Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Zur Förderung politischer Parteien durch gemeinnützige Körperschaften

Von Andreas Haas

Unser Kreisrat und Stadtrat in Zirndorf Claus-Georg Pleyer hat in internen Beratungen zu Metropolregion und Allianz auf die Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag Politische Neutralität staatlich geförderter Organisationen hingewiesen. 

Darin wird unter Frage Nr. 4 in Frageform gesagt, daß es für Randnummer 16 Absatz 3 des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung zu § 52 — wonach „es nicht zu beanstanden ist, wenn eine steuerbegünstigte Körperschaft außerhalb ihrer Satzungszwecke vereinzelt zu tagespolitischen Themen Stellung nimmt“ — keine gesetzliche Grundlage gibt.

Da stellt sich mir doch die Frage, wie die staatlichen Finanzbehörden in Bayern damit bei im Rahmen einer Überprüfung der Gemeinnützigkeit festgestellten Verstößen gegen die politische Neutralität umgehen. Einfach durchwinken wird man es kaum können. Vielleicht gibt es dazu demnächst eine Anfrage an die Staatsregierung von einem unserer MdLs.

Aus unserer Sicht ist die Gesetzeslage allerdings klar. Abgabenordnung § 55 Abs. 1 Punkt 1 Satz 3: Die Körperschaft darf ihre Mittel weder für die unmittelbare noch für die mittelbare Unterstützung oder Förderung politischer Parteien verwenden.

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Ein Anruf von den Nürnberger Nachrichten

Von Andreas Haas

Eine Frau Graßer-Reitzner von den Nürnberger Nachrichten hat vor ein oder zwei Tagen bei mir angerufen. Sie recherchiert zu der Sache mit der Überprüfung der Gemeinnützigkeit von Metropolregion und Allianz. Sie ist Mitglied im gemeinsamen Rechercheteam von Nürnberger Nachrichten und Bayerischem Rundfunk.

„Wollen Sie die Allianz kaputt machen oder was ist Ihr Ziel?“


So spontan fiel mir da erst keine Antwort ein. Dann habe ich ihr als Trost gesagt, daß der nicht eingetragene Allianz-Verein auch nach dem Stop der Geldflüsse aus Kommunen wie Fürth sicher weiter bestehen wird. Nur dann halt ohne staatliche Geldmittel. 

Dann wollte sie im Gespräch auf das Aktivwerden der Allianz gegen Antisemitismus und Rassismus hinaus. Habe ihr gesagt, daß es darum gar nicht geht und daß sie den Gegenstand so jedenfalls nicht erfassen wird. Dann habe ich ihr dargelegt, daß das Finanzamt kaum „ein Auge zudrücken wird“, wenn man sie mit der Nase darauf stößt, daß permanent gemeinnützig/steuerverünstig durch den Förderverein vereinnahmte Geldmittel an diesen nicht eingetragen Allianz-Verein weiter fließen, weil es gerade der Zweck der Regelungen der Abgeabenordnung ist dies zu verhindern. Da kam dann nicht mehr viel von ihr.

Habe sie dann per E-Mail mit allen relevanten Dokumenten und Informationen versorgt, damit sie ihre Recherche machen kann. Da ist dann demnächst ein Artikel von NN und BR zu erwarten. 

Fürth: Bericht vom Kreiswahlausschuss am 27.2.2025

Fürth: Bericht vom Kreiswahlausschuss am 27.2.2025

Von Andreas Haas, Beisitzer für die AfD im Kreiswahlausschuss Fürth zur Bundestagswahl 2025.

Es gibt von @oliredet auf X ein Video in dem Unterschiede „bei der Anzahl der Stimmen in den Wahllokalen und der Bundeswahlleiterin“ thematisiert werden. Andere haben dieses Video aufgegriffen und deuten es als Beweis für Wahlfälschung.

