Brandstiftung, Einbruch, mutwillige Zerstörung: Zwei 13-jährige Jungen hinterlassen in Zirndorf eine Schneise der Verwüstung – mit Sturmhauben maskiert, gewalttätig, ohne jedes Unrechtsbewusstsein. Dennoch bleiben die Täter straflos – denn als 13-Jährige gelten sie als strafunmündig. Ein Staat, der bei solchen Taten tatenlos zuschaut, ist nicht handlungsfähig – er ist überfordert.
Während die CSU einmal mehr nur Schaufensterpolitik betreibt und ein Gutachten beantragt, liegt der Gesetzentwurf der AfD-Fraktion zur Bekämpfung der Kinder- und Jugendkriminalität im Bundestag längst vor (Drucksache 21/333). Darin fordert die AfD eine Absenkung der Strafmündigkeit von 14 auf 12 Jahre, eine Begrenzung des Jugendstrafrechts auf unter 18-Jährige sowie die Möglichkeit einer freiheitsentziehenden Unterbringung bei schweren oder wiederholten Delikten. Auch eine vorläufige Festnahme durch Polizei und Staatsanwaltschaft soll künftig selbst bei strafunmündigen Kindern möglich sein, wenn akute Gefahren bestehen.
„Gewalt, Diebstahl und Brandstiftung durch unter 14-Jährige sind längst keine Einzelfälle mehr, sondern Ausdruck einer eskalierenden Fehlentwicklung. Viele Täter kennen die bestehenden gesetzlichen Grenzen genau – und nutzen die fehlenden Konsequenzen gezielt aus. Die AfD steht an der Seite der Opfer und fordert einen Staat, der Jugendkriminalität nicht duldet, sondern schützt, durchgreift und handelt“, so Treuheit
Bastian Treuheit, MdB