Fürth: Aktuelle Jungwählerbeeinflussung und schwere Fehler in SJR-Satzung

Die AfD-Stadtratsgruppe Fürth wurde auf eine zweite Jungwählerbeeinflussung aufmerksam gemacht. Diesmal nicht veraltet, sondern für die U18 Wahl zur Bundestagswahl 2025. Anstelle von Bastian Treuheit (AfD), Position 5 auf dem Wahlzettel, hat der Stadtjugendring Fürth auf Instagram den Kandidaten auf Position 7 von der Partei „Die Linke“ mit Parteilogo vorgestellt.

Laut § 30 Abs. 4a der Satzung des Bayerischen Jugendrings (BJR) soll die Geschäftsordnung eines Stadt- oder Kreisjugendrings „die genaue Zahl“ der Vertreter des Stadtrates oder Kreistages mit Rederecht bei der Vollversammlung regeln. In § 6 Abs. 5 der Geschäftsordnung des Stadtjugendrings Fürth findet sich jedoch anstelle einer genauen Zahl, die ungenaue Angabe „bis zu der Anzahl der im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppierungen“. In den Geschäftsordnungen der Kreisjugendringe Fürth und Altötting steht zwar eine Zahl, nur ist auch damit die genaue Zahl nicht geregelt, weil es wegen des Zusatzes „bis zu“ ein Zahlbereich ist! Um von so einem Zahlenbereich zu einer genauen Zahl zu kommen, bedarf es nicht mehr als eines einfachen Vorstandsbeschlusses. Nur will die BJR-Satzung eben, daß „eine genaue Zahl“ von der Vollversammlung eines SJR oder KJR beschlossen und in die Geschäftsordnung geschrieben wird. Zu den Satzungs- und Geschäftsordnungs-Abschnitten gibt es hier eine Zusammenstellung.

Beides befindet sich heute als Nachtrag auf der Tagesordnung des Finanz- und Verwaltungsausschusses.

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