Andreas Haas, Sprecher der AfD-Stadtratsgruppe Fürth, hat mit Schreiben vom 22.11. und 2.12.2024 das Zentralfinanzamt Nürnberg sowie das Landesamt für Steuern um eine Überprüfung der Gemeinnützigkeit der Vereine „EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“ und „Verein zur Förderung demokratischer Werte in der Metropolregion Nürnberg e.V.“ gebeten.
In den beiden Schreiben enthalten sind als Anlagen Dokumente aus dem Geschäftsbericht der EMN und die schriftlichen Antworten der Fürther Stadtverwaltung auf die Anfrage „Metropolregion und Allianz“ der Stadtratsgruppe als Beleg für die jährliche Zahlung von der EMN an den Förderverein in Höhe von 10.000 Euro. Weiterhin enthalten ist das Schreiben von Stefan Doll, mit dem er im April 2022 als Vorsitzender der Allianz Gebietskörperschaften wie die Stadt Fürth um einen „freiwilligen Mitgliedsbeitrag“ bat, was gegen die Stimmen der AfD beschlossen wurde. Enthalten ist auch eine „Mitgliederliste – Organisationen“ der Allianz vom 20. Mai 2020, die der Stadtratsgruppe in die Hände gefallen war.
Die Finanzbehörden werden mit den Schreiben auch auf Zahlungseingänge steuerpflichtiger Wirtschaftsbetriebe wie der SpVgg Greuther Fürth GmbH&Co. KGaA und der McDonalds-Filialen in Gunzenhausen, Roth, Schwabach und Weißenburg an den Förderverein hingewiesen, von denen nicht klar ist, wie sie von dem Förderverein zu verbuchen sind und wie sie verbucht wurden. Aufgezeigt wird zudem freilich auch die Verbindung beider Vereine mit dem Urteil des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg zur Beendigung ihrer Mitgliedschaft bei der Allianz.
Zu dem Förderverein erklärt Andreas Haas:
„Vielleicht ist es formalrechtlich nicht zu beanstanden, daß von diesem Verein sog. freiwillige Mitgliedsbeiträge der Gebietskörperschaften vereinnahmt werden, um damit den nicht eingetragenen Verein des Herrn Doll zu begünstigen. Wenn das Finanzamt aber die vorgelegten Dokumente bewertet, dürfte es doch zu dem Ergebnis kommen, daß das von der Geschäftsführung des Vereins verfolgte Ziel nicht in der Verfolgung der beim Finanzamt registrierten gemeinnützigen Zwecke besteht. Es ist anhand der vorgelegten Unterlagen leicht erkennbar, daß die Arbeit der Geschäftsführung auf eine Maximierung des Anteils der Zahlungseingänge ausgerichtet ist, die steuerlich keiner Bindung an Gemeinnützige Zwecke unterliegen, um damit diese ‚kommunale Öffentlichkeitsarbeit‘ zu betreiben, die Gegenstand des Urteils des BayVGH gegen die Stadt Nürnberg ist.“
Ein tolles Engagement von Herrn Haas! Dafür möchte ich mich persönlich bedanken! Das, was die einzig wahre Stadtrats-Opposition leistet, ist für unsere Stadt Fürth äußerst wichtig und entscheidend für eine hoffnungsvolle Zukunft!