Zur Flankierung des Antrags der AfD-Stadtratsgruppe „Parken vor Supermärkten“ vom 16. Juni 2025 hatte die AfD-Bundestagsfraktion eine kleine Anfrage mit dem Titel „Abfragen beim Kraftfahrtbundesamt durch private Parkraumbewirtschafter“ (Drucksache 21/459) gestellt. Wolfgang Wiehle, unser bayr. MdB im Verkehrsausschuss, hat uns heute die Antwort der Bundesregierung zugeschickt:
Dieser enorme Anstieg ist nur durch gewerbliche Abfragen erklärbar. Es ist bekannt, daß es da auch Unternehmen gibt, die überhaupt kein Problem damit haben auch falsche Zahlungsaufforderungen zu verschicken. Man kann aber Supermärkten den Einsatz solcher Systeme auf ihrem privaten Grund nicht einfach verbieten.
Das Kraftfahrtbundesamt muß aber bei massenhaft eingehenden gewerblichen Halterabfragen privater Parkraumbewirtschafter etwas genauer hinsehen. Denkbar wäre eine Pflicht zur Zertifizierung solcher Anlagen, um falsche Zahlungsaufforderungen möglichst ausschließen zu können. Mit diesem von der AfD-Stadtratsgruppe Fürth beantragten Beschluss kann der Verkehrsausschuss am 19. September 2025 den ersten Schritt in diese Richtung gehen:
Der Stadtrat rät Filialen von Discountermärkten in Fürth dazu Kamera-basierte kommerzielle Systeme zur Parkraumkontrolle nur dann auf ihren Parkplätzen einzusetzen, wenn falsche Zahlungsaufforderungen dabei nachweislich sicher ausgeschlossen werden können.