Husarek)

Daß „das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“ gemäß § 4 Verfassungsschutzgesetz zu den Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gehört, war ihm damals wohl noch nicht bewußt. Heute weiß er es aber, nachdem ich ihm diesen Sachverhalt am 18.12.2024 per E-Mail dargelegt habe.

Rückblick der AfD-Stadtratsgruppe Fürth auf die Haushaltsberatungen

Rückblick der AfD-Stadtratsgruppe Fürth auf die Haushaltsberatungen

Die AfD-Stadtratsgruppe hatte zu den Haushaltsberatungen den Antrag gestellt alle Positionen zum umstrittenen Umbau der Hornschuchpromenade aus dem Haushalt zu streichen. Damit hätte die Stadt Fürth Eigenmittel in Höhe von 3 Mio. Euro sparen können. In seiner Haushaltsrede zeigte Gruppen-Sprecher Andreas Haas auf, daß diese Einsparung es erlauben würde, die im Zuge der Haushaltskonsolidierung im Mai 2024 beschlossenen zusätzlichen Belastungen für die Bürger zurückzunehmen:

  • Erhöhung der Hundesteuer (ab 2025 um jährlich 33 T€)
  • Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung (jährlich 15 T€ ab 2024)
  • Erhöhung der Parkgebühren um 25 % (jährlich 478 T€ ab 2025)

Der Antrag bekam jedoch nur die Unterstützung der drei AfD-Stadträte und von Heidi Lau (FWF).

Einige Stadträte der anderen Parteien hatten bei den Haushaltsberatungen heute arge Phantomschmerzen, was in einer unmotivierten Debatte über AfD und Brandmauer zum Ausdruck kam, obwohl das gar nicht auf der Tagesordnung stand. Andreas Haas erklärte daher in seinem Schlusswort, daß er die „Brandmauer“ im Grundgesetz noch nicht finden konnte und daß Markus Braun als Sitzungsleiter damals im FuV-Ausschuss die Brandmauer-Schlagzeile einfach hätte verhindern können, wenn er bei der Sozialitcket-Abstimmung erst über die 10 Euro des FDP-Kollegen, dann über die 15 Euro der CSU und zuletzt über die 18 Euro der SPD hätte abstimmen lassen.

Stadtratsgruppe Fürth leitet Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Allianz-Förderverein und EMN ein

Stadtratsgruppe Fürth leitet Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Allianz-Förderverein und EMN ein

Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth, hat mit Schreiben vom 22.11. und 2.12.2024 das Zentralfinanzamt Nürnberg sowie das Landesamt für Steuern um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine „EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“ und „Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V.“ gebeten.

In den beiden Schreiben enthalten sind als Anlagen Dokumente aus dem Geschäftsbericht der EMN und die schriftlichen Antworten der Fürther Stadtverwaltung auf die Anfrage „Metropolregion und Allianz“ der Stadtratsgruppe als Beleg für die jährliche Zahlung von der EMN an den Förderverein in Höhe von 10.000 Euro. Weiterhin enthalten ist das Schreiben von Stefan Doll, mit dem er im April 2022 als Vorsitzender der Allianz Gebietskörperschaften wie die Stadt Fürth um einen „freiwilligen Mitgliedsbeitrag“ bat, was gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde. Enthalten ist auch eine „Mitgliederliste – Organisationen“ der Allianz vom 20. Mai 2020, die der Stadtratsgruppe in die Hände gefallen war.

Die Finanzbehörden werden mit den Schreiben auch auf Zahlungseingänge steuerpflichtiger Wirtschaftsbetriebe wie der SpVgg Greuther Fürth GmbH&Co. KGaA und der McDonalds-Filialen in Gunzenhausen, Roth, Schwabach und Weißenburg an den Förderverein hingewiesen, von denen nicht klar ist, wie sie von dem Förderverein zu verbuchen sind und wie sie verbucht wurden. Aufgezeigt wird zudem freilich auch die Verbindung beider Vereine mit dem Urteil des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft bei der Allianz.

