Am Freitag (11.10.2024) wurde unsere Anfrage mit Antrag „Ämtergänge mit und ohne Online-Terminvereinbarung“ (hier zu finden) im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung behandelt. Für die AfD nahm daran unser Gruppensprecher Andreas Haas teil, der auch den Antrag verfaßt hatte.
Keine Rechtsgrundlage, braucht es überhaupt eine?
Frau Dr. Ammon erklärte für Referat II unumwunden, daß es keine Rechtsgrundlage dafür gibt, daß man Ämtergänge nur noch mit Online-Reservierung machen kann. Stephan Eichmann (FDP) und Dr. Michael Au (CSU) versuchten zu argumentieren, daß „für Digitalisierung“ im Ausschuss-Namen als grundsätzlicher Auftrag u.a. auch für die Online-Reservierung zu sehen sei, weshalb gar kein Beschluss des Stadtrates oder des Ausschusses nötig sei. Beide stellten die Frage nach einer Rechtsgrundlage als aberwitzig und fortschrittshemmend hin. Daß es bei „der Digitalisierung“ immer auch verschiedene Möglichkeiten zur Ausgestaltung gibt und wir uns mit dem Antrag gar nicht gegen Online-Terminvereinbarungen gestellt hatten, wollten sie nicht hören.
Kamran Salimi (Grüne) versuchte unseren Antrag als einen für die AfD „typischen Populismus“ abzutun. Mehrfach wurde bestritten, daß Ämtergänge nur noch mit Online-Reservierung etwas mit den Corona-Maßnahmen zu tun gehabt hätten, obwohl wir uns gut daran erinnern können, daß es zeitlich damit angefangen hat und damit gerechtfertigt wurde. Andere Wortmeldungen sprachen sich für die Beibehaltung der aktuellen Praxis aus und führten dabei Beispiele auf, wie problemlos Ämtergänge in Fürth mit Online-Reservierung sind.
Unterstützungsangebote der Stadt Fürth für Online-Terminreservierungen
Eine wichtige Rolle bei der Beratung spielten auch die Unterstützungsangebote der Stadt Fürth für Personen, die mit der Online-Reservierung nicht zurecht kommen. Die Bürgerinformation im Rathaus hatte laut einer Mitteilung von Frau Susanne Kramer (Bürgermeister- und Presseamt) im Jahr 2023 beachtliche 1.400 mal Bürgern bei Termin-Reservierungen geholfen! Für dieses und andere Unterstützungsangebote präsentierte Frau Dr. Ammon sogar einen Flyer (download hier) der Fachstelle für Seniorinnen und Senioren und die Belange von Menschen mit Behinderung (fübs).
Beengte Situation in den Gängen, Bedrohungen von Mitarbeitern im Ämtergebäude Süd
Gesagt wurde von Frau Dr. Ammon außerdem, daß man bemüht sei Bürgern ihre Ämtergänge zu ermöglichen, wenn es „dringend“ ist und diese einfach ohne Termin bei einem der Bürgerämter erscheinen. Nur will man offenbar nicht, daß das überhand nimmt. Verwiesen wurde dabei auf die engen Gänge im Ämtergebäude Süd und Probleme mit Mitarbeitern, die sich bedrohnt gefühlt haben bzw. tatsächlich auch bedroht wurden, weshalb dort auch ein Sicherheitsdienst eingesetzt werden mußte.
Unser Antrag Ämtergänge an wenigstens einem bestimmten Wochentag reservierungfrei erledigen zu können, hatte keine Chance und bekam nur die eine Stimme von uns.
Wie weiter?
Nun könnten wir natürlich wegen der fehlenden Rechtsgrundlage die Kommunalaufsicht bei der Regierung von Mittelfranken einschalten. Die würde uns dann vielleicht bestätigen, daß es eine Rechtsgrundlage nötig ist. Nur würde sich dieses Defizit relativ leicht mit einem Beschluss für die aktuelle Praxis beheben lassen. Die dafür nötige Mehrheit scheint da zu sein.
Das bedeutet, daß wir vorläufig mit der aktuellen Praxis leben müssen. Wir werden das Thema aber natürlich weiter aufmerksam verfolgen.
Förderung der Digitalisierung und Zwang zur Digitalisierung sind 2 Paar Stiefel. Es besitzen nicht alle Bürger geeignete Endgeräte oder kennen sich damit aus.