Um der Sache nachzugehen hatte ich das Wahlamt der Stadt Fürth noch vor der gestrigen Sitzung des Kreiswahlausschusses für den Wahlkreis Fürth auf dieses Video mit der darin gemachten Beobachtung hingewiesen. Gestern im Kreiswahlausschuss Fürth erklärte Kreiswahlleiter Mathias Kreitinger dazu, daß die Zahlen des lokalen Portals für den Wahlkreis auf telefonisch übermittelten Schnellmeldungen basieren. Die Zahlen auf bundeswahlleiterin.de basieren dagegen auf den erst später den Wahlämtern in Papierform vorliegenden Protokollen der Wahlvorstände aus den einzelnen Wahlbezirken.

In der Publikation des Bundeswahlleiters sind gegenüber den Wahlkreis-Portalen Stimmen von Bündnis Sarah Wagenknecht an Bündnis Deutschland gewandert. Dies wurde so erklärt, daß bei Rückfragen während der telefonischen Übermittlung, ob denn die Zahlen richtig verstanden wurden, in einigen Fällen nur „vom Bündnis“ die Rede war. So kamen diese Fehler zustande.

Es gibt im gesetzlich geregelten Prozess der Ergebnisfeststellung bei Bundestagswahlen eine ganze Reihe von Sicherungsschritten, die der Erkennung von Fehlern dienen. Daß BSW bei Bundeswahlleiter nun weniger Stimmen als auf dem lokalen Portal hat, ist einfach das Ergebnis davon, daß Fehler erkannt und korrigiert wurden.

Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein

Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein


Artikel von RA Rainer Thesen, der uns bei all diesen Allianz-Angelegenheiten anwaltlich vertritt und auch die erfolgreiche Klage gegen die Stadt Nürnberg am BayVGH geführt hat:

Spät, aber nicht zu spät hat sich die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag dazu aufgerafft, eine sogenannte kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten um Auskunft darüber zu bekommen, welche sogenannten NGOs aus Steuermitteln (mit-) finanziert werden, darunter die, sagen wir einmal, „Firma“ correctiv und die mit dem putzigen Namen „Omas gegen rechts“ auftretende Kampagnenorganisation. Mit 551 detaillierten Fragen will man also Gewissheit darüber erlangen, wer da alles auf Kosten der Steuerzahler, also auf Kosten von uns allen, sein politisches Süppchen kocht und auf den Marktplätzen feilbietet. Entsprechend laut und misstönend fällt das Geheul von der linken Seitenlinie des politischen Spielfeldes aus. Ein Angriff auf die Demokratie, tönt es da. Wieso eigentlich soll der Staat und damit der Steuerzahler verpflichtet sein, irgendwelche sogenannte Nichtregierungsorganisationen finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht etwa wie das Rote Kreuz und die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Aufgaben wahrnehmen, die an und für sich staatliche Aufgaben sind? Ein Angriff auf die Demokratie wäre nur dann gegeben, wenn diese NGO’s etwa verboten würden, oder aber ihre Tätigkeit massiv eingeschränkt würde. Denn dann wäre die Verfassung verletzt, und zwar massiv. Die Art. 2, 5 und 8 GG schützen nun einmal das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Bezahlen muß der Staat das alles allerdings auf keinen Fall.

Lesen Sie den kompletten Artikel auf dem Blog des Herrn Thesen: hier

Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth wurde auf eine zweite Jungwählerbeeinflussung aufmerksam gemacht. Diesmal nicht veraltet, sondern für die U18 Wahl zur Bundestagswahl 2025. Anstelle von Bastian Treuheit (AfD), Position 5 auf dem Wahlzettel, hat der Stadtjugendring Fürth auf Instagram den Kandidaten auf Position 7 von der Partei „Die Linke“ mit Parteilogo vorgestellt.

