Fürth: AfD deckt enormen Anstieg von Halterabfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt auf

Fürth: AfD deckt enormen Anstieg von Halterabfragen beim Kraftfahrt-Bundesamt auf

Zur Flankierung des Antrags der AfD-Stadtratsgruppe „Parken vor Supermärkten“ vom 16. Juni 2025 hatte die AfD-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage mit dem Titel „Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt durch private Parkraumbewirtschafter“ (Drucksache 21/459) gestellt. Wolfgang Wiehle, unser bayr. MdB im Verkehrsausschuss, hat uns heute die Antwort der Bundesregierung zugeschickt:

Dieser enorme Anstieg ist nur durch gewerbliche Abfragen erklärbar. Es ist bekannt, daß es da auch Unternehmen gibt, die überhaupt kein Problem damit haben auch falsche Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Man kann aber Supermärkten den Einsatz solcher Systeme auf ihrem privaten Grund nicht einfach verbieten.

Das Kraftfahrtbundesamt muß aber bei massenhaft eingehenden gewerblichen Halterabfragen privater Parkraumbewirtschafter etwas genauer hinsehen. Denkbar wäre eine Pflicht zur Zertifizierung solcher Anlagen, um falsche Zahlungsaufforderungen möglichst ausschließen zu können. Mit diesem von der AfD-Stadtratsgruppe Fürth beantragten Beschluss kann der Verkehrsausschuss am 19. September 2025 den ersten Schritt in diese Richtung gehen:

Der Stadtrat rät Filialen von Discountermärkten in Fürth dazu Kamera-basierte kommerzielle Systeme zur Parkraumkontrolle nur dann auf ihren Parkplätzen einzusetzen, wenn falsche Zahlungsaufforderungen dabei nachweislich sicher ausgeschlossen werden können.

Fürth: Keine Moschee in der Leyher Straße

Fürth: Keine Moschee in der Leyher Straße

Die Fürther Nachrichten und Fürth Aktuell berichten heute, daß es keine Moschee in der Leyher Straße geben wird. Die zugehörige Pressemitteilung der Stadt Fürth ist das Ergebnis einer Anfrage der AfD-Stadtratsgruppe mit dem Ziel die Öffentlichkeit darüber zu informieren, daß es keine Moschee dort geben wird. Die Entscheidung zum Rückkauf des Grundstücks war uns schon lange bekannt. Nur durften wir nichts darüber sagen, weil die Rückabwicklung des Grundstücksverkaufs nicht-öffentlich behandelt worden war.

Leider befindet sich in der Pressemitteilung der Stadt Fürth eine Falschangabe:

Daraufhin wurde der Vertrag einstimmig vom Stadtrat verabschiedet und im März 2021 notariell beglaubigt.

Das entspricht nicht den Tatsachen. Die AfD-Stadtratsgruppe hatte dem Vertrag zum Verkauf des Grundstücks nicht zugestimmt. Auch andere Stadträte hatten dagegen gestimmt. Laut TOP N23 der Stadtratssitzung vom 25.02.2021 hatten nur 24 mit Ja gestimmt, 9 hatten mit Nein gestimmt. Anwesend waren damals nur 33 Stadträte, weil einige der Stadträte wegen Corona an der Sitzung nicht teilgenommen hatten.

Fürth: Der AfD-Dreh, der heute nicht stattfand

Fürth: Der AfD-Dreh, der heute nicht stattfand

Von Andreas Haas

Für heute war an sich geplant, daß wir uns an einem von PRM überwachten Parkplatz in Fürth treffen. Die Idee war mit einem ins Sichtfeld der Kamera gehaltenen Regenschirm eine falsche Zahlungsaufforderung an mich zu provozieren, damit ich dann PRM anzeigen kann. Wir haben das dann aber abgeblasen, weil RA Ferdinand Mang (MdL) mich auf StGB § 268 Abs. 3 hingewiesen hat, wonach wir uns damit strafbar machen würden.

Dafür haben wir der Fürther Bürgerin, die diese falschen Zahlungsaufforderungen bekommen hatte, angeboten für sie den Strafantrag wegen des mutmaßlich versuchten Betrugs (StGB § 263 Abs. 2) in zwei Fällen zu schreiben und bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einzureichen. Wenn die Bürgerin unser Angebot annimmt, werden wir das tatsächlich machen. Ansonsten lassen wir es ruhen.

