Fürth: Der AfD-Dreh, der heute nicht stattfand

Von Andreas Haas

Für heute war an sich geplant, daß wir uns an einem von PRM überwachten Parkplatz in Fürth treffen. Die Idee war mit einem ins Sichtfeld der Kamera gehaltenen Regenschirm eine falsche Zahlungsaufforderung an mich zu provozieren, damit ich dann PRM anzeigen kann. Wir haben das dann aber abgeblasen, weil RA Ferdinand Mang (MdL) mich auf StGB § 268 Abs. 3 hingewiesen hat, wonach wir uns damit strafbar machen würden.

Dafür haben wir der Fürther Bürgerin, die diese falschen Zahlungsaufforderungen bekommen hatte, angeboten für sie den Strafantrag wegen des mutmaßlich versuchten Betrugs (StGB § 263 Abs. 2) in zwei Fällen zu schreiben und bei der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth einzureichen. Wenn die Bürgerin unser Angebot annimmt, werden wir das tatsächlich machen. Ansonsten lassen wir es ruhen.