Zu dem Förderverein erklärt Andreas Haas:

„Vielleicht ist es formalrechtlich nicht zu beanstanden, daß von diesem Verein sog. freiwillige Mitgliedsbeiträge der Gebietskörperschaften vereinnahmt werden, um damit den nicht eingetragenen Verein des Herrn Doll zu begünstigen. Wenn das Finanzamt aber die vorgelegten Dokumente bewertet, dürfte es doch zu dem Ergebnis kommen, daß das von der Geschäftsführung des Vereins verfolgte Ziel nicht in der Verfolgung der beim Finanzamt registrierten gemeinnützigen Zwecke besteht. Es ist anhand der vorgelegten Unterlagen leicht erkennbar, daß die Arbeit der Geschäftsführung auf eine Maximierung des Anteils der Zahlungseingänge ausgerichtet ist, die steuerlich keiner Bindung an Gemeinnützige Zwecke unterliegen, um damit diese ‚kommunale Öffentlichkeitsarbeit‘ zu betreiben, die Gegenstand des Urteils des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg ist.“

Fürth: Neue Erkenntnisse und ein Schreiben zu Metropolregion und Allianz an die Finanzbehörden

Fürth: Neue Erkenntnisse und ein Schreiben zu Metropolregion und Allianz an die Finanzbehörden

Die Antworten der Verwaltung zu unserer Anfrage „Metropolregion und Allianz“ liegen vor (hier und hier). Anders als von uns erwartet, stellt die EMN der Allianz keine vergütete Arbeitskraft zur Verfügung. Stattdessen wird die Allianz seit 2017 auf Beschluß des Rates der Europäischen Metropolregion Nürnberg mit jährlich 10.000 Euro finanziell unterstützt.

Die jährlichen städtischen Mitgliedsbeiträge der Stadt Fürth an die EMN sind mit rund 33.500 Euro deutlich höher als von uns erwartet. Erklärt wurde dies durch eine neuere Beitragsordnung, nach der sich dieser Beitrag von 0,15 Euro pro Einwohner auf 0,20 Euro erhöht hat. Die neue Satzung will man uns noch zukommen lassen.

Nach einer Einsichtnahme in das Register beim Amtsgericht Nürnberg (online) und das Zuwendungsempfängerregister beim Bundeszentralamt für Steuern (online) ergibt sich für uns nun folgendes Bild:

Der beim Finanzamt als steuerbegünstigt geführte Verein ENM Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. (VR 201634) mit Herrn Peter Reiß (OB von Schwabach) als Vorsitzenden stellt dem nicht eingetragenen Verein der Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg für die Maßnahme „Mitarbeit in der Allianz gegen Rechtsextremismus“ seit 2017 Geldmittel von jährlich 10.000 Euro zur Verfolgung seiner Satzungszwecke zur Verfügung.

Dies erfolgt sehr wahrscheinlich mittelbar über den Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V. (VR 202291), an den laut einem Anhang zur Beschlussvorlage der Verwaltung (hier) auch die Zuwendungen der Stadt Fürth für die Allianz überwiesen werden. Der Verein wird beim Finanzamt ebenfalls als steuerbegünstigt geführt. Vorsitzender dieses Vereins ist Markus König (OB von Nürnberg). Die Anlage ist ein Schreiben von Stefan Doll an die Stadt Fürth von April 2022, in dem er den Verein als „Förderverein“ bezeichnet.

Der von Herrn Doll geführte Allianz-Verein schreibt sich selbst in seiner Vereinssatzung die Verfolgung „ausschließlich und unmittelbar gemeinnütziger Zwecke“ (§ 1 Satz 3) zu. Es finden sich in dieser Satzung jedoch keine Angaben dazu, welche der in AO § 52 Abs. 2 zur Auswahl stehenden Gemeinnützigen Zwecke das im Einzelnen sein sollen. Wegen dieser Auslassung ist klar, daß dieser Verein keine Gemeinnützigen Zwecke verfolgt. Beim Finanzamt geführt wird er gar nicht, weil es ein „nicht eingetragener Verein“ (§ 1 Satz 1) ist.

Für die EMN haben wir die staatlichen Finanzbehörden bereits per Schreiben um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit gebeten.