Fürth: AfD schaltet wegen mangelhaftem Produkt zur Parkraumüberwachung Gewerbeaufsicht ein

Fürth: AfD schaltet wegen mangelhaftem Produkt zur Parkraumüberwachung Gewerbeaufsicht ein

Die AfD in Fürth hat wegen eines mangelhaften Produkts zur Parkraumüberwachung der ParkRaum-Management PRM GmbH (PRM) das Gewerbeaufsichsamt bei der Regierung von Mittelfranken eingeschaltet.

Hintergrund sind Zahlungsaufforderungen der PRM, die an Fürther Bürger verschickt wurden, in denen ihnen eine Überschreitung der Höchstparkdauer auf dem privaten Parkplatz bei der ALDI-Filiale in der Fürther Karolinenstraße 60 vorgeworfen wird. Der Parkraum wird von PRM mit zwei Kameras überwacht. Laut Beschilderung ist das Parken für 2 Stunden kostenfrei. Bei einer Überschreitung dieser Höchstparkdauer oder Parken außerhalb der ALDI-Öffnungszeiten soll man 35 Euro zahlen.

Eine Fürther Bürgerin soll laut einer ihr von der PRM per Post zugestellten Zahlungsaufforderung am 10.4.2025 um 16:42 Uhr auf diesen Parkplatz gefahren sein und hätte diesen erst am 11.4.2025 um 9:56 Uhr wieder verlassen. Sie hätte demnach mit mehr als 17 Stunden die Höchstparkdauer überschritten. Sie hat uns jedoch glaubhaft versichert, daß dies nicht zutrifft. Sie sagt, sie kann mit Aufzeichnungen aus ihrer Arbeit plausibel machen, daß sie zwei Tage hintereinander für je ca. 30 Minuten dort geparkt hat. Sie sagt weiterhin, daß sie bereits das zweite Mal eine solche fehlerhafte Zahlungsaufforderung von PRM bekommen hat.

Bei einer Ortsbesichtigung kam der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe, Andreas Haas, zu dem Ergebnis, daß die Anlage an dem Parkplatz insofern fehlerhaft ist, als nicht ausgeschlossen werden kann, daß Fahrzeuge bei der Ein- oder Ausfahrt nicht erfaßt werden, weil sie von einem anderen Fahrzeug in Gegenrichtung für die Kamera überdeckt werden. So erklärt sich auch die Fürther Bürgerin die falschen Zahlungsaufforderungen.

Das Gewerbeaufsichtsamt Nürnberg hat den Eingang der Meldung über das mangelhafte Produkt der Firma PRM mittlerweile bestätigt. Sie wollen sich darum im Rahmen ihrer Zuständigkeit kümmern. Die Fahrzeughalter werden von der PRM mit einer Anfrage gemäß StVG § 39 an das Kraftfahrt-Bundesamt oder die Zulassungsstelle für das jeweilige Auto-Kennzeichen ermittelt.

Nach einem Bericht der Nürnberger Nachrichten vom Februar 2025 kommt bei der Auswertung der Videoaufzeichnungen Künstliche Intelligenz zum Einsatz. Der Dipl.-Inform. (FH) Andreas Haas erklärt dazu: „Künstliche Intelligenz kann keine Wunder vollbringen. Ich kenne eine Tiefgarage in Nürnberg, bei der das Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt von einer Kamera erfasst wird. Dort gibt es Schranken an der Ein- und Ausfahrt, die sich erst öffnen, wenn das Kennzeichen wirklich erkannt wurde. Wenn aber die Kennzeichen, wie bei dieser Anlage auf dem ALDI-Parkplatz, nicht zuverlässig erfasst werden, sind Fehler mit falschen Zahlungsaufforderungen vorprogrammiert.“

Kunstpreis für Hanna Schiller: „Liebe und Kraft in Untergrund und Haft“

Kunstpreis für Hanna Schiller: „Liebe und Kraft in Untergrund und Haft“

Von Andreas Haas

Gestern Abend Berichte von BILD und BR über den mit Bundesmitteln geförderten Kunstpreis für Hanna Schiller, die am 6. Mai 2024 in Nürnberg von Zielfahndern verhaftet und am 8. Oktober 2024 von der Bundesanwaltschaft wegen gemeinschaftlich begangener schwerer Gewalttaten in Budapest angeklagt wurde.

