Weil Gelder der Stadt Fürth (>33.000 € in 2024) an die Metropolregion („EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V.“) fließen, hat die Stadtratsgruppe Fürth auch das Recht Anfragen an diese zustellen. Um das an den Schwabacher OB Peter Reiß adressierte Briefkuvert mit der Anfrage „Überprüfung der Gemeinnützigkeit“ der Stadt Schwabach in den Briefkasten zu werfen, war am gestrigen Sonntag, den 16.2.2025 ihr Sprecher Andreas Haas abends in Schwabach. Denn Peter Reiß ist laut Eintrag beim Registergericht auch Vorsitzender der Metropolregion.
Den Geldströmen geht die Stadtratsgruppe nach mit der Frage nach dem derzeitigen Weg die Zuwendungen der Metropolregion an die Allianz. Daß die 10.000 € jährlich auf das Bankkonto des AllianzFördervereins überwiesen ist plausibel. Es fehlt aber der Beleg. Als zweites wird gefragt: „Auf welchem Weg flossen die Gelder an die Allianz vor der Gründung des Fördervereins am 29. Juni 2018?“
Dann wird der Vorsitzende der Metropolregion gefragt, ob er schon erfahren hat, daß die Stadtratsgruppe dem Finanzamt gewisse Belege hat zukommen lassen und um Überprüfung der Gemeinnützigkeit gebeten hat. Dies wird mit den beiden Eingangsbestätigungen des Finanzamts als Anlage belegt.
Dann geht es um das Datum der Überprüfung. Er wird darauf hingewiesen, daß er mit einem Antrag an das Finanzamt eine vorzeitige Überprüfung bewirken kann, so daß er nicht bis Mai 2026 auf das Ergebnis warten muß. Dann wird er gefragt, ob er das schon gemacht hat oder noch plant.
Mit der Anfrage werden gerichtsfeste Belege für Geldströme eingeholt. Es werden Dinge zur Kenntnis gebracht, von denen man später nicht sagen kann, man habe es nicht gewußt. Und es wird Druck aufgebaut, indem die AfD-Stadtratsgruppe es öffentlich macht, weshalb es schon morgen in der Zeitung stehen kann.
Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Metropolregion hat zur Folge, daß die Beschlüsse des Bezirkstags Mittelfranken und zahlreicher anderer kommunaler Gebietskörperschaften für die jährlichen Zuwendungen an die Metropolregion ihre Gültigkeit verlieren und die Gelder auch nicht mehr der Metropolregion zugute kommen können. Das Vermögen der Metropolregion fällt dann laut Satzung den Mitgliedern zu, bspw. dem Bezirk Mittelfranken.