Zweifel an Gemeinnützigkeit der Metropolregion Nürnberg wegen Allianz-Unterstützung

Zweifel an Gemeinnützigkeit der Metropolregion Nürnberg wegen Allianz-Unterstützung

Von Andreas Haas

Es ist schon spannend, was man in Dokumenten wie der Geschäftsordnung der Europäischen Metropolregion Nürnberg, der Satzung des Vereins EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. und dem Jahresbericht 2023 so alles finden kann:

Der Jahresbeitrag an die Metropolregion der Stadt Fürth mit 132.000 Einwohnern und dem Mitgliedsbeitrag von 15 Cent pro Einwohner (Beitragsordnung § 2 Abs. 2) sollte bei rund 20.000 Euro liegen. Sie finanzieren sich größtenteils über Förderprojekte von Bund, Land und EU (in 2024 rund 2,7 Mio. Euro ). An zweiter Stelle stehen sog. Wirtschaftsbeiträge (1 Mio. Euro) und an dritter die Jahresbeiträge der Mitgliedskommunen (870 Tsd. Euro).

Haushalt2024

Sie haben eine Geschäftsstelle in Nürnberg mit einem Mitarbeiter und eine Steuernummer. Die „Mitwirkung an der Allianz gegen Rechtsextremismus“ wird in der Satzung des Vereins in § 2 Abs. 2 als Maßnahme zur Verwirklichung Gemeinnütziger Zwecke dargestellt. Dazu findet sich in §2 Abs. 1 eine Auswahl Gemeinnütziger Zwecke aus Abgabenordnung § 52, die man sich so zu eigen macht.

Eine der spannenden Frage ist nun wohl, welche der Gemeinnützigen Zwecke das Aufstellen dieser martialischen Plakate zur Landtagswahl in Bayern 2023 verwirklicht haben soll, was im Jahresbericht 2023 der Metropolregion aufgeführt ist. Oder diese „Brandmauer“-Aktion gegen Rechts. Muß man bei „Brandmauer“ nicht automatisch an die AfD denken? Und gegen welche Partei richtet es sich wohl, wenn eine Podiumsdiskussion nur für Politiker „demokratischer Parteien“ veranstaltet wird?

Wie kann das alles gemeinnützig sein, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs laut seiner Pressemitteilung vom 18. November 2024 in diesen von der Metropolregion unterstützten Aktivitäten der Allianz „eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit“ erkannt hat, „die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei“ richtet und laut Verwaltungsgerichtshof „gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ verstößt?

Landtagwahl 2023
AfD-Stadtratsgruppe Fürth: Inakzeptable Bewilligungszeiten bei Anträgen auf Wohngeld

AfD-Stadtratsgruppe Fürth: Inakzeptable Bewilligungszeiten bei Anträgen auf Wohngeld

Die zweite Anfrage, die wir heute früh gestellt haben, hat den Titel „Bewilligungszeiten für Wohngeld“. Damit zielen wir auf eine zügigere Bearbeitung von Anträgen auf Wohngeld ab. Ein Jahr Wartezeit ist einfach nicht akzeptabel.

Das Sozialreferat der Stadt München hat einen vereinfachten Wohngeldantrag entwickelt, von dem gesagt wird, daß es die Wartezeiten verkürzt. Möglicherweise kann das Sozialreferat in Fürth sich da etwas abgucken.

Wir fragen auch nach statistischen Kennzahlen zu den Bewilligungszeiten bei Wohngeld in Fürth, um die Entwicklung der Bewilligungszeiten nachvollziehen zu können und den letzten Stand zu kennen. Von der Behandlung dieser Anfrage versprechen wir uns Erkenntnisse über ämterinterne Engpässe bei der Antragsbearbeitung und über andere Faktoren, die in diese langen Wartezeiten ursächlich mit hineinspielen. Wir hoffen, daß die Verwaltung aus den Erkenntnissen konkrete Handlungsempfehlungen an Rathaus und Stadtrat für eine schnellere Bearbeitung ableiten kann.

