Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Es geht voran bei Bebauungsplan 332b in Ronhof

Gestern wurde unsere Anfrage „Sachstand zu Bebauungsplan 332b“ im Bau- und Werksausschuss behandelt.

Bemerkenswert war dabei, daß die Anfrage vom OB in den nicht-öffentlichen Teil verfügt worden war. Ebenso die Anfrage der FWF und der CSU-Antrag. Wenige Stunden vor der Sitzung teilte dann der Sitzungsdienst den Stadträten dieses mit:

Nach Rücksprache zwischen Rf. V und dem Rechtsamt der Stadt Fürth wurden die beiliegenden Anträge in den öffentlichen Teil des BWA neu verfügt. Die Antragsdokumente der CSU-Stadtratsfraktion wurden entsprechend der Rücksprache von Rf. V teilweise geschwärzt.

Der CSU-Antrag und unsere Anfrage wurden somit öffentlich behandelt, nicht aber die FWF-Anfrage. Von Seiten der Eigentümerfamilien kommt dies als plausible Vermutung:

Weil Hr. Schubert im Beisein von zwei anderen Personen zu Frau Lau gesagt hat „Es ist nur noch eine Politische Entscheidung“. Dies war im Antrag von Frau Lau gestanden….

Im Ergebnis soll es nun einen Erörterungs-Termin für 332b vor der Sommerpause geben. Gute Nachrichten für die Eigentümerfamilien!

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Zu den 551 Fragen der Union: Inkompetenz oder Beißhemmung?

Von Andreas Haas

Der Focus schreibt in seinem Artikel Union stellte 551 Fragen: So pampig antwortet die Noch-Regierung auf die Fragen nach den NGO-Steuermillionen:

Und weiter wirft Ryglewski der Union indirekt vor, dass sich deren Abgeordnete die Recherche-Arbeit doch selbst machen könnten: „Im Übrigen weist die Bundesregierung darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion des Bundestages ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen.“

Völlig richtig! CDU/CSU müssen selbst die Finanzströme ermitteln und dann dem zuständigen Finanzamt ihre Belege für eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit zuschicken. Das bekommen die aber wohl nicht hin.

Dabei wäre es so einfach. Wenn schon in der Zeitung steht, daß die Amadeu Antonio Stiftung „2,6 Mio. Euro in 2025“ bekommt, dann hat die Union im Bundestag doch das Recht, dieser Stiftung direkt eine Anfrage zu stellen, um der Mittelverwendung nachzugehen. So können sie den Finanzströmen selbst nachgehen und gerichtsfeste Belege dafür sammeln.

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Ein Schreiben an das Finanzamt Marburg

Mit einem heute abgeschickten Schreiben bittet der Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth Andreas Haas das Finanzamt Marburg um Überprüfung der Gemeinnützigkeit des Vereins „Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V.“. Grund ist deren Publikation Empfehlungen zum Umgang mit der AfD vom April 2024, die voll von bösartigen Unterstellungen ist und in dieser Aussage gipfelt:

Bundesvorstand und Bundeskammer der Lebenshilfe haben daraufhin beschlossen, für die anstehenden Wahlen eine Empfehlung gegen die AfD auszusprechen.

Eine solche auf einer Beschlusslage beruhende Wahlempfehlung ist nach Auffassung von Haas klar unvereinbar mit der gesetzlichen Erfordernis der Selbstlosigkeit in AO § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3, nach der die Bundesvereinigung Lebenshilfe als gemeinnützige Körperschaft „ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden“ darf. Genau dies tut die Bundesvereinigung Lebenshilfe aber, denn mit einer solchen Wahlempfehlung gegen die AfD werden die jeweils anderen bei Wahlen antretenden Parteien mittelbar unterstützt oder gefördert.

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Von Andreas Haas

Unser Kreisrat und Stadtrat in Zirndorf Claus-Georg Pleyer hat in internen Beratungen zu Metropolregion und Allianz auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen hingewiesen. 

Darin wird unter Frage Nr. 4 in Frageform gesagt, daß es für Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 — wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“ — keine gesetzliche Grundlage gibt.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie die staatlichen Finanzbehörden in Bayern damit bei im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit festgestellten Verstößen gegen die politische Neutralität umgehen. Einfach durchwinken wird man es kaum können. Vielleicht gibt es dazu demnächst eine Anfrage an die Staatsregierung von einem unserer MdLs.