Für den Kunstpreis nominiert wurde Schiller von der Akademie für Bildende Künste (AdBK) in Nürnberg. Dort wußte man aber bereits im Juli 2024, daß ihr die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und gefährliche Körperverletzung in zwei Fällen vorgeworfen wird, wie einem auf den 17.7.2024 datierten Artikel in den Nürnberger Nachrichten zu entnehmen ist.

So viel zu der Geisteshaltung die an der AdBK vorherrscht. Bilder, die mir zugeschickt wurden, zeigen weiter, daß sich die AdBK der Antifa-Kampagne zur Freilassung von Hanna Schiller derart verschrieben hat, daß wirklich der Eindruck eines permanenten Unterstützer-Camps für die ganze Hammerbande entsteht.

So heißt es auf einem der hier abgebildeten „Free Hanna“-Flyer zur Mobilisierung für eine Demo in München: „Liebe und Kraft in Untergrund und Haft“. Bei der AdBK übt man Solidarität durchaus auch mit denen, die noch frei rumlaufen.

Fürth: AfD-Anfrage zu gewaltbereiten Fußballfans

Fürth: AfD-Anfrage zu gewaltbereiten Fußballfans

Mit ihrer Anfrage „Gewaltbereite Fußballfans“ vom 10.4.2025 erinnert die AfD im Fürther Stadtrat an die polizeiliche Durchsuchung des Fanbunkers am Laubenweg Ende März 2025, nachdem einem Ordner bei einem Spiel der SpVgg Greuther Fürth am 15. Dezember 2024 im Stadion gewaltsam die Jacke geraubt worden war und die Gewalttäter mit ihrem Diebesgut in den Fanbunker geflohen waren. Vier Personen im jungen Erwachsenenalter wurden bei der Razzia vorläufig festgenommen. Weiterhin weist die AfD auf „Anti-Polizei-Gesänge im Fürther Ronhof“ hin, die kürzlich bereits in den Fürther Nachrichten thematisiert wurden.

Zuletzt rückt die AfD einen Aufkleber „Ganz Fürth ist glubbsau-freie Zone, SpVgg Fürth Kleeblatt“, den sie gestern nahe des Haupteingangs der Stadthalle entdeckt hatte, ins Blickfeld der Öffentlichkeit. Der Aufkleber zeigt ein Schwein mit schwarz-rotem Halsband, das von einem Vermummten mit grün-weißem Kleeblatt-Abzeichen und Baseballschläger gejagt wird. Ein Bild dieses Aufklebers ist in der Anfrage als Anlage enthalten. Die AfD sieht in dieser „erschreckenden Entmenschlichung einen offenen Gewaltaufruf“. Gleichzeitig weist sie aber darauf hin, daß der allergrößte Teil der Fans ist friedlich ist, kein Problem mit der Polizei hat und derartige Aufkleber auch nicht lustig findet.

Vor diesem Hintergrund stellt die AfD-Stadtratsgruppe fünf Fragen:

  1. Wie wertet die Stadt Fürth diesen Aufkleber? Ist das ein strafbarer Gewaltaufruf?
  2. Liegen der Stadt Fürth Zahlen zu den Kosten vor, die für die Entfernung solcher und anderer Aufkleber der Ultra-Szene an Ampelmasten, Verkehrsschildern und Schaltkästen im öffentlichen Raum entstehen? Besteht die Möglichkeit diese Kosten der SpVgg Greuther Fürth in Rechnung zu stellen?
  3. Gibt es ein Bündnis, dem die Stadt Fürth und die SpVgg Greuther Fürth angehören, das sich gegen gewaltbereite Ultra-Gruppen stellt? Falls nicht, würde sich die Stadt Fürth einem solchen Bündnis evtl. anschließen?
  4. Ist bekannt, ob die SpVgg Greuther Fürth ein Budget für eine Öffentlichkeitsarbeit hat, die auf eine Isolierung gewaltbereiter Ultra-Gruppen vom Gros der friedlich gesonnen Fußballfans abzielt?
  5. Adressiert die städtische Jugendarbeit die Gewaltbereitschaft bei Teilen der Kleeblattfans?