AfD-Stadtratsgruppe fordert Austritt von Fürth aus „Allianz“ und die umgehende Einstellung aller Zuwendungen

AfD-Stadtratsgruppe fordert Austritt von Fürth aus „Allianz“ und die umgehende Einstellung aller Zuwendungen

Diesem Artikel der Fürther Nachrichten zufolge sieht OB Jung keine Eile zu einer Entscheidung, ob die Stadt Fürth die „Allianz“ verlassen muß. Der Ältestenrat, dem wir nicht angehören, soll sich im Frühjahr damit befassen. Der OB will abwarten, wie die erwartete Revision der Stadt Nürnberg ausgeht und wie die „Allianz“ dann ggf. nach einer Niederlage reagiert. Das kann laut unserem RA bis Ende nächsten Jahres dauern.

Verzerrung des politischen Wettbewerbs im Vorlauf der Bundestagswahl im Frühjahr 2025

Aus Sicht der Stadtratsgruppe müssen aber alle direkten und indirekten Zuwendungen an die „Allianz“, wegen der mit diesen Geldern bewirkten Verzerrung des politischen Wettbewerbs im Vorlauf der direkt bevorstehenden Bundestagswahl, umgehend eingestellt werden. Genau das haben wir im Rahmen unserer heute früh gestellten Anfrage „Metropolregion und Allianz“ nun auch mit Fristsetzung gefordert. Wenn die Stadt Fürth nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsbegründung des BayVGH mit einer klaren Stellungnahme in Schriftform reagiert, droht der Stadt eine Klage.

Mit der Anfrage wird gleichzeitig auch die Höhe der jährlichen indirekten Zuwendungen aus Fürth an die „Allianz“ über die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) angefragt. Die Höhe der jährlichen direkten Zuwendungen an die „Allianz“ meinen wir bereits zu kennen. Der Vollständigkeit halber fragen wir aber auch diese Zahlen an.

AfD-Stadtrat Köhler: Umbau der Hornschuchpromenade in Fürth ist planerischer Unsinn

AfD-Stadtrat Köhler: Umbau der Hornschuchpromenade in Fürth ist planerischer Unsinn

Keine Zustimmung zum Umbau der Hornschuchpromenade

Johannes Köhler: Als AfD-Stadtrat vertrete ich den Willen der Bürger. Ich möchte daher meine Position zum geplanten Umbau der Hornschuchpromenade klar darlegen. Der Umbau, der mit der Vernichtung von Parkraum und jetzt zusätzlich der Fällung von Bäumen verbunden ist, stellt nicht nur eine Geldverschwendung dar, sondern geschieht auch gegen den ausdrücklichen Willen der Bürger unserer Stadt, wie eine Bürgerbeteiligung ergeben hat. Gerade unter dieser Stadtspitze wird immer wieder Parkraum vernichtet, genaue Angaben will die Stadt dazu nicht machen. In dem vorliegenden Fall werden es voraussichtlich 200 Parkplätze sein, die verschwinden werden. Die Menschen werden gezwungen sein, ihr Auto in ein Parkhaus (Kosten: ca. 900 € im Jahr) zu stellen. Gerade für ältere Menschen und für Behinderte ist das nicht tragbar.

Die geplanten Maßnahmen sind aus meiner Sicht planerischer Unsinn. Die Fällung dieser Bäume und das Eingreifen in die Grünanlage, die einen wichtigen Teil dieses Stadtgebietes ausmacht, ist nicht gerechtfertigt. Stattdessen sollten wir die bestehenden Strukturen optimieren und erhalten, anstatt sie zu zerstören.

Ich fordere die Stadtverwaltung auf, die Pläne zu überdenken und den Dialog mit der Bevölkerung zu suchen. Eine nachhaltige Stadtentwicklung sollte die Bedürfnisse der Bürger respektieren und gleichzeitig unsere Lebensqualität erhöhen, nicht verringern.

Gemeinsam müssen wir uns für eine Stadt einsetzen, die die Interessen aller Bürger in den Mittelpunkt stellt und gleichzeitig wertvolle Grünflächen schützt.

Für Rückfragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

Tagesordnungspunkt Ö6 im Bau- und Werksausschuss vom 13.11.2024