Laut § 30 Abs. 4a der Satzung des Bayerischen Jugendrings (BJR) soll die Geschäftsordnung eines Stadt- oder Kreisjugendrings „die genaue Zahl“ der Vertreter des Stadtrates oder Kreistages mit Rederecht bei der Vollversammlung regeln. In § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Stadtjugendrings Fürth findet sich jedoch anstelle einer genauen Zahl, die ungenaue Angabe „bis zu der Anzahl der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen“. In den Geschäftsordnungen der Kreisjugendringe Fürth und Altötting steht zwar eine Zahl, nur ist auch damit die genaue Zahl nicht geregelt, weil es wegen des Zusatzes „bis zu“ ein Zahlbereich ist! Um von so einem Zahlenbereich zu einer genauen Zahl zu kommen, bedarf es nicht mehr als eines einfachen Vorstandsbeschlusses. Nur will die BJR-Satzung eben, daß „eine genaue Zahl“ von der Vollversammlung eines SJR oder KJR beschlossen und in die Geschäftsordnung geschrieben wird. Zu den Satzungs- und Geschäftsordnungs-Abschnitten gibt es hier eine Zusammenstellung.

Beides befindet sich heute als Nachtrag auf der Tagesordnung des Finanz- und Verwaltungsausschusses.

Fürth: Anfrage der Stadtratsgruppe an die Metropolregion

Fürth: Anfrage der Stadtratsgruppe an die Metropolregion

Weil Gelder der Stadt Fürth (>33.000 € in 2024) an die Metropolregion („EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“) fließen, hat die Stadtratsgruppe Fürth auch das Recht Anfragen an diese zustellen. Um das an den Schwabacher OB Peter Reiß adressierte Briefkuvert mit der Anfrage „Überprüfung der Gemeinnützigkeit“ der Stadt Schwabach in den Briefkasten zu werfen, war am gestrigen Sonntag, den 16.2.2025 ihr Sprecher Andreas Haas abends in Schwabach. Denn Peter Reiß ist laut Eintrag beim Registergericht auch Vorsitzender der Metropolregion.

Den Geldströmen geht die Stadtratsgruppe nach mit der Frage nach dem derzeitigen Weg die Zuwendungen der Metropolregion an die Allianz. Daß die 10.000 € jährlich auf das Bankkonto des AllianzFördervereins überwiesen ist plausibel. Es fehlt aber der Beleg. Als zweites wird gefragt: „Auf welchem Weg flossen die Gelder an die Allianz vor der Gründung des Fördervereins am 29. Juni 2018?“

Dann wird der Vorsitzende der Metropolregion gefragt, ob er schon erfahren hat, daß die Stadtratsgruppe dem Finanzamt gewisse Belege hat zukommen lassen und um Überprüfung der Gemeinnützigkeit gebeten hat. Dies wird mit den beiden Eingangsbestätigungen des Finanzamts als Anlage belegt.

Dann geht es um das Datum der Überprüfung. Er wird darauf hingewiesen, daß er mit einem Antrag an das Finanzamt eine vorzeitige Überprüfung bewirken kann, so daß er nicht bis Mai 2026 auf das Ergebnis warten muß. Dann wird er gefragt, ob er das schon gemacht hat oder noch plant.

Mit der Anfrage werden gerichtsfeste Belege für Geldströme eingeholt. Es werden Dinge zur Kenntnis gebracht, von denen man später nicht sagen kann, man habe es nicht gewußt. Und es wird Druck aufgebaut, indem die AfD-Stadtratsgruppe es öffentlich macht, weshalb es schon morgen in der Zeitung stehen kann.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Metropolregion hat zur Folge, daß die Beschlüsse des Bezirkstags Mittelfranken und zahlreicher anderer kommunaler Gebietskörperschaften für die jährlichen Zuwendungen an die Metropolregion ihre Gültigkeit verlieren und die Gelder auch nicht mehr der Metropolregion zugute kommen können. Das Vermögen der Metropolregion fällt dann laut Satzung den Mitgliedern zu, bspw. dem Bezirk Mittelfranken.

