AfD im Fürther Stadtrat: Nur minimale finanzielle Ersparnis durch Abschaffung der Bargeldzahlung in Linienbussen

Pressemitteilung der Fürther AfD-Stadträte Andreas Haas und Alexander Andes nach der nicht-öffentlichen Sitzung des infra-Aufsichtsrats vom 23. Juli 2026

Die von der AfD-Fraktion im Fürther Stadtrat kritisierte Abschaffung der Bargeldzahlung in den Fürther Linienbussen war nicht vom Aufsichtsrat beschlossen werden, sondern vom Fürther Stadtrat am 25.10.2023 unter TOP Ö15 „Nahverkehrsplan Fürth Stadt (NVP): Teilfortschreibung Fahrkartenverkauf im Bus (NT 12)“1. Die AfD und weitere Stadträte hatten mit Nein gestimmt, nur 39 Stadträte simmten mit Ja. Dabei gab es auch einen Beschlussvorschlag B des Stadtplanungsamtes zur Beibehaltung des Verkaufs durch die Fahrer und die Annahme von Bargeld, ergänzt um elektronische Zahlungsmittel. Beschlossen wurde dann aber der Beschlussvorschlag A der infra.

Mit den beiden Beschlussalternativen waren allen Stadträten auch aufschlussreiche Stellungnahmen der Vorsitzenden des Behindertenrates, der Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderung, dem Seniorenrat und der Seniorenbeauftragten zur Kenntnis gegeben worden. Einer öffentlichen Präsentation des Stadtplanungsamtes zufolge können mit der Abschaffung der Bargeldzahlung jährlich ca. 65.000 Euro eingespart werden.

Korrespondierende Beschlussfassungen des VGN gab es wegen fehlender Zuständigkeit nicht, wobei die langfristige Strategie des VGN laut Stellungnahme der infra durchaus „auf eine schrittweise Digitalisierung des gesamten Ticketsortiments“ zielt. Dabei ist von einem „Trend“ die Rede „weg vom Bargeld in Fahrzeugen des ÖPNV“, wobei auf andere Städte verwiesen wird, die diesen Schritt bereits gegangen sind, darunter auch kürzlich die Stadt Nürnberg.

Unsere Frage, ob die für die Abwicklung der Barzahlung in den Linienbussen genutzte Gerätschaft noch vorhanden ist, wurde grundsätzlich bejaht. Einschränkend werden jedoch nicht mehr verlängerte Wartungsverträge für diese Gerätschaft genannt und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Ersatzteilen, Lizenzen und Verbrauchsmaterial. Eine Rückabwicklung wäre mit hohem Aufwand und Kosten verbunden.

Von den vier Anträgen wurden in der Sitzung die Anträge Nr. 1, 2 und 4 aufgrund der schriftlich gegebenen Antworten zurückgezogen, so daß nur über Antrag Nr. 3 abgestimmt wurde, die Unterstützung durch die infra für zwei Diplom- oder Doktorarbeiten zu den Auswirkungen der Abschaffung der Bargeldzahlung in den Linienbussen der infra auf Familien mit Kindern, Senioren und Menschen mit Behinderung. Leider hat der Antrag keine Mehrheit gefunden.

Rechtlich zulässig ist die Abschaffung der Bargeldzahlung in den Linienbussen nach einer Gesetzesänderung des Deutschen Bundestages vom März 2021, nach der Nahverkehrsunternehmen an der Haltestelle und im Verkehrsmittel auf Kartenzahlung bestehen dürfen. Dies war laut Berliner Zeitung der Startschuss für etwas, was viele Sozialverbände gerne rückgängig machen würden: die Bargeldabschaffung in den Bussen Berlins und Hamburgs, der viele Städte nachfolgen. Dazu Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverbands VdK mit zwei Millionen Mitgliedern, dazu gegenüber der Berliner Zeitung: „Bargeld ist gesetzliches Zahlungsmittel. Seine schleichende Verdrängung aus dem öffentlichen Leben trifft immer zuerst die Schwächsten.“ Bentele rechnet mit „erheblichen negativen Auswirkungen“. Eine App oder ein Kartenlesegerät könne für Menschen mit kognitiven Einschränkungen eine „echte Hürde“ darstellen. Für Obdachlose sei Bargeld oft das einzige Zahlungsmittel. Jugendliche ohne Bankkarte würden de facto vom öffentlichen Nahverkehr ausgeschlossen. Von Seiten der EU gab es zuletzt am 23. Juni 2026 eine Bargeld-Verordnung, die an der bundesgesetzlichen Zulässigkeit der Bargeldabschaffung in Linienbussen jedoch nichts änderte.

Die infra-Aufsichtsräte der AfD Andreas Haas und Alexander Andes erklären dazu: „Rechtlich und hinsichtlich des Verfahrens der Beschlussfassung gibt es nichts, was man da einwenden könnte. Wir finden es jedoch traurig, daß in Fürth wegen dieser, für infra-Maßstäbe, vergleichsweise kleinen Summe von jährlich 65.000 Euro über die Schwächsten der Gesellschaft hinweggegangen wird.“

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