Gastbeitrag: Gemeinnützig oder nur gemein


Artikel von RA Rainer Thesen, der uns bei all diesen Allianz-Angelegenheiten anwaltlich vertritt und auch die erfolgreiche Klage gegen die Stadt Nürnberg am BayVGH geführt hat:

Spät, aber nicht zu spät hat sich die Fraktion der CDU/CSU im Deutschen Bundestag dazu aufgerafft, eine sogenannte kleine Anfrage an die Bundesregierung zu richten um Auskunft darüber zu bekommen, welche sogenannten NGOs aus Steuermitteln (mit-) finanziert werden, darunter die, sagen wir einmal, „Firma“ correctiv und die mit dem putzigen Namen „Omas gegen rechts“ auftretende Kampagnenorganisation. Mit 551 detaillierten Fragen will man also Gewissheit darüber erlangen, wer da alles auf Kosten der Steuerzahler, also auf Kosten von uns allen, sein politisches Süppchen kocht und auf den Marktplätzen feilbietet. Entsprechend laut und misstönend fällt das Geheul von der linken Seitenlinie des politischen Spielfeldes aus. Ein Angriff auf die Demokratie, tönt es da. Wieso eigentlich soll der Staat und damit der Steuerzahler verpflichtet sein, irgendwelche sogenannte Nichtregierungsorganisationen finanziell zu unterstützen, wenn sie nicht etwa wie das Rote Kreuz und die Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger Aufgaben wahrnehmen, die an und für sich staatliche Aufgaben sind? Ein Angriff auf die Demokratie wäre nur dann gegeben, wenn diese NGO’s etwa verboten würden, oder aber ihre Tätigkeit massiv eingeschränkt würde. Denn dann wäre die Verfassung verletzt, und zwar massiv. Die Art. 2, 5 und 8 GG schützen nun einmal das allgemeine Persönlichkeitsrecht, die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Bezahlen muß der Staat das alles allerdings auf keinen Fall.

Lesen Sie den kompletten Artikel auf dem Blog des Herrn Thesen: hier

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