Aus unserer Sicht ist die Gesetzeslage allerdings klar. Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3: Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Von Andreas Haas

Eine Frau Graßer-Reitzner von den Nürnberger Nachrichten hat vor ein oder zwei Tagen bei mir angerufen. Sie recherchiert zu der Sache mit der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Metropolregion und Allianz. Sie ist Mitglied im gemeinsamen Rechercheteam von Nürnberger Nachrichten und Bayerischem Rundfunk.

„Wollen Sie die Allianz kaputt machen oder was ist Ihr Ziel?“


So spontan fiel mir da erst keine Antwort ein. Dann habe ich ihr als Trost gesagt, daß der nicht eingetragene Allianz-Verein auch nach dem Stop der Geldflüsse aus Kommunen wie Fürth sicher weiter bestehen wird. Nur dann halt ohne staatliche Geldmittel. 

Dann wollte sie im Gespräch auf das Aktivwerden der Allianz gegen Antisemitismus und Rassismus hinaus. Habe ihr gesagt, daß es darum gar nicht geht und daß sie den Gegenstand so jedenfalls nicht erfassen wird. Dann habe ich ihr dargelegt, daß das Finanzamt kaum „ein Auge zudrücken wird“, wenn man sie mit der Nase darauf stößt, daß permanent gemeinnützig/steuerverünstig durch den Förderverein vereinnahmte Geldmittel an diesen nicht eingetragen Allianz-Verein weiter fließen, weil es gerade der Zweck der Regelungen der Abgeabenordnung ist dies zu verhindern. Da kam dann nicht mehr viel von ihr.

Habe sie dann per E-Mail mit allen relevanten Dokumenten und Informationen versorgt, damit sie ihre Recherche machen kann. Da ist dann demnächst ein Artikel von NN und BR zu erwarten. 

Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth wurde auf eine zweite Jungwählerbeeinflussung aufmerksam gemacht. Diesmal nicht veraltet, sondern für die U18 Wahl zur Bundestagswahl 2025. Anstelle von Bastian Treuheit (AfD), Position 5 auf dem Wahlzettel, hat der Stadtjugendring Fürth auf Instagram den Kandidaten auf Position 7 von der Partei „Die Linke“ mit Parteilogo vorgestellt.

Laut § 30 Abs. 4a der Satzung des Bayerischen Jugendrings (BJR) soll die Geschäftsordnung eines Stadt- oder Kreisjugendrings „die genaue Zahl“ der Vertreter des Stadtrates oder Kreistages mit Rederecht bei der Vollversammlung regeln. In § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Stadtjugendrings Fürth findet sich jedoch anstelle einer genauen Zahl, die ungenaue Angabe „bis zu der Anzahl der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen“. In den Geschäftsordnungen der Kreisjugendringe Fürth und Altötting steht zwar eine Zahl, nur ist auch damit die genaue Zahl nicht geregelt, weil es wegen des Zusatzes „bis zu“ ein Zahlbereich ist! Um von so einem Zahlenbereich zu einer genauen Zahl zu kommen, bedarf es nicht mehr als eines einfachen Vorstandsbeschlusses. Nur will die BJR-Satzung eben, daß „eine genaue Zahl“ von der Vollversammlung eines SJR oder KJR beschlossen und in die Geschäftsordnung geschrieben wird. Zu den Satzungs- und Geschäftsordnungs-Abschnitten gibt es hier eine Zusammenstellung.

Beides befindet sich heute als Nachtrag auf der Tagesordnung des Finanz- und Verwaltungsausschusses.

Fürth: Anfrage der Stadtratsgruppe an die Metropolregion

Fürth: Anfrage der Stadtratsgruppe an die Metropolregion

Weil Gelder der Stadt Fürth (>33.000 € in 2024) an die Metropolregion („EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“) fließen, hat die Stadtratsgruppe Fürth auch das Recht Anfragen an diese zustellen. Um das an den Schwabacher OB Peter Reiß adressierte Briefkuvert mit der Anfrage „Überprüfung der Gemeinnützigkeit“ der Stadt Schwabach in den Briefkasten zu werfen, war am gestrigen Sonntag, den 16.2.2025 ihr Sprecher Andreas Haas abends in Schwabach. Denn Peter Reiß ist laut Eintrag beim Registergericht auch Vorsitzender der Metropolregion.