Pressemitteilung: Fragebogen der Fürther Nachrichten vor der Bundestagswahl

Pressemitteilung: Fragebogen der Fürther Nachrichten vor der Bundestagswahl

Name: Bastian Treuheit 

Partei: AfD – Alternative für Deutschland 

Alter: 27

Geburtstag: 17.01.1998

Geburtsort: Fürth

Wohnort: Zirndorf 

Beruf: Maschinen- und Anlagenführer 

1) Was hat Sie dazu bewegt, sich politisch zu engagieren?

Schon seit meiner Schulzeit identifiziere ich mich als politischen Menschen. Ich war immer vielseitig interessiert, habe den Medien gelauscht und Nachrichtenmeldungen hinterfragt, im Prüfungsfach „Geschichte-Sozialkunde-Erdkunde“ war ich Jahrgangsbester. 

Und schon bald stellte sich mir die Frage: Will ich mich einer Partei, und damit in meiner damaligen Sichtweise dem „Establishment“ anschließen, oder nicht? Viele prangern untragbare Zustände in ihrem Alltag und Umfeld an. Wirkliche Veränderung herbeiführen, politische Verantwortung übernehmen und Dinge ins Positive umkehren – das habe ich mir zum Ziel gesetzt.

2) Wie und wann kamen Sie zu Ihrer Partei, warum wurde sie Ihre politische Heimat?

Um zu wissen, wo ich hingehöre, besuchte ich aber zunächst Veranstaltungen, Kundgebungen, Stammtische und Infostände aller etablierten Parteien in Bayern. Relativ schnell wurde mir klar: Da fehlt das „Alleinstellungsmerkmal“. Im Oktober 2015 besuchte ich dann meine erste AfD-Veranstaltung.

Der Besuch meiner ersten AfD-Kundgebung unterschied sich inhaltlich fundamental von den Veranstaltungen der etablierten Parteien, die ich zuvor besuchte. Die AfD spricht Themen an, die bei den Altparteien ausgespart, manchmal verkürzt oder einseitig dargestellt oder gar vollständig verschwiegen werden – bis heute! Die AfD jedoch wählt klare Worte, spricht vermeintlich unbequeme Themen an, regt zum nachdenken an.

Vom Besuch meiner ersten AfD-Kundgebung nahm ich insbesondere einen Fakt mit: Es gibt in Franken, Bayern und Deutschland Themen, die andere Parteien offensichtlich bewusst ausblenden und nicht thematisieren (wollen). Aber warum ist das so, begann ich mich zu fragen. Das war für mich ein Schlüsselmoment in meiner politischen Findungsphase.

3) Nennen Sie bitte drei Themen, für die Sie sich als Bundestagsabgeordneter besonders engagieren würden. 

Kommunales:

Das Problem: Die Kommunen sind für viele Aufgaben zuständig – und es werden immer mehr. Schulen, Kitas, Nahverkehr, Straßenbau, Energieversorgung, Krankenhäuser und die Migration sind nur einige davon. Die Einnahmen werden aber immer weniger und die Kosten explodieren, vor allem für den sozialen Bereich und das Personal. 

Die Kommunen stellen im föderalen System einen eigenen wichtigen Baustein dar und entsprechend ist in Art. 28 des Grundgesetzes (GG) das Recht der kommunalen Selbstverwaltung verankert worden. Dort heißt es entsprechend in Abs. 2 Satz 1: „Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“ 

Die Vorgabe „im Rahmen der Gesetze“ bedeutet zunehmend eine hohe Herausforderung bei der Beachtung der Vielzahl an Gesetzen und Gesetzesänderungen sowie eine Einschränkung der eigenverantwortlichen Gestaltung der Gemeindepolitik. Eine notwendige Entscheidungskompetenz und eine ausreichende Finanzausstattung der Gebietskörperschaften bilden die Grundlage für die Wahrnehmung ihrer pflichtigen und freiwilligen Aufgaben. Die aktuellen Rahmenbedingungen höhlen derzeit diese Forderung zunehmend aus.

Bildung/Arbeit: 

Die berufliche Bildung muss sich in Deutschland heute mehr denn je als attraktives Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben. Vorrangiges Ziel der Novelle ist daher die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen. 

