Zweifel an Gemeinnützigkeit der Metropolregion Nürnberg wegen Allianz-Unterstützung

Von Andreas Haas

Es ist schon spannend, was man in Dokumenten wie der Geschäftsordnung der Europäischen Metropolregion Nürnberg, der Satzung des Vereins EMN Europäische Metropolregion Nürnberg e.V. und dem Jahresbericht 2023 so alles finden kann:

Der Jahresbeitrag an die Metropolregion der Stadt Fürth mit 132.000 Einwohnern und dem Mitgliedsbeitrag von 15 Cent pro Einwohner (Beitragsordnung § 2 Abs. 2) sollte bei rund 20.000 Euro liegen. Sie finanzieren sich größtenteils über Förderprojekte von Bund, Land und EU (in 2024 rund 2,7 Mio. Euro ). An zweiter Stelle stehen sog. Wirtschaftsbeiträge (1 Mio. Euro) und an dritter die Jahresbeiträge der Mitgliedskommunen (870 Tsd. Euro).

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Sie haben eine Geschäftsstelle in Nürnberg mit einem Mitarbeiter und eine Steuernummer. Die „Mitwirkung an der Allianz gegen Rechtsextremismus“ wird in der Satzung des Vereins in § 2 Abs. 2 als Maßnahme zur Verwirklichung Gemeinnütziger Zwecke dargestellt. Dazu findet sich in §2 Abs. 1 eine Auswahl Gemeinnütziger Zwecke aus Abgabenordnung § 52, die man sich so zu eigen macht.

Eine der spannenden Frage ist nun wohl, welche der Gemeinnützigen Zwecke das Aufstellen dieser martialischen Plakate zur Landtagswahl in Bayern 2023 verwirklicht haben soll, was im Jahresbericht 2023 der Metropolregion aufgeführt ist. Oder diese „Brandmauer“-Aktion gegen Rechts. Muß man bei „Brandmauer“ nicht automatisch an die AfD denken? Und gegen welche Partei richtet es sich wohl, wenn eine Podiumsdiskussion nur für Politiker „demokratischer Parteien“ veranstaltet wird?

Wie kann das alles gemeinnützig sein, wenn der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs laut seiner Pressemitteilung vom 18. November 2024 in diesen von der Metropolregion unterstützten Aktivitäten der Allianz „eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit“ erkannt hat, „die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei“ richtet und laut Verwaltungsgerichtshof „gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb“ verstößt?

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