Den Geldströmen geht die Stadtratsgruppe nach mit der Frage nach dem derzeitigen Weg die Zuwendungen der Metropolregion an die Allianz. Daß die 10.000 € jährlich auf das Bankkonto des AllianzFördervereins überwiesen ist plausibel. Es fehlt aber der Beleg. Als zweites wird gefragt: „Auf welchem Weg flossen die Gelder an die Allianz vor der Gründung des Fördervereins am 29. Juni 2018?“

Dann wird der Vorsitzende der Metropolregion gefragt, ob er schon erfahren hat, daß die Stadtratsgruppe dem Finanzamt gewisse Belege hat zukommen lassen und um Überprüfung der Gemeinnützigkeit gebeten hat. Dies wird mit den beiden Eingangsbestätigungen des Finanzamts als Anlage belegt.

Dann geht es um das Datum der Überprüfung. Er wird darauf hingewiesen, daß er mit einem Antrag an das Finanzamt eine vorzeitige Überprüfung bewirken kann, so daß er nicht bis Mai 2026 auf das Ergebnis warten muß. Dann wird er gefragt, ob er das schon gemacht hat oder noch plant.

Mit der Anfrage werden gerichtsfeste Belege für Geldströme eingeholt. Es werden Dinge zur Kenntnis gebracht, von denen man später nicht sagen kann, man habe es nicht gewußt. Und es wird Druck aufgebaut, indem die AfD-Stadtratsgruppe es öffentlich macht, weshalb es schon morgen in der Zeitung stehen kann.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Metropolregion hat zur Folge, daß die Beschlüsse des Bezirkstags Mittelfranken und zahlreicher anderer kommunaler Gebietskörperschaften für die jährlichen Zuwendungen an die Metropolregion ihre Gültigkeit verlieren und die Gelder auch nicht mehr der Metropolregion zugute kommen können. Das Vermögen der Metropolregion fällt dann laut Satzung den Mitgliedern zu, bspw. dem Bezirk Mittelfranken.

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Der von der AfD im Fürther Stadtrat durch eine Anfrage an das Rathaus aufgedeckte Skandal um die Wählerbeeinflussung bei den U18 Wahlen wurde auf 1/2 Seite der heutigen Druckausgabe (12.2.2025) größtenteils richtig wiedergegeben. Hier gibt es aber einen schweren Fehler:

In den sozialen Medien hat die AfD den Fall publik gemacht, Reaktionen („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) folgten prompt.

Es wird suggeriert, daß niemand den Artikel „Wen wählen?“ des Stadtjugendrings auf www.u18-fuerth.de gesehen und sich daran gestört hätte, wenn die AfD nicht ihre Anfrage an OB Jung geschickt und eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hätte. Tatsächlich stammt der zitierte Satz aus dem Tweet vom 7.2., mit dem unser Sprecher Andreas Haas auf der Plattform X auf diesen Artikel des Stadtjugendrings hingewiesen worden war. Erst zwei Tage später bekam der OB die Anfrage frühmorgens zugeschickt. Die zugehörige Pressemitteilung hatte die FN-Redaktion tags darauf auf ihrem Schreibtisch.

Richtig wäre somit gewesen:

Die AfD war auf X auf den SJR-Artikel hingewiesen worden („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) und reagierte prompt.

Indem FN-Autor Matthias Boll die zeitliche Abfolge einfach umdreht, schiebt er der AfD im Fürther Stadtrat „die Schuld“ für den Tweet zu. Ursache und Wirkung sind verwechselt. Das Problem wäre quasi nicht, daß sich der Stadtjugendring Fürth mit einem derart kritikwürdigen Artikel angreifbar macht und dies weiterhin für normal hält. Das Problem wäre vielmehr, daß die AfD seit dem Frühjahr 2020 im Fürther Stadtrat vertreten ist, dort Anträge und Anfragen stellt, Pressemitteilungen dazu verfasst und diese dann auch noch überall verbreitet.

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth greift mit einer Anfrage Verstöße des Stadtjugendrings Fürth gegen die parteipolitische Neutralität auf. Dazu hat sich der Stadtjugendring in einem Grundlagenvertrag aus dem Jahr 2014 gegenüber der Stadt Fürth verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Fürth ihrerseits den Stadtjugendring mit gewissen Geldmitteln auszustatten.

Von aktueller Brisanz ist ein wahlbeeinflussender Artikel auf Webpräsenz des Stadtjugendrings zur U18 Wahl. Unter dem Titel „Wen wählen?“ sind die Kandidaten aller Parteien außer der AfD aufgeführt. Diese Auslassung begründet der Stadtjugendring mit der ebenso linkslastigen wie inhaltsleeren Floskel von den „demokratischen Parteien“.