War eine duale Berufsausbildung über Jahrzehnte die häufigste Qualifizierungswahl, so haben hochschulische Angebote sie mittlerweile überholt. Dieser Trend führt neben der allgemeinen demographischen Entwicklung zu einem sich weiter verstärkenden Mangel an beruflich qualifizierten Fachkräften. Eine attraktive berufliche Bildung ist daher auch volkswirtschaftlich unverzichtbar zur Sicherung der zukünftigen Fachkräftebasis.

Sport:

Die Verdienste des Sports liegen insbesondere in der Vielfältigkeit seiner Verdienste für das Gemeinwohl, in seiner gemeinsinnstiftenden Wirkung. Der Sport und die Sportvereine tragen zum sozialen Zusammenhalt und zur positiven Entwicklung einer pluralistischen Gesellschaft bei. Mit ca. 27 Millionen Mitgliedern in ungefähren 90.000 Vereinen sind annähernd 30 % der Bevölkerung in Sportvereinen sportlich aktiv. Hinzu kommen ca. 4,5 Millionen Menschen, die sich in den Vereinen ehrenamtlich für den Sport engagieren. 

Der Investitionspakt Sportstätten („Goldener Plan“), auf der Grundlage der vom damaligen Bundesminister Seehofer am 13. Juli 2020 unterzeichneten Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für die Länder, ist mit seinem Finanzvolumen in Höhe von insges. 640 Millionen Euro (bis zum Jahre 2024) vollkommen unzureichend. Ausgehend von einem aktuellen und stetig steigenden Investitionsbedarf in Höhe von über 31 Milliarden Euro, gleicht der in Rede stehende „Investitionspakt Sportstätten“ einer Bankrotterklärung an den bundesdeutschen Sport. Der milliardenschwere Investitionsstau ist ein zentraler Engpassfaktor des gesamten Sports, der eine mehrjährige Sanierungsoffensive erfordert.

4) Was muss die neue Bundesregierung besser machen als die aktuelle?

Die größte Herausforderung für das Jahr 2025 besteht darin, die verheerenden Folgen von 16 Jahren Merkel- und drei Jahren Ampel-Regierung abzufedern. Die Situation in Deutschland ist dramatisch. Durch die künstliche Verknappung und Verteuerung von Energie haben Union und Ampel die wirtschaftliche Basis Deutschlands zerstört. Es drohen Deindustrialisierung sowie massenhafter Arbeitsplatzverlust. Der politisch gewollte Kontrollverzicht in der Migrationspolitik von 2015 gefährdet nicht nur unsere sozialen Sicherungssysteme, sondern auch die innere Sicherheit, den gesellschaftlichen Frieden und das Vertrauen in staatliche Institutionen. Wir benötigen in nahezu allen Politikbereichen einen Paradigmenwechsel. Zunehmend erkennen die Bürger, dass es für einen grundlegende Politikwechsel keine Alternative zur AfD gibt. 

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Stadtjugendring-Artikel: Verwechslung von Ursache und Wirkung

Der von der AfD im Fürther Stadtrat durch eine Anfrage an das Rathaus aufgedeckte Skandal um die Wählerbeeinflussung bei den U18 Wahlen wurde auf 1/2 Seite der heutigen Druckausgabe (12.2.2025) größtenteils richtig wiedergegeben. Hier gibt es aber einen schweren Fehler:

In den sozialen Medien hat die AfD den Fall publik gemacht, Reaktionen („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) folgten prompt.

Es wird suggeriert, daß niemand den Artikel „Wen wählen?“ des Stadtjugendrings auf www.u18-fuerth.de gesehen und sich daran gestört hätte, wenn die AfD nicht ihre Anfrage an OB Jung geschickt und eine Pressemitteilung dazu veröffentlicht hätte. Tatsächlich stammt der zitierte Satz aus dem Tweet vom 7.2., mit dem unser Sprecher Andreas Haas auf der Plattform X auf diesen Artikel des Stadtjugendrings hingewiesen worden war. Erst zwei Tage später bekam der OB die Anfrage frühmorgens zugeschickt. Die zugehörige Pressemitteilung hatte die FN-Redaktion tags darauf auf ihrem Schreibtisch.

