Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Gestern wurde unsere Anfrage „Sachstand zu Bebauungsplan 332b“ im Bau- und Werksausschuss behandelt.

Bemerkenswert war dabei, daß die Anfrage vom OB in den nicht-öffentlichen Teil verfügt worden war. Ebenso die Anfrage der FWF und der CSU-Antrag. Wenige Stunden vor der Sitzung teilte dann der Sitzungsdienst den Stadträten dieses mit:

Nach Rücksprache zwischen Rf. V und dem Rechtsamt der Stadt Fürth wurden die beiliegenden Anträge in den öffentlichen Teil des BWA neu verfügt. Die Antragsdokumente der CSU-Stadtratsfraktion wurden entsprechend der Rücksprache von Rf. V teilweise geschwärzt.

Der CSU-Antrag und unsere Anfrage wurden somit öffentlich behandelt, nicht aber die FWF-Anfrage. Von Seiten der Eigentümerfamilien kommt dies als plausible Vermutung:

Weil Hr. Schubert im Beisein von zwei anderen Personen zu Frau Lau gesagt hat „Es ist nur noch eine Politische Entscheidung“. Dies war im Antrag von Frau Lau gestanden….

Im Ergebnis soll es nun einen Erörterungs-Termin für 332b vor der Sommerpause geben. Gute Nachrichten für die Eigentümerfamilien!

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Von Andreas Haas

Der Focus schreibt in seinem Artikel Union stellte 551 Fragen: So pampig antwortet die Noch-Regierung auf die Fragen nach den NGO-Steuermillionen:

Und weiter wirft Ryglewski der Union indirekt vor, dass sich deren Abgeordnete die Recherche-Arbeit doch selbst machen könnten: „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.“

Völlig richtig! CDU/CSU müssen selbst die Finanzströme ermitteln und dann dem zuständigen Finanzamt ihre Belege für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit zuschicken. Das bekommen die aber wohl nicht hin.

Dabei wäre es so einfach. Wenn schon in der Zeitung steht, daß die Amadeu Antonio Stiftung „2,6 Mio. Euro in 2025“ bekommt, dann hat die Union im Bundestag doch das Recht, dieser Stiftung direkt eine Anfrage zu stellen, um der Mittelverwendung nachzugehen. So können sie den Finanzströmen selbst nachgehen und gerichtsfeste Belege dafür sammeln.

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Mit einem heute abgeschickten Schreiben bittet der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth Andreas Haas das Finanzamt Marburg um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“. Grund ist deren Publikation Empfehlungen zum Umgang mit der AfD vom April 2024, die voll von bösartigen Unterstellungen ist und in dieser Aussage gipfelt:

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe haben daraufhin beschlossen, für die anstehenden Wahlen eine Empfehlung gegen die AfD auszusprechen.

Eine solche auf einer Beschlusslage beruhende Wahlempfehlung ist nach Auffassung von Haas klar unvereinbar mit der gesetzlichen Erfordernis der Selbstlosigkeit in AO § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3, nach der die Bundesvereinigung Lebenshilfe als gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf. Genau dies tut die Bundesvereinigung Lebenshilfe aber, denn mit einer solchen Wahlempfehlung gegen die AfD werden die jeweils anderen bei Wahlen antretenden Parteien mittelbar unterstützt oder gefördert.

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Von Andreas Haas

Unser Kreisrat und Stadtrat in Zirndorf Claus-Georg Pleyer hat in internen Beratungen zu Metropolregion und Allianz auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen hingewiesen. 

Darin wird unter Frage Nr. 4 in Frageform gesagt, daß es für Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 — wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“ — keine gesetzliche Grundlage gibt.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie die staatlichen Finanzbehörden in Bayern damit bei im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit festgestellten Verstößen gegen die politische Neutralität umgehen. Einfach durchwinken wird man es kaum können. Vielleicht gibt es dazu demnächst eine Anfrage an die Staatsregierung von einem unserer MdLs.

Aus unserer Sicht ist die Gesetzeslage allerdings klar. Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3: Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Von Andreas Haas

Eine Frau Graßer-Reitzner von den Nürnberger Nachrichten hat vor ein oder zwei Tagen bei mir angerufen. Sie recherchiert zu der Sache mit der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Metropolregion und Allianz. Sie ist Mitglied im gemeinsamen Rechercheteam von Nürnberger Nachrichten und Bayerischem Rundfunk.

„Wollen Sie die Allianz kaputt machen oder was ist Ihr Ziel?“


So spontan fiel mir da erst keine Antwort ein. Dann habe ich ihr als Trost gesagt, daß der nicht eingetragene Allianz-Verein auch nach dem Stop der Geldflüsse aus Kommunen wie Fürth sicher weiter bestehen wird. Nur dann halt ohne staatliche Geldmittel. 

Dann wollte sie im Gespräch auf das Aktivwerden der Allianz gegen Antisemitismus und Rassismus hinaus. Habe ihr gesagt, daß es darum gar nicht geht und daß sie den Gegenstand so jedenfalls nicht erfassen wird. Dann habe ich ihr dargelegt, daß das Finanzamt kaum „ein Auge zudrücken wird“, wenn man sie mit der Nase darauf stößt, daß permanent gemeinnützig/steuerverünstig durch den Förderverein vereinnahmte Geldmittel an diesen nicht eingetragen Allianz-Verein weiter fließen, weil es gerade der Zweck der Regelungen der Abgeabenordnung ist dies zu verhindern. Da kam dann nicht mehr viel von ihr.

Habe sie dann per E-Mail mit allen relevanten Dokumenten und Informationen versorgt, damit sie ihre Recherche machen kann. Da ist dann demnächst ein Artikel von NN und BR zu erwarten. 

Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein

Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein


Artikel von RA Rainer Thesen, der uns bei all diesen Allianz-Angelegenheiten anwaltlich vertritt und auch die erfolgreiche Klage gegen die Stadt Nürnberg am BayVGH geführt hat:

Spät, aber nicht zu spät hat sich die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag dazu aufgerafft, eine sogenannte kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten um Auskunft darüber zu bekommen, welche sogenannten NGOs aus Steuermitteln (mit-) finanziert werden, darunter die, sagen wir einmal, „Firma“ correctiv und die mit dem putzigen Namen „Omas gegen rechts“ auftretende Kampagnenorganisation. Mit 551 detaillierten Fragen will man also Gewissheit darüber erlangen, wer da alles auf Kosten der Steuerzahler, also auf Kosten von uns allen, sein politisches Süppchen kocht und auf den Marktplätzen feilbietet. Entsprechend laut und misstönend fällt das Geheul von der linken Seitenlinie des politischen Spielfeldes aus. Ein Angriff auf die Demokratie, tönt es da. Wieso eigentlich soll der Staat und damit der Steuerzahler verpflichtet sein, irgendwelche sogenannte Nichtregierungsorganisationen finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht etwa wie das Rote Kreuz und die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Aufgaben wahrnehmen, die an und für sich staatliche Aufgaben sind? Ein Angriff auf die Demokratie wäre nur dann gegeben, wenn diese NGO’s etwa verboten würden, oder aber ihre Tätigkeit massiv eingeschränkt würde. Denn dann wäre die Verfassung verletzt, und zwar massiv. Die Art. 2, 5 und 8 GG schützen nun einmal das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Bezahlen muß der Staat das alles allerdings auf keinen Fall.

Lesen Sie den kompletten Artikel auf dem Blog des Herrn Thesen: hier

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Der von der AfD im Fürther Stadtrat durch eine Anfrage an das Rathaus aufgedeckte Skandal um die Wählerbeeinflussung bei den U18 Wahlen wurde auf 1/2 Seite der heutigen Druckausgabe (12.2.2025) größtenteils richtig wiedergegeben. Hier gibt es aber einen schweren Fehler:

In den sozialen Medien hat die AfD den Fall publik gemacht, Reaktionen („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) folgten prompt.

Es wird suggeriert, daß niemand den Artikel „Wen wählen?“ des Stadtjugendrings auf www.u18-fuerth.de gesehen und sich daran gestört hätte, wenn die AfD nicht ihre Anfrage an OB Jung geschickt und eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hätte. Tatsächlich stammt der zitierte Satz aus dem Tweet vom 7.2., mit dem unser Sprecher Andreas Haas auf der Plattform X auf diesen Artikel des Stadtjugendrings hingewiesen worden war. Erst zwei Tage später bekam der OB die Anfrage frühmorgens zugeschickt. Die zugehörige Pressemitteilung hatte die FN-Redaktion tags darauf auf ihrem Schreibtisch.

Richtig wäre somit gewesen:

Die AfD war auf X auf den SJR-Artikel hingewiesen worden („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) und reagierte prompt.

Indem FN-Autor Matthias Boll die zeitliche Abfolge einfach umdreht, schiebt er der AfD im Fürther Stadtrat „die Schuld“ für den Tweet zu. Ursache und Wirkung sind verwechselt. Das Problem wäre quasi nicht, daß sich der Stadtjugendring Fürth mit einem derart kritikwürdigen Artikel angreifbar macht und dies weiterhin für normal hält. Das Problem wäre vielmehr, daß die AfD seit dem Frühjahr 2020 im Fürther Stadtrat vertreten ist, dort Anträge und Anfragen stellt, Pressemitteilungen dazu verfasst und diese dann auch noch überall verbreitet.

AfD-Stadtratsgruppe fordert Austritt von Fürth aus „Allianz“ und die umgehende Einstellung aller Zuwendungen

AfD-Stadtratsgruppe fordert Austritt von Fürth aus „Allianz“ und die umgehende Einstellung aller Zuwendungen

Diesem Artikel der Fürther Nachrichten zufolge sieht OB Jung keine Eile zu einer Entscheidung, ob die Stadt Fürth die „Allianz“ verlassen muß. Der Ältestenrat, dem wir nicht angehören, soll sich im Frühjahr damit befassen. Der OB will abwarten, wie die erwartete Revision der Stadt Nürnberg ausgeht und wie die „Allianz“ dann ggf. nach einer Niederlage reagiert. Das kann laut unserem RA bis Ende nächsten Jahres dauern.

Verzerrung des politischen Wettbewerbs im Vorlauf der Bundestagswahl im Frühjahr 2025

Aus Sicht der Stadtratsgruppe müssen aber alle direkten und indirekten Zuwendungen an die „Allianz“, wegen der mit diesen Geldern bewirkten Verzerrung des politischen Wettbewerbs im Vorlauf der direkt bevorstehenden Bundestagswahl, umgehend eingestellt werden. Genau das haben wir im Rahmen unserer heute früh gestellten Anfrage „Metropolregion und Allianz“ nun auch mit Fristsetzung gefordert. Wenn die Stadt Fürth nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Bekanntwerden der schriftlichen Urteilsbegründung des BayVGH mit einer klaren Stellungnahme in Schriftform reagiert, droht der Stadt eine Klage.

Mit der Anfrage wird gleichzeitig auch die Höhe der jährlichen indirekten Zuwendungen aus Fürth an die „Allianz“ über die Europäische Metropolregion Nürnberg (EMN) angefragt. Die Höhe der jährlichen direkten Zuwendungen an die „Allianz“ meinen wir bereits zu kennen. Der Vollständigkeit halber fragen wir aber auch diese Zahlen an.