Ein Nutzer der Plattform X hatte den Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas darauf hingewiesen:

https://twitter.com/bhamann/status/1887822045716566380

Daß es sich um einen Artikel zur U18-Wahl zur Landtagswahl 2023 in Bayern handelt, war dem Nutzer nicht aufgefallen, weil die gegen die AfD gerichtete Wahlempfehlung an allererster Stelle auf der U18-Seite verlinkt ist und dann auch noch „aktuell“ das erste Wort des Artikel ist:

Andreas Haas erklärt dazu: „Ich habe es auch für einen aktuellen Artikel zur bevorstehenden Wahl gehalten. Stutzig wurde ich erst, als ich sah, daß dort Landtagskandidaten aufgeführt sind. Wer sich nicht intensiv mit Politik beschäftigt, sieht das nicht — Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schon gar nicht. Sie nehmen nur mit, daß man die AfD nicht wählen soll. Was ist das, wenn nicht Wahlbeeinflussung? Ein riesiger Skandal, wenn man bedenkt, daß der Stadtjugendring Fürth selbst diese Wahlen organisiert! Bei solchen Hämmern braucht sich niemand mehr wundern, daß solchen Institutionen mißtraut wird.“

Der zweite mit der Anfrage aufgegriffene Verstoß ist die Mitgliedschaft des Stadtjugendrings Fürth bei dem nicht eingetragenen Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Daß durch eine Mitgliedschaft dort gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen wird, hatte der BayVGH mit seinem Urteil gegen die Stadt Nürnberg festgestellt. Die Revision wird daran auch nichts ändern.

Der Wortlaut der Anfrage „Parteipolitische Neutralität des SJR“ kann im Telegram-Kanal der AfD-Stadtratrgruppe @AfDFuerthStadtrat nachgelesen werden.

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Schiefe Wahrnehmung der Realität in den NN-Redaktionen

Von Andreas Haas, Bezirksvorsitzender und Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe in Fürth.

In der Fränkischen Landeszeitung ist heute ein Kommentar, in dem CSU und Freie Wähler im Ansbacher Stadtrat braun angeschossen und effektiv zur Zielscheibe erklärt werden:

Grund: sie wollten bei einer Bündnis-Kundgebung nicht mitmachen, die u.a. von der LINKEN-Abspaltung Offene Linken Ansbach organisiert wird. Hat man in der FLZ-Redaktion nicht mitbekommen, daß bei den derzeit überall in Deutschland stattfindenden Kundgebungen und Demonstrationen gerade auch gegen Merz und die Union demonstriert wird? Glaubt man in der FLZ-Redaktion ernsthaft, daß man die CSU dazu bewegen kann gegen sich selbst zu demonstrieren?

Wir hatten in Fürth bereits in 2020 den Fall, daß ein CSU-Infostand zur Kommunalwahl aus einer Demonstration heraus tätlich angegriffen wurde, die sich nominell gegen den Einzug der AfD in den Fürther Stadtrat richtete. Die Fürther Nachrichten hatten sich mit ihrer Berichterstattung vollends hinter das Anliegen des lokalen Fürther Antifa-Bündnisses gestellt und in ihrer Begeisterung dann sogar einen Livestream der Demonstration gemacht. Der Angriff auf die CSU in Fürth wurde damals erst nachträglich auf Drängen der Fürther CSU in den Artikel zu der Demonstration aufgenommen:

Als Konsequenz daraus hatte sich die Stadt Fürth direkt nach der Kommunalwahl 2020 aus diesem Fürther Antifa-Bündnis verabschiedet, das diese Demonstration organisiert hatte.

Als drittes Indiz für die gestörte Wahrnehmung in den NN-Redaktionen dieser Kommentar von Michael Husarek von Mitte Dezember 2024:

Der NN-Chefredakteur hatte in seinem Kommentar „Urteil wirft Fragen auf“ das Richterkollegium am BayVGH wegen dessen Urteil gegen die Stadt Nürnberg in Sachen Allianz gescholten: „Wenn Verwaltungsrichter den Demokratieschutz mit Anlegen der Robe – ohne nach rechts oder links zu blicken – den Paragraphen unterordnen, mögen sie zwar formaljuristisch korrekt handeln, doch ob sie unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung damit einen Dienst erweisen, steht auf einem anderen Blatt.“ (Michael Husarek)

Daß „das Recht auf Bildung und Ausübung einer parlamentarischen Opposition“ gemäß § 4 Verfassungsschutzgesetz zu den Wesensmerkmalen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung (FDGO) gehört, war ihm damals wohl noch nicht bewußt. Heute weiß er es aber, nachdem ich ihm diesen Sachverhalt am 18.12.2024 per E-Mail dargelegt habe.