Richtig wäre somit gewesen:

Die AfD war auf X auf den SJR-Artikel hingewiesen worden („Jetzt wird schon die Propaganda auf Kinder und Jugendliche losgelassen“) und reagierte prompt.

Indem FN-Autor Matthias Boll die zeitliche Abfolge einfach umdreht, schiebt er der AfD im Fürther Stadtrat „die Schuld“ für den Tweet zu. Ursache und Wirkung sind verwechselt. Das Problem wäre quasi nicht, daß sich der Stadtjugendring Fürth mit einem derart kritikwürdigen Artikel angreifbar macht und dies weiterhin für normal hält. Das Problem wäre vielmehr, daß die AfD seit dem Frühjahr 2020 im Fürther Stadtrat vertreten ist, dort Anträge und Anfragen stellt, Pressemitteilungen dazu verfasst und diese dann auch noch überall verbreitet.

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Pressemitteilung: AfD deckt Wahlbeeinflussung bei U18 Wahl auf

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth greift mit einer Anfrage Verstöße des Stadtjugendrings Fürth gegen die parteipolitische Neutralität auf. Dazu hat sich der Stadtjugendring in einem Grundlagenvertrag aus dem Jahr 2014 gegenüber der Stadt Fürth verpflichtet. Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Fürth ihrerseits den Stadtjugendring mit gewissen Geldmitteln auszustatten.

Von aktueller Brisanz ist ein wahlbeeinflussender Artikel auf Webpräsenz des Stadtjugendrings zur U18 Wahl. Unter dem Titel „Wen wählen?“ sind die Kandidaten aller Parteien außer der AfD aufgeführt. Diese Auslassung begründet der Stadtjugendring mit der ebenso linkslastigen wie inhaltsleeren Floskel von den „demokratischen Parteien“.

Ein Nutzer der Plattform X hatte den Sprecher der Stadtratsgruppe Andreas Haas darauf hingewiesen:

https://twitter.com/bhamann/status/1887822045716566380

Daß es sich um einen Artikel zur U18-Wahl zur Landtagswahl 2023 in Bayern handelt, war dem Nutzer nicht aufgefallen, weil die gegen die AfD gerichtete Wahlempfehlung an allererster Stelle auf der U18-Seite verlinkt ist und dann auch noch „aktuell“ das erste Wort des Artikel ist:

Andreas Haas erklärt dazu: „Ich habe es auch für einen aktuellen Artikel zur bevorstehenden Wahl gehalten. Stutzig wurde ich erst, als ich sah, daß dort Landtagskandidaten aufgeführt sind. Wer sich nicht intensiv mit Politik beschäftigt, sieht das nicht — Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren schon gar nicht. Sie nehmen nur mit, daß man die AfD nicht wählen soll. Was ist das, wenn nicht Wahlbeeinflussung? Ein riesiger Skandal, wenn man bedenkt, daß der Stadtjugendring Fürth selbst diese Wahlen organisiert! Bei solchen Hämmern braucht sich niemand mehr wundern, daß solchen Institutionen mißtraut wird.“

Der zweite mit der Anfrage aufgegriffene Verstoß ist die Mitgliedschaft des Stadtjugendrings Fürth bei dem nicht eingetragenen Verein „Allianz gegen Rechtsextremismus in der Metropolregion Nürnberg“. Daß durch eine Mitgliedschaft dort gegen die parteipolitische Neutralitätspflicht verstoßen wird, hatte der BayVGH mit seinem Urteil gegen die Stadt Nürnberg festgestellt. Die Revision wird daran auch nichts ändern.

Der Wortlaut der Anfrage „Parteipolitische Neutralität des SJR“ kann im Telegram-Kanal der AfD-Stadtratrgruppe @AfDFuerthStadtrat nachgelesen werden.