Die Anfrage wird am 30.4.2025 im Finanz- und Verwaltungsausschuss behandelt.

Kunststudentin Hanna Schiller aus Nürnberg gewinnt 27. Bundespreis für Kunststudierende

Kunststudentin Hanna Schiller aus Nürnberg gewinnt 27. Bundespreis für Kunststudierende

Keine große Nachricht, könnte man meinen.

Nur handelt es sich bei der mit diesem Preis ausgezeichneten Kunststudentin um die selbe Hanna S., gegen die die Bundesanwaltschaft Anklage im Zusammenhang mit Gewalttaten in Ungarn, Stichwort Hammerbande, erhoben hat. Dieser Kunstwettbewerb wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert.

Daß es sich um die selbe Person handelt, ist diesem Artikel zu entnehmen. Einen Bericht über die Prozesseröffnung gegen Hanna Schiller in München, nach Anklage durch die Bundesanwaltschaft, findet man hier.

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Gestern wurde unsere Anfrage „Sachstand zu Bebauungsplan 332b“ im Bau- und Werksausschuss behandelt.

Bemerkenswert war dabei, daß die Anfrage vom OB in den nicht-öffentlichen Teil verfügt worden war. Ebenso die Anfrage der FWF und der CSU-Antrag. Wenige Stunden vor der Sitzung teilte dann der Sitzungsdienst den Stadträten dieses mit:

Nach Rücksprache zwischen Rf. V und dem Rechtsamt der Stadt Fürth wurden die beiliegenden Anträge in den öffentlichen Teil des BWA neu verfügt. Die Antragsdokumente der CSU-Stadtratsfraktion wurden entsprechend der Rücksprache von Rf. V teilweise geschwärzt.

Der CSU-Antrag und unsere Anfrage wurden somit öffentlich behandelt, nicht aber die FWF-Anfrage. Von Seiten der Eigentümerfamilien kommt dies als plausible Vermutung:

Weil Hr. Schubert im Beisein von zwei anderen Personen zu Frau Lau gesagt hat „Es ist nur noch eine Politische Entscheidung“. Dies war im Antrag von Frau Lau gestanden….

Im Ergebnis soll es nun einen Erörterungs-Termin für 332b vor der Sommerpause geben. Gute Nachrichten für die Eigentümerfamilien!

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Von Andreas Haas

Der Focus schreibt in seinem Artikel Union stellte 551 Fragen: So pampig antwortet die Noch-Regierung auf die Fragen nach den NGO-Steuermillionen:

Und weiter wirft Ryglewski der Union indirekt vor, dass sich deren Abgeordnete die Recherche-Arbeit doch selbst machen könnten: „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.“

Völlig richtig! CDU/CSU müssen selbst die Finanzströme ermitteln und dann dem zuständigen Finanzamt ihre Belege für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit zuschicken. Das bekommen die aber wohl nicht hin.

Dabei wäre es so einfach. Wenn schon in der Zeitung steht, daß die Amadeu Antonio Stiftung „2,6 Mio. Euro in 2025“ bekommt, dann hat die Union im Bundestag doch das Recht, dieser Stiftung direkt eine Anfrage zu stellen, um der Mittelverwendung nachzugehen. So können sie den Finanzströmen selbst nachgehen und gerichtsfeste Belege dafür sammeln.

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Mit einem heute abgeschickten Schreiben bittet der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth Andreas Haas das Finanzamt Marburg um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“. Grund ist deren Publikation Empfehlungen zum Umgang mit der AfD vom April 2024, die voll von bösartigen Unterstellungen ist und in dieser Aussage gipfelt:

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe haben daraufhin beschlossen, für die anstehenden Wahlen eine Empfehlung gegen die AfD auszusprechen.

Eine solche auf einer Beschlusslage beruhende Wahlempfehlung ist nach Auffassung von Haas klar unvereinbar mit der gesetzlichen Erfordernis der Selbstlosigkeit in AO § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3, nach der die Bundesvereinigung Lebenshilfe als gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf. Genau dies tut die Bundesvereinigung Lebenshilfe aber, denn mit einer solchen Wahlempfehlung gegen die AfD werden die jeweils anderen bei Wahlen antretenden Parteien mittelbar unterstützt oder gefördert.